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Bestätigungspflicht für Vermieter: Scheinanmeldungen sollen verhindert werden

Recht 09.04.2015 Lea Melcher
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Ab Anfang November 2015 tritt ein neues altes Gesetz in Kraft. Vermieter sind verpflichtet zu bestätigen, wer in ihrer Immobilie wohnt. Diese Bestätigung soll Scheinanmeldungen verhindern. Bis 2002 waren beim Meldeamt noch der Mietvertrag und eine Bestätigung des Vermieters erforderlich, um eine Person einem Wohnort zuzuordnen. Dieses Gesetz wurde jedoch wegen des bürokratischen Aufwands abgeschafft. Da Scheinanmeldungen eklatant zunahmen und beispielsweise Kriminelle sich weitestgehend problemlos unter falscher Adresse anmelden konnten, wird die Rückmeldepflicht für Vermieter nun wieder eingeführt.

Mieter haben ab 1.11. zwei Wochen ab Umzug Zeit, sich beim Amt umzumelden. Vermieter bzw. Verwalter müssen dies schriftlich oder elektronisch bestätigen.

Steigende Bürokratie: Eigentümer werden ihre Immobilie verkaufen

Vorteile: Die Anzahl der Scheinanmeldungen geht zurück und die Qualität der Daten im Melderegister steigt.

Nachteile: Vermietern werden erneut bürokratische Hürden in den Weg gelegt. Diese Gesetzesänderung ist nach der Mietpreisbremse und dem Besteller-Prinzip bei der Maklerbezahlung eine weitere Verkomplizierung im Vermietungsalltag. Im Bereich der privaten Vermietung mit einer oder wenigen Wohneinheiten werden gegebenenfalls Eigentümer ihre Immobilie verkaufen, Verwalter und Vermieter mit vielen Wohnungen haben zusätzlichen Personalaufwand zu bewältigen.

Wird eine Bestätigung aus Zeitmangel oder Unkenntnis nicht fristgerecht ausgestellt, so droht auch dem Vermieter eine Strafe von bis zu 1000 €. Zu den abzugleichenden Daten zählen: Name und Anschrift des Vermieters, die Anschrift der Wohnung und die Angabe, ob es sich um einen Aus- oder Einzug handelt, das Datum und der Name der meldepflichtigen Person.

Zunächst sollte diese Regelung ab 1. Mai 2015 umgesetzt werden, nun wurde das Inkrafttreten auf 1. November verlegt.

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