Maklercourtage

Maklerprovision

Wer eine Immobilie verkaufen und einen Immobilienmakler mit dem Verkauf beauftragen möchte, sollte sich nicht nur mit den Leistungen eines Maklers auseinandersetzen, sondern auch mit dessen Vergütung.

Rechtliche Grundlagen der Maklerprovision

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass ein Immobilienmakler für den Nachweis und die Vermittlung beim Immobilienverkauf eine Maklerprovision erhält. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich im BGB §§ 652-654. Die Courtagehöhe und wer sie bezahlt wurden vom Gesetzgeber dagegen nicht geregelt.

Formen der Maklerprovision

In Deutschland haben sich folgende Formen der Maklerprovision etabliert: Die Innenprovision, die Außenprovision und Mischformen beider Modelle.

Die Innenprovision (Verkäufercourtage) wird vom Auftraggeber, also dem Immobilienverkäufer, an den Makler gezahlt. Sie wird nicht nach außen ausgewiesen, ist also für den Käufer nicht ersichtlich. Die Innenprovision wird im Maklervertrag festgehalten.

Die Außenprovision (Käufercourtage) hingegen wird offen ausgewiesen. Sie bemisst sich als bestimmter Prozentsatz auf den Verkaufspreis der Immobilie und ist vom Käufer zu zahlen. Ob ein Käufer die geforderte Courtage noch nach unten verhandeln kann, hängt von vielen Faktoren ab (z.B. Begehrlichkeit der Immobilie, Dauer des Verkaufsprozesses, absolute Höhe der Courtage, etc.).

Daneben haben sich Mischformen im Markt etabliert, bei denen sich Verkäufer und Käufer einer Immobilie die Maklercourtage zu gleichen oder unterschiedlichen Prozentsätzen teilen.

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Höhe der Maklerprovision

In der Praxis richtet sich die Höhe der Maklerprovision zunächst einmal nach den regionalen Gepflogenheiten und variiert vor allem von Bundesland zu Bundesland, teilweise sogar von Region zu Region:

Bundesland Maklerprovision gesamt Anteil Verkäufer Anteil Käufer
Baden-Württemberg 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Bayern 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Berlin 7,14 % 0 % 7,14 %
Brandenburg 7,14 % 0 % 7,14 %
Bremen 5,95 % 0 % 5,95 %
Hamburg 6,25 % 0 % 6,25 %
Hessen 5,95 % 0 % 5,95 %
Mecklenburg-Vorpommern 5,95 % 2,38 % 3,57 %
Niedersachsen 1 7,14 % oder 4,76-5,95 % 3,57 % oder 0 % 3,57 % oder 4,76-5,95 %
Nordrhein-Westfalen 2 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Rheinland-Pfalz 3 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Saarland 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Sachsen 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Sachsen-Anhalt 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Schleswig-Holstein 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Thüringen 7,14 % 3,57 % 3,57 %

Alle Angaben inkl. 19 % MwSt.

1 Je nach Region werden unterschiedliche Provisionen vereinbart.

2 In Münster bis zu 4,75 % Käuferprovision.

3 Im Kreis Mainz-Bingen bis zu 5,95 % Käuferprovision.

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