Erbe ausschlagen oder annehmen?

Im ersten Moment hört sich die Frage vielleicht komisch an. Warum sollte man als Erbe oder Erbengemeinschaft ein Erbe ausschlagen? Vor allem, wenn ein Haus zu erben ist?

Erbengemeinschaft - Erbe

Haus erben heißt auch Schulden erben!

Prüfen Sie im ersten Schritt, ob der Verstorbene Schulden hatte. Eine Annahme des Erbes macht nur Sinn, wenn der Wert des Nachlasses die Summe aller geerbten Schulden übersteigt. Ansonsten sollten Sie das Erbe unbedingt ausschlagen, um ihr Vermögen vor den Gläubigern des Verstorbenen zu schützen.

Zwar ist auch ein Insolvenzverfahren über den Nachlass auch noch nach Annahme der Erbschaft möglich, aber das Verfahren ist sehr aufwendig. Und natürlich würden auch bei diesem Verfahren zunächst alle Gläubiger aus dem Nachlass befriedigt, so dass z.B. auch nach dem Hausverkauf des geerbten Hauses oftmals nichts für die Erben übrig bleibt.

Haus Erben – Belastungen auf Immobilie klären

Ob das zu erbende Haus mit Grundschulden oder Hypotheken belastet ist, kann man als Erbe sehr leicht herausfinden. Gegen Vorlage eines Erbscheins kann jeder rechtmäßige Erbe beim Grundbuchamt einen Grundbuchauszug erhalten und die eingetragenen Belastungen prüfen.

Wurde das Haus als Sicherheit für einen Kredit verpfändet, so haben die Kreditgeber Ihre Forderung in der Regel im Grundbuch im ersten Rang eintragen lassen. Allerdings kann der Verstorbene auch noch andere Verbindlichkeiten und Schulden haben, die nicht in Verbindung mit dem Haus stehen.

Deshalb sollten Sie sich als Erbe einen Überblick bei der Bank des Verstorbenen über alle Kontostände und Verbindlichkeiten machen.

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Erbschaft ausschlagen – Frist wahren!

Wenn Sie als rechtmäßiger Erbe die Erbschaft nicht annehmen möchten, so müssen Sie dies innerhalb von 6 Wochen gegenüber dem Nachlassgericht oder einem Notar erklären.

Die 6-Wochenfrist läuft ab dem Moment, wo Sie von der Erbschaft Kenntnis erlangt haben. Für den Fall, dass Sie die 6 Wochen nicht eingehalten oder das Erbe irrtümlich angenommen haben, können Sie die Annahme nachträglich anfechten.

In der Praxis wird dieser Weg vor allem dann von den Erben gewählt, wenn diese die Überschuldung erst zu spät erkannt haben. Wird der Erbschein bereits innerhalb der 6-Wochenfrist beantragt, so gilt das Erbe mit der Beantragung als angenommen.

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