
Bieterverfahren
Beim Bieterverfahren wird ein Mindestpreis definiert, den ein potenzieller Kaufinteressent mindestens für eine Immobilie bieten muss. Gleichzeitig werden die Interessenten zu höheren Geboten aufgefordert.
Im Unterschied zur Zwangsversteigerung ist der Eigentümer beim Bieterverfahren weder verpflichtet, zu einem bestimmten Zeitpunkt, noch an eine bestimmte Person oder zu einem bestimmten Preis zu verkaufen.
Wie funktioniert das Bieterverfahren im Detail?
Zunächst wird vor Verkaufsstart ein Mindestpreis festgelegt, zu dem die Immobilie angeboten wird. Möchte ein Interessent die Immobilie kaufen, so muss er ein Gebot abgeben, welches über dem Mindestpreis liegt.
Das Gebot muss der Interessent bis zu dem im Verkaufsexposé kommunizierten Termin abgeben. Nachdem alle Gebote eingegangen sind, kann der Verkäufer einem Bieter den Zuschlag erteilen. In der Regel handelt es sich um den meistbietenden Interessenten. Sollten mehrere Gebote in gleicher Höhe eingegangen sein, kann eine zweite Gebotsrunde eingeläutet werden. In diesem Fall werden die Bieter über das bisher höchste Gebot informiert und können wieder ein Gebot abgeben. Das Verfahren kann solange wiederholt bis das höchste Gebot ermittelt wurde bzw. der Verkäufer einem Bieter den Zuschlag erteilt.
Bieterverfahren zur Preisbildung
Das Bieterverfahren ist lediglich eine spezielle Technik im Bereich der Preisbildung, die gerade bei gefragten Immobilien zu hohen Verkaufspreisen führt. Durch den verhältnismäßig niedrigen Angebotspreis wird eine höhere Anzahl von Besichtigungen als bei den klassischen Angebotsverfahren erreicht. Zudem gibt es keine Preisgrenze nach oben. Informieren Sie sich in unserem Immobilien-Blog auch über die Anwendungsmöglichkeiten des Bieterverfahrens und dessen Vor- und Nachteile.

