Kaufnebenkosten Immobilienkauf
Bei jedem Immobilienkauf entstehen Kaufnebenkosten und teilweise in nicht unerheblicher Höhe. So gehen Experten davon aus, dass Immobilienkäufer mit Nebenkosten teilweise von bis zu 13% des eigentlichen Kaufpreises rechnen müssen. Bei einer Immobilie mit einem Kaufpreis von 200.000 Euro würden die Kaufnebenkosten dann beispielsweise zusätzlich 26.000 Euro betragen. Nicht selten verlangen Kreditinstitute bei einer Finanzierung, dass zumindest die Nebenkosten des Immobilienkaufs aus Eigenmitteln bezahlt werden müssen. Als Kaufnebenkosten werden alle zusätzlichen Kosten bezeichnet, die zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis einer Immobilie hinzukommen: Notar, Grunderwerbsteuer und Makler.
Kaufnebenkosten – Notar- und Gerichtsgebühren
So muss ein Käufer beim Notar und beim Grundbuchamt etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises für Gebühren kalkulieren. Immobilienkäufe können in Deutschland nur mittels Notar getätigt werden, da für eine rechtswirksame Kaufvertragsabwicklung eine beglaubigte Urkunde von einem Notar erforderlich ist.
Notarkosten entstehen hier für die Erstellung des Kaufvertrages, gegebenenfalls die Einrichtung eines Notaranderkontos und die Eintragungen in die Grundbücher (z.B. Auflassungsvormerkung, Grundschuldbestellung oder den Eigentümerwechsel).
Kaufnebenkosten – Grunderwerbsteuer
Das Finanzamt erhebt für den Besitz von Grund und Boden eine Grunderwerbsteuer, deren Höhe von Bundesland zu Bundesland variiert. Bei jedem Kauf einer Immobilie und dem dazugehörigen Grundstück wird eine Grunderwerbsteuer fällig.
Aufgrund der schlechten Haushaltslage vieler Bundesländer wurde die Grunderwerbsteuer in vielen Ländern erhöht und beträgt mittlerweile zwischen 3,5 bis 5,5 Prozent. In Schleswig-Holstein soll die Grunderwerbsteuer zum Januar 2014 sogar auf 6,5 Prozent angehoben werden, obwohl es hier 2012 gerade eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer gab.
Kaufnebenkosten – Makler
Wird die Immobilie über einen Makler erworben, ist zusätzlich eine Maklerprovision zu entrichten. Die Höhe der Maklerprovision ist gesetzlich nicht festgeschrieben. Je nach regionalen Gepflogenheiten liegt diese zwischen 3 und 7 Prozent des Kaufpreises. Die Maklerkosten sind gewöhnlich direkt nach Unterzeichnung des Kaufvertrages fällig.
Fazit: Bei jedem Immobilienerwerb entstehen Kaufnebenkosten. Eine entsprechende Einbeziehung der Nebenkosten in die Finanzierungsplanung ist daher unbedingt zu empfehlen.

