Immobilienmakler mit dem Verkauf beauftragen

Nießbrauch und Nießbrauchrecht

Unter Nießbrauch ist ganz allgemein das Nutzungsrecht an einer Sache zu verstehen. Im Immobilienbereich werden Nießbrauchregelungen häufig zwischen Eigentümern und Verwandten getroffen, um eine Immobilie steueroptimiert auf die nächste Generation zu übertragen.

So erhält der Nießbraucher nicht nur ein lebenslanges Wohnrecht, sondern ist auch für wirtschaftlich für die Immobilie weiter verantwortlich. Er kann durch Vermietung Erträge aus der Immobilie erwirtschaften, muss aber auch die Immobilie im Sinne des Eigentümers pflegen.

Beim Hausverkauf bleibt das Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen. Es erlischt mit Ablauf der vereinbarten Dauer bzw. spätestens im Todesfall. Immobilien, die durch ein Nießbrauchrecht belastet sind, lassen sich nur schwer veräußern, weil der künftige Eigentümer in der Regel erst nach dem Tod des Nießbrauchers frei über Nutzen und Lasten verfügen kann.

Immobilienverkauf A-Z – weitere Begriffe

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