Notargebühren und Gerichtsgebühren

Beim Erwerb einer Immobilie fallen für den Käufer Notar- und Gerichtsgebühren an. Notare und Grundbuchämter berechnen ihre Gebühren nach der Höhe des Kaufpreises, statt feste Kostensätze zu nehmen. Im Durchschnitt belaufen sich die Kosten auf ca. 1,5 % des Kaufpreises.

Die Gebühren fallen nicht nur für die Beurkundung des Kaufvertrags an, sondern auch für andere Vorgänge, die vor Eintragung des Käufers in das Grundbuch erledigt werden müssen:

  • Löschung Grundschulden des Verkäufers
  • Vorkaufsverzichtserklärung einholen
  • Fälligkeitsstellung des Kaufpreises
  • Eintragung Auflassungsvormerkung

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