Notargebühren und Gerichtsgebühren
Beim Erwerb einer Immobilie fallen für den Käufer Notar- und Gerichtsgebühren an. Notare und Grundbuchämter berechnen ihre Gebühren nach der Höhe des Kaufpreises, statt feste Kostensätze zu nehmen. Im Durchschnitt belaufen sich die Kosten auf ca. 1,5 % des Kaufpreises.
Die Gebühren fallen nicht nur für die Beurkundung des Kaufvertrags an, sondern auch für andere Vorgänge, die vor Eintragung des Käufers in das Grundbuch erledigt werden müssen:
- Löschung Grundschulden des Verkäufers
- Vorkaufsverzichtserklärung einholen
- Fälligkeitsstellung des Kaufpreises
- Eintragung Auflassungsvormerkung
