Sondereigentum
Nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist unter Sondereigentum ein dem Volleigentum weitgehend gleichgestelltes Recht an einer Eigentumswohnung zu verstehen.
Das Sondereigentum liegt in der Verfügungsgewalt des einzelnen Eigentümers, während das Gemeinschaftseigentum von der Gemeinschaft der Eigentümer verantwortet wird.
Was genau zum Sondereigentum gehört (z.B. Kellerraum), ist der Teilungserklärung zu entnehmen. Beim Wohnungsverkauf wird nicht nur das Sondereigentum verkauft, sondern auch Anteile am Gemeinschaftseigentum.
