Wohngeldabrechnung
Für alle Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft erstellt die Verwaltung einmal im Jahr eine Wohngeldabrechnung. In dieser sind alle Kosten, die von der Gemeinschaft zu tragen sind aufgeführt und nach Eigentumsanteil aufgeschlüsselt.
Innerhalb der Abrechnung sind die umlagefähigen Kosten separat ausgewiesen, so dass jeder Eigentümer aus der Wohngeldabrechnung eine Betriebskostenabrechnung ableiten kann.
Soll eine Wohnung verkauft werden, kann anhand der Wohngeldabrechnung auf den Tag genau festgestellt werden, welche Kosten vom bisherigen und welche vom zukünftigen Eigentümer zu tragen sind.
