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BGH-Urteil: Sondertilgungen müssen bei Vorfälligkeitsentschädigungen berücksichtigt werden

Finanzierung 22.01.2016 Alexander Matzkewitz
Vorkaufsrecht

Der Bundesgerichtshof hat sich mit seinem Urteil am Dienstag für eine Berücksichtigung von Sondertilgungen im Falle einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung von Immobiliendarlehen entschieden. Bisher ließen sich Banken die Zinsausfälle bei Kreditkündigungen teuer bezahlen und belegten die Kreditnehmer mit horrenden Bearbeitungsgebühren. Zinsmindernde Sondertilgungen konnten zwar vertraglich vereinbart werden, unterlagen jedoch keiner klaren Rechtslage. Das BGH-Urteil sorgt nun dafür, dass vorzeitig gekündigte Hauskredite keine übermäßig teuren Entschädigungen zur Folge haben müssen.
Vorfälligkeitsentschädigungen sind Zahlungen eines Darlehensnehmers an eine Bank, wenn der Kredit vorzeitig gekündigt wurde. Sie sollen den Verlust der Bank ersetzen, welcher durch die fehlenden Zinseinnahmen entstanden ist.

Vertragsklausel zur Aufhebung von Sondertilgungsrechten ist nun abgeschafft

Auslöser war eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen eine Vertragsklause der Sparkasse Aurich-Norden. Zwar wurden den Kunden hier Sondertilgungsrechte im Rahmen von Darlehensverträgen eingeräumt, blieben jedoch bei Vorfälligkeitsentschädigungen unberücksichtigt. Die Sparkasse hatte eine Klausel in den Vertrag genommen, welche den Anspruch auf Sondertilgungsrechte “im Rahmen vorzeitiger Darlehensrückzahlung nicht berücksichtigt“. Die Verbraucherzentrale sah Kreditnehmer um die Chance auf zinsmindernde Umstände beraubt und klagte. Nun sind alle Verträge betroffen, die jene Klausel beinhalten. Sie werden vom Bundesgerichtshof mit in Kraft treten des Urteils als unwirksam bezeichnet. Zukünftige Bauherren könnten von der neuen Rechtslage profitieren, da die Zinslast im Falle von frühzeitig gekündigten Darlehensverträgen nun effektiv verringert wird. Dies gilt sogar für jüngst gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen: Wem im Rahmen seiner Zahlungen Sondertilgungen zugestanden haben, kann das Geld zurückfordern.

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