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Erbe ausschlagen: Frist, Kosten & Ausschlagungserklärung

Das Erbe ausschlagen – mitunter kann dies tatsächlich vorteilhaft für Angehörige sein. So sollte man das Erbe ausschlagen, wenn Schulden den Nachlass derart schmälern, dass er für die Erben zur Belastung wird – etwa dann, wenn der Erblasser überschuldet war. Daher räumt der Gesetzgeber ihnen die Möglichkeit ein, das Erbe auszuschlagen. Die Frist hierfür ist allerdings sehr knapp bemessen. Wir fassen zusammen, worauf zu achten ist, bevor ein Erbe ausgeschlagen wird und geben Ihnen ein Muster einer Ausschlagungserklärung mit. 

Sie haben eine Immobilie geerbt und denken darüber nach, das Erbe auszuschlagen? In unserem kostenlosen Ratgeber "Immobilie erben" erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema in einer nützlichen Zusammenfassung - inklusive Praxistipps!

1. Wie finde ich heraus, was der Nachlass enthält?

Erben

Gab es einen Todesfall in der Familie, sollten die erbberechtigten Angehörigen sich möglichst zügig einen Überblick über die Vermögenssituation des Erblassers verschaffen. Je nachdem, ob und inwieweit ein Testament oder Erbvertrag detaillierte Angaben enthält, liefern diese bereits erste Anhaltspunkte dazu – etwa dann, wenn bestimmte Vermögensgegenstände explizit genannt werden.

Wenn Sie eine Immobilie erben, bietet der Einblick in einen aktuellen Grundbuchauszug Anhaltspunkte dafür, ob und in welchem Umfang das Grundvermögen mit einer Grundschuld belastet ist. Hat der Erblasser seine Unterlagen strukturiert gesammelt, lassen sich hieraus weitere wichtige Informationen zum Immobilienvermögen sowie Informationen zu weiterem Vermögen – etwa in Form eines Wertpapierdepots – zusammentragen.

Sind solche Unterlagen nicht auffindbar, müssen eventuell auch Verwandte und Bekannte befragt werden, die weitere Auskünfte geben können. Weitere Informationen liefert die Post des Verstorbenen – etwa, wenn Kontoauszüge dazugehören. Ist zumindest der Name von Banken bekannt, mit denen der Erblasser zu tun hatte, können Angehörige dort weitere Angaben zum Kontostand erfragen – sofern sie eine über den Tod hinaus geltende Kontovollmacht vorlegen können, die der Erblasser ihnen erteilt hat. Auch die Vorlage eines notariellen Testaments kommt hierfür infrage.

2. Gründe für die Erbausschlagung – Vorteile und Nachteile

Die Gründe für eine Erbausschlagung sind vielfältig. Letztlich lohnt sich dieser Schritt immer dann, wenn die Annahme des Erbes mit Nachteilen verbunden ist und die Vorteile diese nicht ausgleichen. Folgende Aspekte sprechen in der Regel dafür, das Erbe auszuschlagen:

  • Der Nachlass ist überschuldet
  • Der Nachlass besteht überwiegend aus einer Immobilie, die aufwändig saniert werden müsste, um sie weiter nutzen zu können. Kann oder will der Erbe diesen Aufwand nicht finanzieren, könnte nach Annahme des Erbes der Verkauf der sanierungsbedürftigen Immobilie eine Alternative darstellen.
  • Der Erbe ist selbst hoch verschuldet oder befindet sich sogar in der Privatinsolvenz. Dies kann dazu führen, dass der Nachlass an die Gläubiger fällt. Bei Ausschlagung des Erbes würde der Nachlass an den nächsten Angehörigen gemäß gesetzlicher Erbfolge gehen und er würde in der Familie bleiben.

Wichtig zu wissen: Üblicherweise verlieren pflichtteilsberechtigte Erben ihren Anspruch auf den Pflichtteil, wenn sie das Erbe ausschlagen. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen, die es ermöglichen, das Erbe auszuschlagen und dennoch den Anspruch auf den Pflichtteil geltend zu machen.

3. Wie kann ich das Erbe ausschlagen?

Wer sein Erbe ausschlagen möchte, hat zwei Möglichkeiten:

  1. Ausschlagung direkt beim Nachlassgericht
  2. Ausschlagung über einen Notar, der die Erklärung an das Gericht weiterreicht.

Sie haben geerbt und wollen das Erbe ausschlagen? Unser Formular zeigt, wie das dazugehörige Schreiben aussieht. Unser kostenloses Muster Ausschlagungserklärung dient jedoch nur der Veranschaulichung und ersetzt nicht den fachlichen Rat, den Sie in solchen Fällen einholen sollten.

Wer sein Erbe ausschlagen will und die Kosten gering halten will, sollte wissen, dass die erste Möglichkeit kostengünstiger ist. Das Nachlassgericht, bei dem Angehörige das Erbe ausschlagen müssen, ist üblicherweise das, welches für den letzten Wohnsitz des Erblassers zuständig ist.

Wichtig: Die Erklärung darf keine Bedingungen enthalten und sich auch nicht nur auf einen Teil des Nachlasses beziehen. In diesem Fall gilt, dass man das Erbe entweder vollständig annimmt oder ausschlägt.

Auch wenn Angehörige das Erbe ausschlagen: Beerdigungskosten können trotzdem auf sie zukommen - nämlich immer dann, wenn sie unterhalts- und bestattungspflichtig sind. Das gilt beispielsweise gegenseitig für Eltern und Kinder. Gibt es keine unterhaltspflichtigen Angehörigen und schlagen alle Erben aus, regelt das Bestattungsgesetz, wer für die Bestattungskosten aufkommen muss.

4. Welche zeitlichen Fristen muss ich bei der Erbausschlagung beachten?

Das deutsche Erbrecht lässt Angehörigen kaum Zeit, sich umfassend über den Nachlass des Verstorbenen zu informieren. Wollen sie das Erbe ausschlagen, beträgt die Frist gerade einmal sechs Wochen. Sie beginnt mit dem Tag, an dem Hinterbliebene erfahren, dass sie Erbe geworden sind. Dieser Stichtag führt oft zu Problemen, da es auch Fälle gibt, in denen Angehörige gar nicht ahnen, dass sie Erbe geworden sind.

Liegt ein Testament vor und wurden auch Personen bedacht, die nicht mit dem Erblasser verwandt sind, beginnt die Frist mit dem Tag der Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht. Der Grund: Vorher konnte der Erbe nicht wissen, dass er vom Erblasser bedacht wurde.

Mehr Zeit - genauer gesagt sechs Monate - räumt der Gesetzgeber Erben nur in zwei Fällen ein:

  1. Der Verstorbene lebte im Ausland.
  2. Der Erbe hielt sich zum Zeitpunkt des Erbfalls im Ausland auf.

Achtung!

Eine rückwirkende Ausschlagung des Erbes ist nicht möglich!

5. Welche Auswirkungen auf die Erbfolge hat die Erbausschlagung?

Entscheidet sich ein Angehöriger, sein Erbe auszuschlagen, hat dies Konsequenzen für andere Angehörige des Erblassers: So rückt der nächste Angehörige in der gesetzlichen Erbfolge an seine Stelle. Schlägt beispielsweise das Kind eines alleinstehenden Elternteils sein Erbe aus und hat es keine Nachkommen, ginge der Erbanspruch gemäß gesetzlicher Erbfolge auf die Eltern des Kindes über. Handelt es sich um ein überschuldetes Erbe, kann die Erbausschlagung daher zu einem Kaskadeneffekt führen, an dessen Ende ein entfernter Verwandter des Erblassers steht. Schlägt auch der letzte Angehörige gemäß gesetzlicher Erbfolge das Erbe aus, fällt es an den Staat. Dieser wird dann Schlusserbe.

6. Erbe ausschlagen: Belastungen auf Immobilie klären

Inwieweit eine Immobilie im Nachlass mit Schulden belastet ist, lässt sich anhand des Grundbuchauszugs klären, der beim Grundbuchamt angefordert wird. Gegen Vorlage eines notariellen Testaments oder eines Erbscheins ist es möglich, das Grundbuch einzusehen.

Achtung!

Erben sollten auf keinen Fall voreilig einen Erbschein beantragen, da dies automatisch zur Annahme des Erbes führt.

Der Grundbuchauszug enthält Angaben zu Rang und Höhe eingetragener Grundschuld. Allerdings sollte die Höhe der Grundschuld noch einmal anhand aktueller Kontoauszüge geprüft werden, denn die tatsächliche Restschuld kann mittlerweile deutlich niedriger sein, wenn der Erblasser bereits einen Großteil des Hypothekendarlehens getilgt hat. Der Grund: Der Grundschuldeintrag bleibt solange im Grundbuch vermerkt, bis der Immobilienkredit vollständig getilgt ist und bei der finanzierenden Bank kein Antrag auf Löschung der Grundschuld gestellt wurde.

7. Erbe ausschlagen für ein minderjähriges Kind – welche Vorschriften gelten?

Wird ein minderjähriges Kind zum Erben und soll das Erbe ausgeschlagen werden, beispielsweise aufgrund von Überschuldung des Erblassers, müssen die sorgeberechtigten Eltern das Erbe ausschlagen, denn es ist dazu noch nicht befugt. Dabei ist aber zu beachten, dass unter Umständen gemäß § 1643 BGB eine Genehmigung vom Familiengericht vorliegen muss. Dies ist dann der Fall, wenn Kinder gemeinsam mit den Eltern erben.

8. Hat man bei der Ausschlagung des Erbes einen Anspruch auf den Pflichtteil?

Pflichtteil fordern

Im Regelfall verwirken Pflichtteilsberechtigte ihren Anspruch auf den Pflichtteil, wenn sie das Erbe ausschlagen. Es gibt jedoch zwei Ausnahmefälle, in denen die Erbausschlagung nicht dazu führt:

Der Ehegatte bei Zugewinngemeinschaft

Bestand während der Ehe der Güterstand der Zugewinngemeinschaft und ist das Anfangsvermögen des Erblassers sehr hoch, kann es für den Ehegatten unter Umständen vorteilhaft sein, das Erbe auszuschlagen und stattdessen den Zugewinnausgleich sowie den so genannten kleinen Pflichtteil geltend zu machen. (Siehe dazu: §1371 Absatz 3 BGB)

Der beschränkte oder beschwerte Erbe 

Ein nicht enterbter Pflichtteilsberechtigter darf dann sein Erbe ausschlagen und stattdessen seinen Pflichtteil fordern, wenn mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert ist oder durch eine Teilungsanordnung, eine Anordnung einer Testamentsvollstreckung, die Einsetzung eines Nacherben oder als Nacherbe beschränkt wurde (Siehe dazu: § 2306 BGB). Nutzen gerne auch unser kostenloses Musterschreiben Pflichtteil als PDF-Vordruck zum Download einfordern! Die Vorlage soll Ihnen beim Verfassen eines eigenen Schreibens behilflich sein.

9. Gibt es Alternativen zur Erbausschlagung?

Vielfach wird das Erbe ausgeschlagen, weil die Erben befürchten, für einen überschuldeten Nachlass einstehen zu müssen. Doch es kann auch sein, dass nach Abzug der Schulden doch noch etwas für die Erben übrigbleibt. Dann wäre es unklug, das Erbe auszuschlagen. Was können Erben dann tun? Das Erbrecht ermöglicht in solchen Fällen eine begrenzte Haftung:

  • Das Erbe durch eine Nachlassverwaltung ordnen lassen. Erben können beim zuständigen Gericht einen Nachlassverwalter bestellen, der das Erbe ordnet und dafür sorgt, dass vorhandene Schulden aus dem Nachlass bezahlt werden. Hierfür werden Gebühren fällig. Der Vorteil: Erben müssen gemäß § 1975 BGB nicht mit ihrem Vermögen für Schulden des Erblassers haften und profitieren davon, dass gegebenenfalls noch etwas vom Nachlass für sie übrig bleibt.
  • Nachlassinsolvenzverfahren beantragen
    Wurde das Erbe angenommen und stellt sich später heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, muss gemäß § 1980 BGB die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragt werden. Es ist zwar teuer und aufwändig, doch es lohnt sich für die Erben, da sie dann nicht für die Schulden des Erblassers einstehen müssen.

immoverkauf24 Tipp:

Sie haben möglicherweise einen überschuldeten Nachlass geerbt und es zeichnet sich ab, dass der Aufwand für ein Nachlassinsolvenzverfahren zu hoch ist? Dann sollten Sie trotzdem einen Antrag auf Nachlassverwaltung stellen oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. In solchen Fällen lehnt das Gericht den Antrag ab, weil das Vermögen nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.

Dieser Ablehnungsbescheid kann dann den Gläubigern des Erblassers als Nachweis dafür vorgelegt werden, dass der Nachlass nicht ausreicht, um die Schulden zu begleichen.

10. Kann man die Erbausschlagung rückgängig machen?

Wer sich einmal entschieden hat, sein Erbe auszuschlagen, kann diese Entscheidung üblicherweise nicht mehr rückgängig machen. Eine Anfechtung ist jedoch möglich, wenn sich nach der Ausschlagung eine neue Sachlage ergibt und beispielsweise bekannt wird, dass der vermeintlich überschuldete Erblasser doch noch über nicht unerhebliches Vermögen verfügte. Dann ist eine Anfechtung aufgrund von Irrtum möglich.

Gut zu wissen: Bei unklarer Vermögenslage kann es sinnvoll sein, beim Gericht einen Nachlassverwalter zu bestellen. Dies hat zur Folge, dass Erben Schulden des Erblassers nur aus dem Erbe, nicht aber aus ihrem Privatvermögen begleichen müssen.

Die Anfechtungsfrist beträgt gemäß § 1954 BGB sechs Wochen und beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem der Erbe von der neuen Sachlage erfährt. Liegt dieser Zeitpunkt mehr als 30 Jahre zurück, ist die Anfechtung nicht mehr möglich.

Ihr kostenloser Ratgeber - Praxistipps zu Immobilie erben

In unserem kostenlosen Ratgeber "Immobilie erben" können Sie alle relevanten Themen in einer nützlichen Zusammenfassung nachlesen und erlangen weitere Informationen zu Fragen wie zum Beispiel:

  • Erbe annehmen oder ausschlagen?
  • Welche Möglichkeiten stehen mir als Erbe eines Hauses zur Auswahl?
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