Bester Verkaufszeitpunkt für den Immobilienverkauf

Wohnung geerbt: Wohnung vermieten oder Wohnung verkaufen?

Zunächst stellt sich die Frage, ob die Wohnung zum Erbzeitpunkt vermietet ist und es sich somit um eine Kapitalanlage handelt oder ob die Wohnung zum Erbzeitpunkt frei ist.

Vermietete Wohnung verkaufen?

Ist die Wohnung vermietet, kann es sich durchaus lohnen, die Wohnung zu halten und laufend Mieterträge zu erzielen. Diese Variante ist vor allem dann attraktiv, wenn Sie als Erbe mögliche Erträge aus einem Wohnungsverkauf nicht brauchen (z.B. um die eigene Immobilie abzubezahlen) und das Geld sowieso wieder anlegen würden.

Eine vermietete Wohnung kann dann eine sehr gute und sinnvolle Anlage sein. Die Miete sollte dabei nicht nur zur Deckung der Betriebs- und Verwaltungskosten reichen, sondern auch eine Rendite auf das gebundene Kapital ermöglichen, die über der Rendite vergleichbarer Kapitalanlagen liegt.

Denken Sie auch daran, dass Sie sich um die Wohnung kümmern müssen, wenn Sie diese halten möchten (z.B. Probleme mit Mietern besprechen, Renovierungsmaßnahmen überwachen, die Wohnung neu vermieten, etc.). Auch die jährliche Abrechnung der Betriebskosten gegenüber dem Mieter und die jährliche Dokumentation der Einnahmen und Kosten gegenüber dem Finanzamt sollten Sie in Ihrem Zeitbudget berücksichtigen.

Freie Wohnung verkaufen?

Homestaging

Bei einer freien Wohnung lohnt es sich fast immer mehr, diese frei zu veräußern, statt diese neu zu vermieten. Zum einen müssen bei geerbten Wohnungen häufig Modernisierungen durchgeführt werden, um die Wohnung in einen vermietbaren Zustand zu versetzen.

Noch wichtiger ist aber ein anderes Argument: Freie Wohnungen sind fast immer mehr wert als vermietete Wohnungen. In guten Lagen beträgt der Wertunterschied bis zu 30 %. Die Preisunterschiede resultieren vor allem daraus, dass der Wohnraum in den Ballungszentren in Deutschland knapp ist und es daher mehr Menschen gibt, die eine freie Wohnung am Markt suchen, als eine vermietete. Das treibt den Preis für freie Wohnungen stark in die Höhe, insbesondere in attraktiven Lagen.

Preisunterschiede zwischen vermieteten und freien Wohnungen

Für eine vermietete Wohnung ist alleine schon deshalb ein Preisabschlag gerechtfertigt, weil der Eigentümer aufgrund der strengen Mietgesetzgebung nicht frei über sein Eigentum verfügen kann und z.B. nicht einfach den Mieter kündigen kann, es sei denn der Eigentümer meldet selbst Eigenbedarf an. Zudem kann er die Miete nicht erhöhen wie er möchte und muss jede Erhöhung genau begründen (in der Regel auf Basis der nicht selten „politisch“ gefärbten Mietspiegel in einer Stadt).

Tipp: Ist die Wohnung frei und in einer guten Lage? Nutzen Sie die Chance, diese zum maximalen Preis zu verkaufen, wenn Sie nicht selbst einziehen wollen. Sind Sie nicht sicher, ob die Wohnung vermietet oder frei mehr wert ist? Lassen Sie eine kostenlose Immobilienbewertung der Wohnung durchführen, ehe Sie entscheiden, ob Sie die Wohnung halten oder verkaufen möchten.

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