Maklercourtage

Alleinauftrag

Wenn ein Eigentümer einen Immobilienmakler mit dem Immobilienverkauf beauftragen möchte, so erfolgt die Beauftragung in den meisten Fällen im Rahmen eines sogenannten Alleinauftrages.

Ein Alleinauftrag ist im deutschen Maklerrecht ein Vertrag, der eine ausschließliche Vertragsbeziehung zwischen Makler und Auftraggeber vorsieht. D.h. durch die Erteilung eines Alleinauftrages wird schriftlich festgehalten, dass nur ein Makler und kein weiterer Makler beauftragt wird, das Objekt des Auftraggebers zu vermakeln.

Unterschied zwischen einfachem und qualifizierten Alleinauftrag

Zu unterscheiden sind dabei der einfache Alleinauftrag und der qualifizierte Alleinauftrag. Beim einfachen Alleinauftrag verzichtet der Eigentümer darauf, weitere Makler einzuschalten, ist aber berechtigt, die Immobilie auch ohne Makler privat zu verkaufen. Sollte der Verkäufer einen Käufer ohne Mithilfe des Maklers finden, dann steht dem Makler auch keine Provision zu. Von daher ist ein einfacher Alleinauftrag für den Makler noch nicht wirklich attraktiv, so dass sich seine Verkaufsbemühungen möglicherweise in Grenzen halten werden.

Beim qualifizierten Alleinauftrag wird ebenfalls nur ein Makler eingeschaltet, allerdings muss der Eigentümer alle Interessenten an den Makler verweisen, der dann mit allen Interessenten parallel verhandelt.

In der Praxis hat sich der qualifizierte Alleinauftrag als gängigste Form der Vertragsgestaltung bewährt, da die Vermarktung der Immobilie hierbei in einer Hand liegt und der Makler den größten Anreiz hat, sich voll und ganz für den Verkauf einzusetzen.

Weitere Informationen zur Maklerbeauftragung finden Sie unter dem Menüpunkt Maklervertrag.

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