Zwangsvollstreckung
Wer seine Immobilie über einen Kredit finanziert hat und diesen nicht mehr bedienen kann, läuft Gefahr, dass der Gläubiger (in der Regel die Bank) seine Ansprüche über die Zwangsvollstreckung durchsetzt.
Damit der Gläubiger nicht erst über ein langwieriges Klageverfahren einen vollstreckbaren Titel erwirken muss, wird der Kreditnehmer bei Kreditabschluss angehalten, eine sogenannte Unterwerfungsklausel zu unterschreiben, wonach er sich der Zwangsvollstreckung beugt, ohne dass die Bank ein Mahnverfahren anstrengen muss.
Eine Zwangsvollstreckung ist aus Eigentümersicht unter allen Umständen zu vermeiden, da sie letztlich zur Zwangsversteigerung der Immobilie führt.
