
Zwangsversteigerung
Kommt ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nachhaltig nicht nach, kann der Gläubiger (in der Regel die Bank) die Zwangsversteigerung betreiben, um eine Rückzahlung des Darlehens aus dem Verkaufserlös zu erzwingen.
Bei der Zwangsversteigerung wird der Verkehrswert vom Gericht auf Basis eines Sachverständigengutachtens festgesetzt.
Gerade bei nicht so stark gefragten Immobilien in schlechteren Lagen besteht die Gefahr, dass bei einer Zwangsversteigerung nicht der Verkehrswert erreicht wird und die Immobilie damit unter Wert verkauft wird.
Zwangsversteigerung bei Immobilien mit mehreren Eigentümern
Gehört eine Immobilie zwei Eigentümern, von denen nur einer die Immobilie verkaufen möchte, so kann der verkaufswillige Eigentümer die sogenannte Teilungsversteigerung beantragen. Ziel des Verfahrens ist die Aufhebung der Gemeinschaft. Der erzielte Versteigerungsertrag tritt an die Stelle der Immobilie und wird entsprechend der Eigentumsanteile aufgeteilt.
Auch hier besteht die Gefahr, dass der Verkehrswert nicht in jedem Falle erreicht wird, weshalb aus Sicht der Eigentümer eine Einigung über den Verkauf einer Teilungsversteigerung vorzuziehen ist.
