Bebauungsplan

Bebauungsplan (B-Plan)

Der Bebauungsplan eines Gemeindegebiets regelt, wie die Grundstücke bebaut werden können. Er enthält konkrete Festsetzungen über die Art und Weise und das Maß der vorgesehenen baulichen Nutzung.

So ist im Bebauungsplan z.B. angegeben, wie groß die überbaute Fläche maximal sein darf, wie viele Geschosse errichtet werden dürfen, ob eine geschlossene oder eine offene Bauweise zulässig ist und ob es konkrete Baufenster gibt.

Somit wird im B-Plan für den Häuslebauer genau vorgegeben: Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl, Anzahl der Vollgeschosse, die Bauweise, Baulinien, Baugrenzen und die Bebauungstiefe. Darüber hinaus gibt es oft ergänzende Vorgaben der Gemeinde zur Dachform, Farbe, teilweise Haustyp und Material.

Einfacher und qualifizierter Bebauungsplan

Man unterscheidet bei den Bebauungsplänen zwei Arten von B-Plänen: den einfachen Bebauungsplan und den qualifizierten Bebauungsplan.

Ein qualifizierter Bebauungsplan liegt vor, wenn der B-Plan mindestens die Art und Weise der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält. Bei den allermeisten Bebauungsplänen handelt es sich um qualifizierte Bebauungspläne, da hier die Zulässigkeit von Vorhaben abschließend geregelt ist.

Um einen einfachen Bebauungsplan handelt es sich, wenn ein oder mehrere der eben genannten Angaben eines qualifizierten Bebauungsplans fehlen.

Einsicht in den Bebauungsplan

Durch den Blick in den Bebauungsplan kann ein Eigentümer feststellen, ob z.B. der Anbau eines Wintergartens zulässig ist oder gar eine zweite Immobilie auf einem Grundstück errichtet werden darf. Der Bebauungsplan spielt eine große Rolle bei der Grundstücksbewertung.

Faustformel: je mehr Wohnfläche laut Bebauungsplan errichtet werden darf, desto wertvoller ist das Grundstück.

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