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Grundflächenzahl (GRZ)

Die Grundflächenanzahl, auch als GRZ bezeichnet, gibt den Flächenanteil eines Baugrundstücks an, der überbaut werden darf. Die GRZ wird mit ein oder zwei Dezimalstellen angegeben.

Beispielberechnung Grundflächenzahl

Eine GRZ von 0,3 bedeutet, dass 30% der Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Ein Eigentümer sollte die GRZ nicht nur kennen, wenn er ein freies Grundstück verkaufen möchte, sondern auch, wenn er eine Immobilie verkaufen möchte, bei der noch nicht feststeht, ob ein potenzieller Käufer die Immobilie erhalten wird. Mit dem GRZ kann man genau berechnen, welche Grundfläche eine Immobilie auf einem Baugrundstück höchstens haben darf. Um bei dem oben genannten Beispiel mit einer Grundflächenzahl von 0,3 zu bleiben, würde dies bedeuten, dass auf einem 500 Quadratmeter großen Grundstück die zu bauende Immobilie maximal 150 Quadratmeter Grundfläche haben dürfte, denn: Grundfläche der Immobilie (150 m²) : Grundstücksgröße (500 m²) = GRZ 0,3. Damit wäre die Grundflächenzahl von 0,3 voll ausgeschöpft.

Bei der Ermittlung der Grundflächen ist aber zu beachten, dass man nach §19 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke die Grundflächen von Garagen, Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche mit anrechnen muss. Die zulässige Grundfläche kann im Regelfall für alle eben genannten baulichen Anlagen um bis zu 50% überschritten werden (höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8).

Aus der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl und anderen Vorgaben der Bebaubarkeit lässt sich die Wohnfläche errechnen, die maximal errichtet werden kann, die wiederum für die Grundstücksbewertung und den möglichen Verkaufspreis entscheidend ist.

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