Realteilung
Wird ein Grundstück real geteilt, so entstehen mit der Teilung zwei neue Grundstücke, für die jeweils ein eigenständiges Grundbuchblatt angelegt wird. Im Verkaufsfall ist ein real geteiltes Grundstück in der Regel leichter als ein ideell geteiltes Grundstück zu veräußern, da der Käufer bei einem ideell geteilten Grundstück nur einen Miteigentumsanteil erhält.
Ist ein Grundstück real nicht teilbar (z.B. aufgrund bestimmter Bauvorschriften), bietet sich eine Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz an. Zwar kann auch hier ein Eigentümer an nicht teilbaren Flächen nur ein Miteigentumsanteil erwerben (Gemeinschaftseigentum), aber zusätzlich besteht die Möglichkeit, Sondereigentum und Sondernutzungsrechte ins Leben zu rufen.
