Testament unterschreiben

Löschungsbewilligung

Hat ein Eigentümer einer Immobilie sein ursprünglich aufgenommenes Darlehen bereits zurückgezahlt, so kann er verlangen, dass die eingetragene Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht wird.

Hierfür ist in der Regel eine Löschungsbewilligung des Gläubigers erforderlich (z.B. Bank oder Bausparkasse).

Erst mit dieser Bescheinigung gibt der Gläubiger die Löschung im Grundbuch frei. Die Freigabe ist eine wichtige Voraussetzung für den Immobilienverkauf, da ein Käufer eine Immobilie in der Regel lastenfrei erwerben möchte.

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