
Verwalterzustimmung – Verkauf Eigentumswohnung
Wer eine Eigentumswohnung verkaufen möchte, benötigt dafür die Zustimmung des Verwalters.
Diese im Wohnungseigentümergesetz verankerte Regelung führt in der Praxis dazu, dass die Verwalterzustimmung erst schriftlich eingeholt werden muss, ehe der Notar zur Kaufpreiszahlung auffordert und den Eigentumsübergang organisiert.
Allerdings darf der Verwalter seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Ein wichtiger Grund kann jedoch nicht allein in der Person des veräußernden Wohnungseigentümers bestehen, sondern in der Regel nur in der Person des Erwerbers und nur dann, wenn von dieser besondere Gefahren für die Wohnungseigentümergemeinschaft ausgehen können.
