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Schenkungsvertrag: Inhalt, Rechte & Muster

Eine Schenkung kann vieles bedeuten: 1.000 Euro für das Enkelkind zum bestandenen Abitur – aber auch die Schenkung an Kinder zum Beispiel die Übertragung einer Immobilie an Sohn oder Tochter. Je nach Art und Umfang der Schenkung ist es vor allem für den Schenker ratsam oder sogar dringend erforderlich, einen Schenkungsvertrag mit dem Beschenkten zu schließen. Wir erläutern, wie Schenker sich die Rückabwicklung der Schenkung vorbehalten können, wann ein Notar erforderlich ist und was es im Hinblick auf die Schenkung einer Immobilie zu beachten gilt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Schenkungsvertrag verpflichtet Schenkende, den besagten Gegenstand der Schenkung an die begünstigte Person herauszugeben.
  • Bei der Schenkung einer Immobilie ist ein Notar erforderlich.
  • Der Schenkende kann Bedingungen und Auflagen festlegen, die der Beschenkte erfüllen muss.
  • Nutzen Sie unseren kostenlosen Muster-Schenkungsvertrag und erfahren Sie, wie ein Schenkungsvertrag für die Zuwendung einer Immobilie zu Lebzeiten aussehen kann!

1. Was ist ein Schenkungsvertrag?

In einem Schenkungsvertrag legen beide Vertragsparteien – also der Schenkende und der Beschenkte – die Modalitäten für eine Schenkung fest. Über den Vertrag verpflichtet sich der Schenkende rechtlich bindend, den besagten Gegenstand der Schenkung an die begünstigte Person herauszugeben.

Sollte es zu Streitigkeiten unter den beiden Parteien kommen, sichert der Vertrag sie rechtlich ab. So kann zum einen der Beschenkte die Schenkung einfordern, sofern die Vertragsbedingungen erfüllt wurden. Zudem kann er sich darauf berufen, dass er die Zuwendung für seinen Unterhalt oder weitere Unterhaltsverpflichtungen benötigt und daher nichts zurückgeben muss. Zum anderen profitiert der Schenkende in mehrfacher Hinsicht:

  • Rückforderung bei Nichterfüllen von Auflagen

Knüpft der Schenkende die Zuwendung an bestimmte Auflagen, die der Beschenkte erfüllen soll, sichert er sich über den Vertrag für den Fall ab, dass der Vertragspartner diese Vorgaben nicht erfüllt.

Ein Beispiel: Die Schenkung soll für eine Immobilienfinanzierung verwendet werden, der Beschenkte kauft jedoch ein Auto mit dem geschenkten Geld. Dann kann der Schenkende nicht nur den Betrag zurückfordern, sondern auch verlangen, dass seine Auflage erfüllt wird.

  • Rückforderung bei eintretender Armut

Hat sich seine finanzielle Lage seit der Schenkung erheblich verschlechtert und kann er seinen Unterhalt nicht mehr in angemessener Weise bestreiten sowie seinen Unterhaltspflichten nicht mehr nachkommen, darf der Schenker diese gemäß § 528 BGB wieder zurückfordern.

  • Verweigerung der Herausgabe bei eintretender Armut

Gemäß § 519 BGB kann sich der Schenker notfalls auf die sogenannte Einrede des Notbedarfs berufen und sein Schenkungsversprechen rückgängig machen. Das ist dann der Fall, wenn er ohne die Schenkung nicht mehr in der Lage ist, seinen Unterhalt angemessen zu bestreiten und/oder seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen.

  • Widerruf bei grobem Undank oder Wegfall der Geschäftsgrundlage

Gemäß § 530 BGB kann der Schenker die Zuwendung bei grobem Undank des Beschenkten widerrufen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der Beschenkte ihn angreift. Zudem berechtigt auch der Wegfall der Geschäftsgrundlage den Schenker gemäß § 313 Absatz 1 BGB zum Widerruf.

2. Schenkungsvertrag: Welche Formvorschriften gelten?

Ob und welche  Formvorgaben gelten, hängt von der Art der Schenkung ab. Handelt es sich um eine sogenannte Handschenkung, bei der ein Beschenkter die Zuwendung sofort erhält, ist kein Vertrag erforderlich. Das gilt beispielsweise bei Geldbeträgen, die zu Weihnachten verschenkt werden.

Anders sieht es beim Schenkungsversprechen aus, welches die Schenkung zu einem späteren Zeitpunkt beinhaltet. Hierfür ist gemäß § 518 BGB Absatz 1 eine notarielle Beurkundung erforderlich. Ist die Zuwendung jedoch bereits erfolgt, muss diese nachträglich nicht mehr vom Notar beurkundet werden. Sie hat also Bestand, obwohl die Form nicht gewahrt wurde.

immoverkauf24 Info:

Beinhaltet das Schenkungsversprechen die Übertragung eines Grundstücks bzw. einer Immobilie, muss nicht nur das Schenkungsversprechen, sondern der Schenkungsvertrag im Ganzen notariell beurkundet werden. Die Schenkung gilt zudem erst als vollzogen, wenn der Grundbucheintrag entsprechend geändert wurde.

3. Wann ist ein Schenkungsvertrag sinnvoll?

Beinhaltet eine Handschenkung die Zuwendung eines größeren Geldbetrags oder eines wertvollen Gegenstands, ist es sinnvoll, hierfür einen Vertrag aufzusetzen, auch wenn dies nicht zwingend erforderlich ist. Sollte es später einmal zu Streitigkeiten kommen, können beide Seiten die Schenkung belegen.

Zudem kann sich der Schenker über verschiedene Klauseln absichern. So erhält er die Möglichkeit, die Schenkung gegebenenfalls zurückzufordern. Dabei wird zwischen Widerrufs- und Rücktrittsvorbehalt unterschieden. Beim Widerruf muss der Beschenkte dem Schenkungsgegenstand zurückgeben, beim Rücktritt auch den zwischenzeitlich daraus gezogenen Nutzen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Widerrufsvorbehalt pfändbar ist, das Rücktrittsrecht hingegen nicht.

4. Welcher Inhalt ist beim Schenkungsvertrag wichtig?

Der Schenkungsvertrag sollte mindestens folgende Informationen enthalten:

  1. Angaben zu den beiden Vertragsparteien: Wer ist Schenker, wer Beschenkter (mit Namen, Wohnort, Geburtsdatum)?
  2. Präzise Angabe zum Gegenstand der Schenkung
  3. Schenkungsversprechen des Schenkenden sowie Annahme durch den Beschenkten

Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage "Schenkungsvertrag", um einen ersten Eindruck davon zu erhalten, wie eine vertragliche Vereinbarung zu einer Schenkung aussehen kann. Dieses Muster soll Ihnen helfen Ihren eigenen Schenkungsvertrag zu erstellen. Die Einholung fachlicher Unterstützung bei der Erstellung von Verträgen z.B. durch einen Anwalt ist dennoch ratsam.

Für eine bessere Absicherung kann und sollte der Schenkende den Vertrag um folgende Punkte erweitern:

  • Auflage sowie Rückforderungsrecht, falls der Beschenkte diese nicht erfüllt. Beispiele:
    • Zweckbestimmung für einen geschenkten Geldbetrag
    • Verpflichtung zur Pflege des Schenkenden, falls dieser pflegebedürftig wird
  • Unterlagen zum Gegenstand der Schenkung

  • Angaben zum Transport, falls erforderlich: Wer regelt ihn, wer übernimmt die Kosten?

  • Vorgaben zur Anrechnung auf den Pflichtteil/Erbteil (siehe auch Pflichtteilsergänzungsanspruch)

  • Vorbehalt des Widerrufs/des Rücktritts für bestimmte Fälle, die konkretisiert werden sollten. Beispiele:
    • Festlegen, ab wann der Schenkende als so bedürftig gilt, dass er die Schenkung zurückfordern kann
    • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen von Kindern gegenüber dem überlebenden Ehepartner
    • Falls der Beschenkte geschäftsunfähig wird
    • Falls der Beschenkte vor dem Schenker stirbt
    • Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Beschenkten
    • Falls der Beschenkte Hartz IV beantragt
    • Im Fall der Scheidung/Trennung des Beschenkten

Achtung!

Nachträgliche Anordnungen im Testament oder Erbvertrag zur Anrechnung des Pflichtteils sind unwirksam! Regelungen dazu müssen entweder im Schenkungsvertrag oder nachträglich in einem Pflichtteilsverzichtsvertrag vereinbart werden. Zudem ist es ratsam, konkrete Fälle für die Rückforderung zu formulieren, da dann die Rückübertragung gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ErbStG nicht schenkungssteuerpflichtig ist. Ohne Bezug auf eine vertraglich oder gesetzlich begründete Rückforderung wäre dies hingegen der Fall. 

5. Was ist beim Schenkungsvertrag für Immobilien zu beachten?

Soll eine Immobilie verschenkt werden, ist zwingend ein Notar erforderlich, der den Schenkungsvertrag beurkundet. Hierfür ist ein aktueller Grundbuchauszug erforderlich. Die zuvor genannten Vorschläge für den Vertragsinhalt gelten auch hier, zudem enthält er viele Elemente des Immobilienkaufvertrags – etwa zum Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten.

Über den kostenlosen Download unseres Musters "Schenkungsvertrag Immobilie" erfahren Sie, wie ein Schenkungsvertrag für die Zuwendung einer Immobilie zu Lebzeiten aussehen kann. Dabei handelt es sich jedoch um ein unverbindliches Muster. Bei der Erstellung von Verträgen empfehlen wir vorab fachlichen Rat einzuholen.

Darüber hinaus sollten Schenkende genau abwägen, inwieweit sie die Immobilie vollständig aus der Hand geben oder die Schenkung mit Auflagen versehen wollen, die dann im Schenkungsvertrag zu nennen sind. Folgende Möglichkeiten stehen ihnen zur Wahl:

  • Wohnrecht: Über ein Wohnrecht, das im Grundbuch eingetragen wird, steht dem Schenkenden die lebenslange Nutzung der Immobilie zu und der Beschenkte wird zum Eigentümer.
  • Nießbrauchrecht: Auch das Nießbrauchrecht wird im Grundbuch vermerkt, es ermöglicht dem Schenkenden nicht nur das Bewohnen, sondern auch die Vermietung der Immobilie.

immoverkauf24 Tipp:

Bei einem Schenkungsvertrag für eine Immobilie sind auch steuerliche Aspekte zu beachten, da diese Auflagen den Wert der Immobilie beeinflussen. Dies wiederum ist für die eventuell anfallende Schenkungssteuer relevant.

Nutzen Sie unseren Service und fordern Sie eine kostenlose Immobilienbewertung durch unsere Experten an. Um sich ein besseres Bild von der Schenkungssteuer machen zu können.

6. Welche Kosten können anfallen, wenn ein Schenkungsvertrag aufgesetzt wird?

Je nachdem, um welche Art des Schenkungsvertrags es sich handelt, fallen unterschiedlich hohe Kosten an. So kann ein einfacher Schenkungsvertrag über eine Handschenkung in Form eines größeren Geldbetrags gegebenenfalls vom Schenkenden selbst erstellt werden, den der Beschenkte dann ebenfalls unterzeichnet. In diesem Fall ist die Schenkung mit keinerlei Kosten verbunden.

Erfolgt die Schenkung erst in der Zukunft, wird hingegen die notarielle Beurkundung erforderlich. Hierfür fallen folgende Kosten an:

  • Notarkosten

Diese ergeben sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotkG), der Betrag ergibt sich als 2,0-Gebühr auf den jeweiligen Wert der Schenkung.

  • Ein Beispiel: Für die Schenkung eines Geldbetrags von 500.000 Euro belaufen sich die Notarkosten auf rund 1.870 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
  • Zusätzlich bei Immobilien: Kosten für die Umschreibung im Grundbuch

Bei der Schenkung einer Immobilie fallen außerdem Grundbuchkosten an, die ebenfalls gemäß GNotkG vom Wert abhängen. Allerdings wird hier die einfache Gebühr zugrungegelegt.

  • Ein Beispiel: Liegt der Verkehrswert der Immobilie bei ebenfalls 500.000 Euro, liegen die Grundbuchkosten bei 935 Euro plus Mehrwertsteuer.

Mit unserem Notarkosten- und Grundbuchkostenrechner können Sie mit wenigen Klicks ermitteln, welche Kosten bei der Schenkung einer Immobilie auf Sie zukommen. Achtung: Er zeigt die Kosten für den Immobilienkauf an, bei der Schenkung müssen Sie lediglich die Kostenpositionen: „Beurkundung Kaufvertrag“ und „Umschreibung Eigentümer“ berücksichtigen und die Mehrwertsteuer hinzurechnen.

immoverkauf24 Tipp:

Sie sparen Notarkosten, wenn Sie eine Anrechnungserklärung beziehungsweise einen Pflichtteilsverzicht gleich in den Immobilienschenkungsvertrag mit aufnehmen, anstatt nachträglich separat eine solche Vereinbarung mit dem Beschenkten zu treffen.

Was ist Ihre Immobilie wert?

Lassen Sie Ihre Immobilie durch immoverkauf24 kostenlos bewerten, um sich einen ersten Eindruck über die Höhe der Schenkungssteuer zu machen.

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