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Flurkarte eines Grundstücks

Flurkarte Beispiel

Auf einer Flurkarte, welche auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte genannt wird, sind amtliche Kennzahlen zu finden, die im Liegenschaftskataster dokumentiert werden. Unter anderem sind das die Lage des Grundstücks, die Bebauung und auch die Flur- sowie Flurstücknummer.

Der Begriff „Flurkarte“ ist eine rein deutsche Bezeichnung und weicht in anderen Ländern ab. Mittlerweile ist die klassische Flurkarte durch die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) abgelöst worden, welche mittlerweile für ganz Deutschland vervollständigt ist. Erfahren Sie hier, was die Liegenschaftskarte genau beinhaltet und wie man sie beantragen kann.

1. Was ist eine Flurkarte und was beinhaltet sie?

Die Flurkarte dient als amtlicher Nachweis für die offizielle Existenz und Lage eines Grundstückes und ist bildet die Grundlage zur Sicherstellung des Grund und Bodens, welches im Grundbuch verankert ist. Aufgrund dessen dient diese als wichtige Bezugsgröße bei zum Beispiel der Grundsteuer-Veranlagung oder dem Eigentumsübergang.

Als maßstäbliche Darstellung dient die Flurkarte für alle vorhandenen Liegenschaften in ganz Deutschland. Bestandteile der Liegenschaften sind Flurstücke, Grundstücke, Gebäude, etc. Der Maßstab variiert hierbei von Stadt zu Stadt und liegt im Regelfall zwischen 1:500 und 1:1000. Da auf dem Lande überwiegend größere Liegenschaften vorhanden sind, wird hier in vielen Fällen der Maßstab 1:1500 bis 1:2000 verwendet.

Flurkarte

Eine Flurkarte enthält Angaben über folgende Punkte:

  • Flurstücksummern
  • Flurstückabmarkungen und Flurstückgrenzen
  • Gemarkungs- und Gemeindegrenzen
  • Nutzungsart der Gebäude
  • Nummern der Gebäude
  • Nutzungsart des Bodens
  • Bodenschätzungsmerkmale

Manchmal enthalten Flurkarten auch folgende Informationen:

  • Grenz- und Vermessungspunkten
  • Topografische Angaben und Böschungen
  • Hecken, Zäune und Mauern

2. Wie kann man eine Liegenschaftskarte beantragen und wann ist ein Flurkartenauszug notwendig?

Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind z.B. erforderlich, wenn Architekten und Ingenieurbüros Baumaßnahmen planen, Immobilienmakler und Banken Grundstücksgeschäfte abwickeln oder öffentliche Stellen bodenbezogene Steuern und sonstige grundstücksbezogene Abgaben und Beträge berechnen. Gerade beim Verkauf von Immobilien wird der Flurkartenauszug notwendig, da der Notar die Inhalte der Flurkarte im Immobilienkaufvertrag beurkundet. Darüber hinaus benötigen Grundstückseigentümer eine Flurkarte, um z.B. eine Baugenehmigung zu beantragen.

Um einen Flurkartenauszug zu erhalten, muss dieser beim zuständigen Liegenschaftskataster beantragt werden. Hierfür fallen Gebühren an, welche je nach Ausführung zwischen ca. 12 € und 50 € liegen können. Die Höhe der Gebühren variiert zudem von Stadt zu Stadt, so dass diese beispielsweise in Hamburg höher ausfallen als in Berlin.

Hinweis!

Informieren Sie sich vor der Beantragung des Auszuges, welches Format der Flurkarte benötigt wird und ob Sie dieses direkt online beantragen können. So können Sie sich Zeit und Geld sparen.

3. Was genau ist das Flurstück und was ist die Flurstücknummer?

Jedes Grundstück besteht aus mindestens einem Flurstück, welches amtlich vermessen wird und genau festgehalten wird, wie groß das Grundstück ist, welche Lage es hat und wie es genutzt wird. Das Flurstück ist ein Bestandteil der Flurkarte. Das heißt, dass jedes Grundstück aus mindestens einem Flurstück besteht. Ein Grundstück besteht jedoch nicht gezwungener Maßen nur aus einem Flurstück, sondern kann auch aus mehreren Flurstücken bestehen, welche jeweils aufgezeigt werden. Das Flurstück gibt den genau festgelegten Teil des sichtbaren Grundstückes an, welcher amtlich vermessen und geometrisch festgelegt ist.

In Deutschland ist ein Flurstück die geringste Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters und jedes Flurstück erhält innerhalb des jeweiligen Nummerierungsbezirks eine Flurstücknummer. Das Liegenschaftskataster kann nun anhand einer Flurstücknummer eine genaue Identifizierung des Grundstückes vornehmen. Diese Flurstücknummer besteht entweder aus einer Zahl (z.B. 101), Zahl- und Buchstaben-Kombination (z.B. 105b) oder einer Kombination zweier Zahlen (z.B. 230/30).

4. Ist die Flurkarte für den Immobilienverkauf notwendig?

Die Flurkarte ist ein amtliches Dokument und für den Immobilienverkauf sehr wichtig, da aus ihr die Bebauung des Gebietes sowie die Lages des Grundstücks ersichtlich sind. Wer seine Immobilie verkaufen möchte, sollte neben der Flurkarte auch andere Informationen bereit halten u.a.:

Dies alles sind Unterlagen, die bei einem Verkauf der Immobilie für den möglichen Käufer von Interesse sind, denn jeder Kaufinteressent möchte sich genau über Ihre Immobilie informieren. Einen ausführlichen Überblick über alle relevanten Verkaufsunterlagen finden Sie auf unserer Seite "Hausverkauf Unterlagen".

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