Notarielle Beurkundung – Immobilie verkaufen
Willenserklärungen oder Verträge zwischen Verkäufern und Käufern einer Immobilie müssen notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein.
Zwar gibt es in der Praxis immer wieder Makler, die „Vorverträge“ und „Reservierungsvereinbarungen“ tätigen, allerdings berechtigen und verpflichten diese zu nichts.
Erst ein notariell beurkundeter Kaufvertag bereitet den Weg für den Eigentumsübergang, der mit Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch abgeschlossen ist.
Im Rahmen der Beurkundung werden nicht nur alle Details des Übergangs vertraglich geregelt, auch werden alle Beteiligten durch den Notar umfassend über mögliche Risiken aufgeklärt.

