Notar

Notaranderkonto

Ein Notaranderkonto ist ein vom Notar treuhänderisch geführtes Konto, auf das der Käufer den Kaufpreis einzahlt. Der Notar gibt das eingezahlte Geld erst dann an den Verkäufer weiter, wenn alle Vertragsbedingungen erfüllt sind.

Mit Einzahlung auf das Anderkonto gehen Nutzen und Lasten auf den Käufer über, auch wenn er noch nicht im Grundbuch eingetragen ist. Das Notaranderkonto gilt als die sicherste Form der Kaufpreisabwicklung.

Gebühren für das Notaranderkonto

Allerdings fallen bei der Abwicklung über ein Notaranderkonto zusätzliche Gebühren an wie z.B. die Hebegebühr des Notars für die Weiterleitung des Geldes. Viele Käufer wollen daher das Geld lieber direkt an den Verkäufer auszahlen. Auch Immobilienverkäufer bevorzugen immer häufiger die direkte Abwicklung, weil durch den Umweg über das Notaranderkonto zusätzlich Zeit verstreichen kann.

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