Verkäufercourtage = Innenprovision
Zahlt der Eigentümer beim Immobilienverkauf dem Makler für seine Vermittlungstätigkeit ein Entgelt, so wird dieses auch als Verkäufercourtage oder Innenprovision bezeichnet.
Während es in einigen Bundesländern durchaus üblich ist, dass der Eigentümer dem Makler eine Verkäufercourtage bezahlt (z.B. in Nordrhein-Westfalen oder Bayern), ist dies in anderen Bundesländern unüblich (z.B. in Hamburg, Bremen oder Berlin).
Dort muss der Käufer die Provision an den Makler zahlen. Neben einer Verkäufercourtage wird beim Verkauf einer Immobilie regelmäßig eine Käufercourtage erhoben.
