Sondernutzungsrecht
Der Begriff Sondernutzungsrecht entstammt dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann einem einzelnen Eigentümer unter anderem ein Sondernutzungsrecht an einer Gemeinschaftsfläche eingeräumt werden.
Damit kann der Eigentümer diese Fläche unter Ausschluss der anderen Eigentümer nutzen.
Sondernutzungsrecht in Verbindung mit Wohnungs- bzw. Sondereigentum
Häufig werden solche Rechte z.B. für PKW-Stellplätze oder Gartenflächen vergeben. Das Sondernutzungsrecht wird immer einem konkreten Wohnungs- bzw. Sondereigentum zugewiesen.
Im Verkaufsfall kann dies nicht unabhängig von diesem Sondereigentum übertragen werden, sondern nur in Kombination mit diesem. Der Eigentümer sollte darauf achten, dass das Sondernutzungsrecht im Grundbuch vermerkt wurde, damit dieses Recht nachhaltig gesichert und den anderen Eigentümern bekannt ist.
