Versteckter Mangel Immobilienverkauf
Wer eine Immobilie verkaufen möchte, muss den Käufer über ihn bekannte versteckte Mängel informieren, sonst kann der Käufer auf Rückabwicklung des Kaufvertrags oder Schadensersatz klagen.
Ein versteckter Mangel liegt beispielsweise vor, wenn der Verkäufer von einem Leck in einem Öltank gewusst hat, ohne den Käufer darüber aufzuklären und ohne dass der Käufer das Leck selbst hätte sehen können.
Zwar wird eine Immobilie in der Regel unter Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen verkauft, aber “versteckte Mängel” werden von dieser Regelung zum Schutz der Käufer ausgenommen.
