Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer

Beim Erwerb einer Immobilie fällt zumeist für den Käufer die Grunderwerbsteuer an. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis, auf den je nach Bundesland zwischen 3,5 und 5,5% Grunderwerbsteuer zu zahlen sind. Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Kaufnebenkosten.

Bis zum 30.08.2006 betrug die zu zahlende Grunderwerbsteuer einheitlich 3,5% in Deutschland, doch seit dem 01.09.2006 dürfen die einzelnen Bundesländer den zu zahlenden Steuersatz selbst bestimmen. Was dazu geführt hat, dass in den meisten Bundesländern die Grunderwerbsteuer erhöht wurde (siehe Tabelle unten: Übersicht Grunderwerbsteuer nach Bundesländern).

Fälligkeit der Grunderwerbsteuer

Nachdem ein Immobilienverkäufer einen Käufer für seine Immobilie gefunden hat, muss der Verkauf notariell beurkundet werden. Im Kaufvertrag sollte eindeutig festgelegt werden, ob der Käufer oder der Verkäufer die Grunderwerbsteuer zu entrichten hat, da per Gesetz zunächst der bisherige Eigentümer und der Erwerber Steuerschuldner sind (§13 Nr. 2 GrESt). Nach der Beurkundung schickt der Notar den unterschriebenen Kaufvertrag an das zuständige Finanzamt, welches dann die zu belastende Partei mit dem Grunderwerbsteuerbescheid anschreibt. Die Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Das Finanzamt darf aber ggf. eine längere Zahlungsfrist setzen.

Nur in Ausnahmefällen kann die Grunderwerbsteuer vermieden werden. So fällt beim Grundstückserwerb im Todesfall oder beim Grundstückserwerb im Rahmen einer Schenkung keine Grunderwerbsteuer an. Aber auch diese Vorgänge können eine Besteuerung nach sich ziehen. Grundlage sind hierfür die Bestimmungen im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (siehe Erbschaftssteuer). Ebenso steuerbefreit ist der Erwerb eines Grundstücks von unter 2.500 Euro (laut §3 Nr.1 des Grunderwerbsteuergesetzes).

Sobald die Grunderwerbsteuer vom Käufer beglichen wurde, stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, welche die Voraussetzung ist für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Hessen und im Saarland

Immobilienkäufer, die in Hessen und im Saarland in 2013 eine Immobilie erwerben möchten, müssen tiefer in die Tasche greifen, denn die Grunderwerbsteuer wird dort auf 5% bzw. im Saarland auf 5,5% erhöht, wie zuvor bereits in einigen anderen Bundesländern. Mit 5,5% Grunderwerbsteuer ist das Saarland der Spitzenreiter und hat die bisherige Schallmauer von 5 Prozent durchbrochen. Als Ursache für die Erhöhung gilt die Konsolidierung der Landesfinanzen. Hintergrund ist die schlechte Haushaltslage der Länder und damit der Wunsch, mehr Geld in die Kassen zu spülen.

Übersicht Grunderwerbsteuer nach Bundesländern:

Bundesland Steuersatz alt Erhöhung ab Steuersatz neu
Berlin 4,5 % 01.04.2012 5,0 %
Brandenburg 3,5 % 01.01.2011 5,0 %
Baden-Württemberg 3,5 % 05.11.2011 5,0 %
Bremen 3,5 % 01.01.2011 4,5 %
Hamburg 3,5 % 01.01.2009 4,5 %
Hessen 3,5 % 01.01.2013 5,0 %
Mecklenburg-Vorpommern 3,5 % 01.07.2012 5,0 %
Niedersachsen 3,5 % 01.01.2011 4,5 %
Nordrhein-Westfalen 3,5 % 01.10.2011 5,0 %
Rheinland-Pfalz 3,5 % 01.03.2012 5,0 %
Saarland 4,5 % 01.01.2013 5,5 %
Sachsen-Anhalt 3,5 % 01.03.2010 4,5 %
Schleswig-Holstein 3,5 % 01.01.2012 5,0 %
Thüringen 3,5 % 07.04.2011 5,0 %
Bayern, Sachsen 3,5 % . keine Änderung

Quelle und Copyright: immoverkauf24

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