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von Claudia Lindenberg | Immobilienredakteurin - Journalistin

Erbschaftssteuer: Freibeträge, Höhe & Erbschaftssteuerrechner

Das Thema Erbschaftssteuer sorgt oftmals für Ratlosigkeit unter Erben: Wie hoch fällt sie aus? Wann wird sie fällig? Wie wird überhaupt ermittelt, wie hoch die Steuer ist? Müssen Teile des Nachlasses verkauft werden, um die Erbschaftssteuer zahlen zu können? Diese und weitere Fragen beschäftigen Erben. Doch vielfach bleibt der Nachlass oder Teile davon von der Erbschaftssteuer befreit, da für die engsten Angehörigen ein hoher Freibetrag für die Erbschaft gilt. Wir haben Ihnen hier alle relevanten Informationen zum Thema Erbschaftssteuer zusammengestellt. Zusätzlich können Sie die vorraussichtliche Höhe der Erbschaftssteuer mit unserem kostenlosen Rechner online selbst berechnen.

1. Was ist die Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer gilt als politisches Reizthema – die einen fordern eine Abschaffung wie etwa in Österreich, wo sie seit 2008 nicht mehr erhoben wird. Anderen sind die Steuersätze wiederum viel zu niedrig. Dies zeigt, dass die Erbschaftssteuer nicht nur als Einnahmequelle für den Staat dient, sondern ihr von den Befürwortern auch eine weitere Funktion zugeschrieben wird: Mehr Chancengleichheit.

Lange Zeit war dieses Steuerthema eher für wohlhabende Familien von Bedeutung. Angesichts der teils enormen Preiszuwächse der letzten Jahre und gleichzeitig nicht erhöhter Steuerfreibeträge wird die Erbschaftssteuer zumindest bei Immobilien im Nachlass zunehmend zum Thema. So reicht in teureren Regionen wie etwa München bereits das Elternhaus als einziger Nachlassgegenstand aus, um Erbschaftssteuer zu zahlen.

2. Wann wird die Erbschaftssteuer fällig?

Die Erbschaftssteuer wird prinzipiell fällig, wenn eine Person stirbt und Vermögen hinterlässt. Als Erbe müssen Sie allerdings nur dann Erbschaftssteuer zahlen, wenn der auf Sie entfallende Nachlass höher ist als der für Sie geltenden Freibetrag (siehe Punkt 3 zu den Details). Dieser liegt je nach Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen zwischen 20.000 und 500.000 Euro.  

Haben Sie Vermögen über den Freibetrag hinaus geerbt, wird sich das Finanzamt aller Voraussicht nach von sich aus bei Ihnen melden und Sie zur Abgabe der Erbschaftssteuererklärung auffordern.

immoverkauf24 Tipp

Die Erbschaftssteuer können Sie je nach Höhe notfalls zumindest vom Finanzamt stunden lassen, wenn Sie die Summe nicht auf einmal aufbringen können. Gemäß § 28 ErbStG gewährt Ihnen das Finanzamt dann bis zu zehn Jahre Aufschub.

Gut zu wissen: Um den Jahreswechsel 2022/2023 war häufig von einer höheren Erbschaftssteuer für Immobilien die Rede. Was zunächst nach einer Änderung der Steuersätze klingt, hat seinen Grund jedoch im Jahressteuergesetz 2022. Dies beinhaltete eine Änderung beim Sachwert- und Ertragswertverfahren, die teils zu höheren Bewertungen und damit auch zu einer höheren Erbschaftssteuer führt.

3. Erbschaftssteuer Freibeträge & Steuersatz

Für die Berechnung der Erbschaftssteuer sind drei Aspekte maßgeblich: Die Höhe des Freibetrags, die Steuerklasse sowie die Höhe des zu versteuernden Nachlasses. Sowohl der Freibetrag als auch die Steuerklasse ergeben sich aus dem Verwandtschaftsgrad der Erben zum Verstorbenen. Wie hoch der Freibetrag jeweils ausfällt, zeigt folgende Grafik:

Grafik Erbschaftssteuer

Ähnlich wie bei der Einkommensteuer gibt es auch bei der Erbschaftssteuer mehrere Steuerklassen. Sie dienen zur Einteilung der Steuersätze in Abhängigkeit vom Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen. Dabei gilt: Je enger Sie mit dem Verstorbenen verwandt sind, desto geringer ist der Steuersatz, wie folgende Tabelle zeigt:

Wert des Erbes Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
bis 75.000 Euro 7% 15% 30%
bis 300.000 Euro 11% 20% 30%
bis 600.000 Euro 15% 25% 30%
bis 6.000.000 Euro  19% 30% 30%
bis 13.000.000 Euro 23% 35% 50%
bis 26.000.000 Euro 27% 40% 50%
ab 26.000.000 Euro 30% 43% 50%
  • Steuerklasse 1: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stief- und Adoptivkinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern
  • Steuerklasse 2: Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten
  • Steuerklasse 3: alle weiteren, nicht verwandten, Erben

4. Erbschaftssteuer berechnen: Wie viel muss ich zahlen?

Wenn der Nachlass nicht aus komplexen Vermögenswerten wie einer Firmenbeteiligung besteht, können Sie die Höhe der Erbschaftssteuer zumindest näherungsweise selbst berechnen. Hierfür müssen Sie zunächst alle Vermögenswerte zusammentragen. Dazu gehören alle Guthaben auf Bankkonten und Depots zum Todestag sowie Wertgegenstände wie zum Beispiel Schmuck und teure Uhren. Hatten Sie beispielsweise wegen einer Vollmacht bereits Kontozugriff, können Sie die Guthaben auch selbst ermitteln. Für Bankguthaben und Depots melden die Banken dies dem Finanzamt, sodass Sie diese Aufstellung spätestens von dort erhalten. Für die Berechnung der Erbschaftssteuer sind zudem Sachwerte wie etwa ein Haus oder Grundstück zu erfassen.

Nutzen Sie unseren Erbschaftssteuerrechner

Haben Sie alle Vermögenswerte zusammengetragen und auch den Wert des Hausrats ermittelt, können Sie mit unserem Erbschaftssteuerrechner mit wenigen Klicks die Höhe der Erbschaftssteuer ermitteln. Diese dient der ersten Orientierung und ersetzt insbesondere bei umfangreichen Vermögenswerten nicht die Ermittlung durch einen Steuerberater.

Verhältnis zum Verstorbenen

Ich bin sein/ihr

Wert der Erbschaft

Privatvermögen
Betriebsvermögen
Immobilien
Immobilienwert

Sie haben geerbt und zum Nachlass gehört auch eine Immobilie oder ein Grundstück?

Dann unterstützen wir Sie gern mit einer kostenlosen Immobilienbewertung. So erhalten Sie bereits einen ersten wichtigen Anhaltspunkt für die Ermittlung der Erbschaftssteuer für Haus oder Grundstück. Bei Streit um den Nachlass benötigen Sie allerdings ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Sachverständigen. Auch hier unterstützen wir Sie gern und vermitteln Ihnen kostenlos geeignete Immobiliensachverständige.

5. Wie wird die Erbschaftssteuer bei Immobilien berechnet?

Erbschaftssteuer fällt nicht bei allen Immobilien an – und wenn doch, fällt sie je nach Fall unterschiedlich hoch aus. Wenn Sie die Erbschaftssteuer nicht nur für sich selbst, sondern auch für Ihre Miterben berechnen, gilt es zu beachten, dass die Erbschaftssteuer in der Höhe sehr unterschiedlich ausfallen kann. Verantwortlich dafür sind folgende Faktoren:

  • Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen: Je nachdem, wie Sie mit dem Erblasser verwandt sind, müssen Sie möglicherweise überhaupt keine Erbschaftssteuer für ein Haus zahlen. Nämlich dann, wenn Ihr Ehegatte stirbt und Sie mindestens zehn Jahre weiterhin in der Wohnung oder dem Haus leben. Gleiches gilt für Ihre Kinder und Enkel. Allerdings gilt diese vorteilhafte Regelung gemäß § 13 Absatz 1 Nr. 4 ErbStG bei ihnen lediglich bei einer Wohnfläche von bis zu 200 Quadratmeter. Ist das Haus oder die Wohnfläche höher, ist dieser Anteil zu versteuern.

immoverkauf24 Tipp

Das Finanzamt hält mitunter auch Jahre nach dem Erbfall noch die Hand auf – etwa, wenn Sie beispielsweise sechs Jahre nach dem Tod des Ehepartners aus dem gemeinsamen Haus ausziehen. Die Erbschaftssteuer umgehen können Ehepaare diesen Fall, indem sie die Immobilie bereits zu Lebzeiten auf den Ehegatten übertragen.

  • Nutzungsart: Bei vermieteten Immobilien gesteht das Finanzamt Ihnen einen Abzug von pauschal zehn Prozent vom Verkehrswert zu. Dieser Wert gilt gemäß § 13d ErbStG als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Erbschaftssteuer.
  • Verkehrswert: Je nachdem, wie hoch der Wert der Immobilie vom Finanzamt geschätzt wurde, zahlen Sie Erbschaftssteuer oder nicht. Letzteres dürfte wahrscheinlicher sein, wenn Sie zu einer Erbengemeinschaft gehören.
  • Höhe des gesamten Nachlasses: Je höher der Gesamtnachlass ausfällt, desto eher wird der Freibetrag überschritten. Dann zahlen Sie zumindest anteilig Erbschaftssteuer für eine Immobilie.

Ein Beispiel veranschaulicht, wie sich unter anderem der Verwandtschaftsgrad und der Verkehrswert einer Immobilie auf die Erbschaftssteuer auswirkt: Angenommen, die Tochter erbt als Einzelkind von der verwitweten Mutter das Familienheim mit einem Verkehrswert von 500.000 Euro. Abzüglich des Freibetrags von 400.000 Euro müsste sie auf 100.000 Euro Erbschaftssteuer mit einem Steuersatz von elf Prozent zahlen, also insgesamt 11.000 Euro. Zieht sie hingegen in das Elternhaus ein und wohnt dort mindestens zehn Jahre, würde die Erbschaftssteuer komplett entfallen.

6. Kann ich die Erbschaftssteuer umgehen?

Die Erbschaftssteuer ist gerade für vermögende Familien ein wichtiges Thema. Doch bereits mit einer selbstgenutzten Immobilie sind Sie gut beraten, sich darüber zu informieren, wie Sie die Erbschaftssteuer umgehen oder zumindest reduzieren können. Dabei haben Sie mehrere Optionen:

  • Schenkung zu Lebzeiten

Für Schenkungen gelten die gleichen Freibeträge wie für Erbschaften, auch die Steuerklassen und -sätze sind identisch. Interessant ist die Schenkung für Sie, wenn Sie ausreichend Vermögen haben, um bereits zu Lebzeiten auf einen Teil zu verzichten. Insbesondere bei größeren Vermögenswerten ist die Schenkung eine Option, um auch Summen oberhalb der Freibeträge steuerfrei zu übertragen. Der Grund: Die Freibeträge können alle zehn Jahre aufs Neue genutzt werden. Ein Beispiel: Angenommen, Senioren möchten ihrem Enkelkind eine vermietete Eigentumswohnung mit einem Wert von 400.000 Euro übertragen. Dann können sie zunächst 50 Prozent und nach zehn Jahren weitere 50 Prozent übertragen. Da der Freibetrag für Enkelkinder im Regelfall bei 200.000 Euro liegt, fällt für die Übertragung keine Schenkungssteuer an und die Erbschaftssteuer kommt gar nicht erst zum Tragen.

  • Testament und/oder Erbvertrag

Wenn Sie keine Schenkung als Option zur Vermeidung der Erbschaftssteuer in Betracht ziehen können oder wollen, können Sie über ein umsichtig gestaltetes Testament oder einen Erbvertrag die Erbschaftssteuer mindestens reduzieren – oder im Idealfall ganz vermeiden. Dabei ist es insbesondere bei größeren Vermögenswerten sinnvoll, dass Sie einen auf Erbschaftssteuer spezialisierten Anwalt oder Steuerberater hinzuziehen. Das gilt insbesondere für das beliebte „Berliner Testament“, das in puncto Erbschaftssteuer einige Fallstricke beinhalten kann.

  • Beim Familienheim

Gehört das Familienheim zum Nachlass, können Sie als Ehegatte oder Kind des Verstorbenen Erbschaftssteuer vermeiden, indem Sie mindestens zehn Jahre dort wohnen (bleiben). Dann ist die Immobilie komplett steuerfrei, bei Selbstnutzung durch die Kinder sind bis zu 200 Quadratmeter Wohnfläche von der Erbschaftsteuer befreit. Auf die darüberhinausgehende Wohnfläche wird anteilig Erbschaftssteuer fällig

  • Bei vermieteten Immobilien

Besitzen Sie eine vermietete Wohnung, kann eine Schenkung mit Nießbrauchrecht eine Option sein, um Ihren Angehörigen später die Erbschaftssteuer zu ersparen. Bei dieser Form der Übertragung lassen Sie sich ein Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen und übertragen die Wohnung auf Ihre Angehörigen. Dann gehört ihnen die Wohnung bereits, aber Sie erhalten weiterhin die Mieteinnahmen.

immoverkauf24 Tipp

Sie wohnen im eigenen Haus oder Eigentumswohnung, möchten auch im Alter dort leben und suchen eine Möglichkeit, Erbschaftssteuern für Ihre Angehörigen zu vermeiden? Dann können Sie die Immobilie zu Lebzeiten verschenken und sich ein Wohn- oder Nießbrauchrecht im Grundbuch eintragen lassen. So können Sie weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen bleiben, gleichzeitig reduziert das Wohn- oder Nießbrauchrecht den Wert der Immobilie. So wird es einfacher, die Schenkung innerhalb der Freibetragsgrenzen durchzuführen.

7. Wann ist das Erbe von der Erbschaftssteuer befreit?

Das Erbschaftssteuergesetz beinhaltet einige Regelungen, die sich vorteilhaft auf die Höhe der Erbschaftssteuer auswirken können: So können Ehegatten und Kinder gemäß § 17 ErbStG einen Versorgungsfreibetrag geltend machen. Für Ehegatten beläuft er sich auf 256.000 Euro, die allerdings mit den Versorgungsbezügen des hinterbliebenen Ehegatten verrechnet werden. Bei Kindern hängt die Höhe des Versorgungsfreibetrags von ihrem Alter (5 bis 27 Jahre) ab, wobei er mit zunehmendem Alter sukzessive von 52.000 auf 10.300 Euro sinkt. Auch hier werden Versorgungsbezüge wie zum Beispiel eine Waisenrente angerechnet. 

In § 13 ErbStG sind zudem diverse Ausnahmen von der Erbschaftssteuer aufgelistet. Für Nachlassgegenstände gelten in Bezug auf die Erbschaftssteuer Freibeträge:

  • Hausrat: Gehören Sie zu Steuerklasse 1, bleiben bis zu 41.000 Euro für Sie steuerfrei. In Steuerklasse 2 und 3 sind es bis zu 12.000 Euro.
  • Persönliche Güter: Gehören Sie zu Steuerklasse 1, bleiben bis zu 12.000 Euro für Uhren, Schmuck oder ähnliches erbschaftssteuerfrei. In Steuerklasse 2 und 3 gilt für Hausrat und persönliche Güter ein Wert von bis zu 12.000 Euro. Wer den Verstorbenen unentgeltlich oder gegen zu geringes Entgelt gepflegt hat, erhält Hausrat und persönliche Güter bis zu einem Wert von 20.000 Euro erbschaftssteuerfrei.
  • Grundbesitz, der dem Allgemeinwohl dient.
  • Kunstsammlungen.
  • Nachlass, der an politische Parteien, Kirchen, mildtätige oder gemeinnützige Organisationen gehen soll.
  • Familienheim: Sofern Kinder oder hinterbliebene Ehegatten es mindestens zehn Jahre selbst bewohnen. Bei Selbstnutzung durch die Kinder bleibt eine Wohnfläche von bis zu 200 Quadratmeter von der Erbschaftssteuer befreit, der darüberhinausgehende Teil hingegen nicht.

8. Sie haben eine Immobilie geerbt?

Sie haben ein Haus oder eine Wohnung geerbt? Um über die weitere Verwendung der Immobilie optimal entscheiden zu können, ist es immer sinnvoll den Wert dieser vorerst ermitteln zulassen, da der Wert ein nicht zu vernachlässigender Faktor für die richtige Entscheidung ist. Lassen Sie Ihre Immobilie vorher kostenlos & unverbindlich von uns bewerten

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