Wohnflächenberechnung
Vor Hausverkauf oder einem Wohnungsverkauf sollte die Wohnfläche genau berechnet werden. Grundsätzlich können nur Räume mit einer lichten Höhe von zwei Metern voll angerechnet werden und Räume mit einer Höhe von ein bis zwei Metern nur zu Hälfte. Beträgt die Höhe weniger als ein Meter (z.B. bei Dachschrägen), zählt die Fläche nicht mehr als Wohnfläche.
Mit noch bis zu 50% können Terrassenflächen, Loggien und Balkone berücksichtigt werden. Dagegen werden nicht mehr als Wohnfläche gezählt: Zubehörräume wie Keller, Waschküche, Trockenräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Dachböden, Schuppen, Garagen und Geschäftsräume.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie die Wohnfläche korrekt berechnet haben, dann gehen Sie auf diesen Punkt im Kaufvertrag explizit ein, um sich vor möglichen Schadensersatzansprüchen eines Käufers zu schützen.
