BGH-Urteil: Mieter dürfen rückwirkend Miete mindern
Vermietung
09. August 2019
Annkathrin Johannesberg
Zahlen Mieter trotz Mangel in der Wohnung weiterhin die volle Miete, können sie auch rückwirkend ein Recht auf Mietminderung habe. Voraussetzung ist, dass sie dies zuvor unterließen, weil sie sich ihrer Rechte nicht bewusst waren.
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