Grundstück verkaufen: Tipps für Ihren erfolgreichen Grundstücksverkauf
Wenn Sie ein Baugrundstück besitzen, das Sie privat verkaufen möchten, kommen anstrengende Wochen auf Sie zu. Beim Grundstückverkauf ohne Makler müssen Sie jeden einzelnen Schritt des Verkaufsprozesses alleine durchführen. Das ist möglich, aber zeitaufwendig. Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihr Grundstück wie ein Profi verkaufen – angefangen vom Ansetzen des Verkaufspreises, über die Vermarktung bei der richtigen Zielgruppe bis hin zu den anfallenden Steuern beim Grundstücksverkauf und den abschließenden Verkaufstermin beim Notar.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bebaubarkeit ist das wichtigste Vermarktungselement für den Grundstücksverkauf.
- Eine gute Vorbereitung des Verkaufs ist maßgebend. Alle wichtigen Unterlagen sollten vorhanden sein.
- Die Ermittlung des richtigen Verkaufpreises ist bei einem Grundstück sehr komplex. Die Grundstücksbewertung bemisst sich u.a. nach Lage, Nutzungsmöglichkeiten und Erschließungsgrad.
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- Was für ein Grundstück möchten Sie verkaufen?
- Wie ermittle ich den Wert für den Grundstücksverkauf?
- Wer ermittelt den Wert eines Grundstücks?
- Faktoren, die den Grundstückswert beeinflussen
- Welche Unterlagen brauche ich beim Grundstücksverkauf?
- Wie finde ich den richtigen Käufer für mein Grundstück?
- Was ist bei einer Besichtigung zu beachten?
- Grundstück verkaufen – mit oder ohne Makler?
- Wie läuft der Grundstücksverkauf ab?
- Welche Kosten fallen beim Verkauf eines Grundstücks an?
- Welche Steuern fallen beim Grundstücksverkauf an?
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1. Was für ein Grundstück möchten Sie verkaufen?
Grundstücke lassen sich abhängig von ihrem Entwicklungszustand in verschiedene Klassen einordnen. Man unterscheidet hierbei Bauerwartungsland, nicht-erschlossenes Baugrundstück, erschlossenes Baugrundstück und das bebaute Grundstück voneinander. Zu einer weiteren Kategorie gehören die vier Grundstücksarten Waldgrundstück, Wiesengrundstück, Brachland und Landwirtschaftsfläche. Welches Preisniveau Sie anstreben können, wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen, hängt im Wesentlichen von dessen Nutzungsmöglichkeiten ab.
Bauerwartungsland
Als „Bauerwartungsland“ bezeichnet man Grundstücke, die in den Flächennutzungs- und Bebauungsplänen der Gemeinde als zukünftiges Bauland ausgewiesen sind, für die jedoch noch keine rechtsgültige Bauerlaubnis vorliegt. Preismindernd wirkt sich zum einen aus, dass das Grundstück noch nicht bebaut werden darf. Zum anderen ist Bauerwartungsland noch nicht an das öffentliche Versorgungsnetz mit Zugängen für Internet, Wasser, Strom sowie ggf. dem Straßennetz angebunden. Es ist also noch nicht erschlossen. Bei einem Grundstücksverkauf müssen Sie für Bauerwartungsland daher einen geringeren Preis ansetzen, als wenn Sie ein bereits erschlossenes Baugrundstück verkaufen. Das Preisniveau liegt jedoch über dem des Ackerlandes.
Nicht-erschlossenes Baugrundstück
Der Entwicklungszustand eines nicht-erschlossenen Baugrundstücks liegt eine Stufe über dem des Bauerwartungslandes. Denn: Das Baugrundstück ist von dem zuständigen Amt für die Bebauung freigegeben. Aber auch hier fehlen noch die Anschlüsse an das öffentliche Straßen- und Versorgungsnetz. Bei einem Grundstücksverkauf können Sie den Preis demnach über dem eines vergleichbaren Bauerwartungslandes ansetzen.
Erschlossenes Baugrundstück
Das erschlossene Baugrundstück ist an die öffentliche Infrastruktur angeschlossen und darf bebaut werden. In diesem Entwicklungszustand erzielt ein unbebautes Grundstück den höchsten Verkaufspreis.
Bebautes Grundstück
Anders als bei Bauland steht auf dem bebauten Grundstück bereits ein Gebäude. Der Wert des Hauses addiert sich zum Grundwert des Grundstücks. Je nach Zustand des Gebäudes erzielen die bebauten Grundstücke bei einem Verkauf die höchsten Preise. Den höchsten Verkaufspreis erhalten Sie als Eigentümer für bebaute Grundstücke in beliebten Großstädten wie Berlin, Hamburg oder München. Dort sind Immobilien rar und neue Baugebiete werden nur selten ausgewiesen.
Wald-, Wiesengrundstück, Brachland oder Landwirtschaftsfläche
Grundstücke, die in die Kategorie Wald-, Wiesengrundstück, Brachland oder Landwirtschaftsfläche fallen, dürfen in der Regel gar nicht oder nur sehr eingeschränkt bebaut werden. Aufgrund der geringen Nutzungsmöglichkeiten erzielen Sie beim Grundstücksverkauf für solche Flächen den geringsten Preis.
2. Wie ermittle ich den Wert für den Grundstücksverkauf?
Bevor Sie mit einem Verkaufsangebot an die Öffentlichkeit gehen, sollten Sie den Wert Ihres Baugrundstücks bestimmen. Einen ersten Eindruck vermittelt Ihnen der Bodenrichtwert, der für die Region gilt, in der Ihr Grundstück liegt. Dieser definiert den aktuellen Quadratmeterwert Ihres Baugrundstücks. Wie hoch der Bodenrichtwert ist, erfahren Sie unter anderem beim Bodenrichtwertinformationssystem für Deutschland, kurz BORIS-D.
Um einen ungefähren Verkaufswert für Ihre Liegenschaft zu ermitteln, multiplizieren Sie den Bodenrichtwert mit der Anzahl der Quadratmeter Ihres Grundstücks. Das Ergebnis gibt einen groben Anhaltspunkt über einen realistischen Verkaufspreis.
Verkehrswert als Berechnungsmethode des Verkaufspreises
Mit dem sogenannten „Vergleichswertfahren“ berechnen Immobilienprofis den konkreten Verkehrswert einer Immobilie. Wenn Sie Ihr Grundstück privat ohne Makler verkaufen wollen, lässt sich diese Berechnungsmethode jedoch schwer umsetzen. Denn: Das Vergleichswertverfahren ermittelt den Verkaufspreis eines Grundstücks anhand der Preise, die ähnliche Grundstücke der Region vor kurzem erzielt haben. Ausreichend solcher Vergleichsobjekte findet man vorwiegend in Siedlungen mit gleichartig geschnittenen Grundstücken in derselben Lage. Ein Makler kann auf diese Informationen zügig zugreifen; Ihnen stehen solche Informationen in der sogenannten „Kaufpreissammlung“ zur Verfügung. Diese können Sie beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte einsehen.
Das Festlegen eines Verkaufspreises über das Vergleichswertverfahren ist jedoch nicht möglich, wenn es an vergleichbaren Objekten mangelt. Bei individuell zugeschnittenen Baugrundstücken finden Sie in der Regel wenig vergleichbare Liegenschaften in der Umgebung. Wenn Sie ein solches Baugrundstück verkaufen möchten, hilft Ihnen nun ein Immobilienprofi weiter.
3. Wer ermittelt den Wert eines Grundstücks für den Verkauf?
Für welchen Preis Sie Ihr Baugrundstück verkaufen können, ermitteln Immobilienexperten wie Makler oder Gutachter. Während ein Immobilienmakler den gesamten Verkaufsprozess in die Hand nimmt, erstellt ein Gutachter lediglich ein Verkehrswertgutachten in Form eines knappen Kurzgutachtens oder eines ausführlichen Vollgutachtens über Ihr Grundstück. Die Bewertung durch den Makler ist im Rahmen eines Vermittlungsauftrags für Sie kostenlos. Der Sachverständige verlangt für das Gutachten hingegen 0,5 bis 1 Prozent des Verkehrswertes. Sofern der Sachverständige vereidigt ist, wird das ausgestellte Gutachten – anders als die Bewertung durch einen Makler - vor Gericht im Streitfall anerkannt. Es ist also ein „gerichtsfestes“ Gutachten.
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4. Faktoren, die den Verkaufspreis des Grundstücks beeinflussen
Der Immobilienexperte schaut sich bei einer Vor-Ort-Begehung Ihres Grundstücks nicht nur die Liegenschaft selbst ganz genau an, sondern auch deren Umgebung. Dabei sammelt er Informationen über grundstücksspezifische Merkmale, die entweder die Bebauungskosten des Grundstücks oder dessen Nachfrage auf dem Immobilienmarkt beeinflussen.
Die wichtigsten Eigenschaften einer Liegenschaft, die sich maßgeblich auf das Niveau des Verkaufspreises auswirken, sind:
- Art des Grundstückes: Unter der „Art“ eines Grundstücks versteht man die bauliche Nutzung, für die eine Fläche vorgesehen ist. Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) unterteilt Bauflächen in Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen sowie Sonderbauflächen.
- Lage: Die Region, in der sich ein Grundstück befindet, bezeichnet man als „Lage“. Da die Lage die Nachfrage bei potenziellen Käufern maßgeblich beeinflusst, wirkt sie sich erheblich auf den Wert einer Immobilie aus. Das weitere Umfeld des Grundstücks bezeichnet man als „Makrolage“. Die sogenannte „Mikrolage“ bezieht sich auf das Grundstück selbst. Sie umfasst unter anderem Bodenqualität, Ausrichtung des Gartens oder Hanglage der Immobilie.
- Grundstücksgröße: Wenn Sie Ihr Baugrundstück verkaufen möchten, bestimmt auch dessen Flächenzahl die Verkaufssumme, die Sie veranschlagen können. Der Verkaufswert klettert mit der Größe der Grundstücksfläche nach oben.
- Grundstückszuschnitt: Die Breite und Tiefe der Grundstücksfläche definiert den Zuschnitt Ihres Verkaufsobjektes. Hierbei gilt: Je schwieriger und damit kostenaufwendiger das Grundstück zu bebauen ist, desto niedriger der Verkaufswert.
- Bebauung und Anteil der bebaubaren Fläche: Mit der Größe des überbaubaren Flächenanteils eines Grundstücks steigt auch dessen Wert. Gelten strenge Bebauungsvorschriften oder Baubeschränkungen fällt der überbaubare Flächenanteil geringer aus. Der Wert der Immobilie sinkt.
- Bodenbeschaffenheit: Die Zusammensetzung des Bodens eines Grundstücks wirkt sich erheblich darauf aus, wie aufwendig und kostenintensiv eine Bebauung ist. Je ungünstiger die Bodenbeschaffenheit einer Fläche ist, desto niedriger fällt daher auch die Bewertung des Grundstücks aus.
- Erschließungsgrad: Der Wert des Grundstücks erhöht sich mit dem Maße der Erschließung. Dieser steigert sich vom Ackerland über das Bauerwartungsland, das nicht-erschlossene Baugrundstück über das erschlossene Baugrundstück bis hin zum bebauten Grundstück.
Grundstücksverkauf – die richtige Zielgruppe ansprechen
Die Art Ihres Grundstücks definiert den Käuferkreis, der zu Ihrer Zielgruppe gehört. Ist Ihr Grundstück nur für gewerbliche Zwecke nutzbar, gehören Unternehmen, Bauträger und Investoren zu Ihrer Zielgruppe. Darf es hingegen nur zu Wohnzwecken genutzt werden, finden Sie auf dem privaten Wohnungsmarkt die richtige Zielgruppe. Sie können sich jedoch auch mit einem Bauträger – also einem Bauunternehmen, das Grundstücke bebaut und die Immobilie danach verkauft – in Verbindung setzen. Dieser zahlt oftmals höhere Kaufpreise für Grundstücke als Privatkäufer.
5. Grundstück verkaufen: Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Verkauf eines Grundstücks benötigen Sie folgende Unterlagen:
Unterlage | Was ist das? | Bezugsquelle |
Flurkarte & Lageplan | Sowohl die Flurkarte als auch der amtliche Lageplan sind beim Grundstücksverkauf wichtige Dokumente. Während die Flurkarte eine grobe Darstellung des Grundstücks und seiner Baulichkeiten bietet, wird der amtliche Lageplan individuell und aktuell von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur für ein bestimmtes Baugrundstück erstellt. | Katasteramt |
Exposé | Ein Exposé ist eine schriftliche Zusammenfassung, die detaillierte Informationen über ein Grundstück enthält und im Rahmen eines Verkaufs erstellt wird. | Eigentümer/Makler |
Grundbuchauszug | Der Grundbuchauszug ist ein Teil des Grundbuchs. Dieser Abschnitt hält Eigentümer und Rechtsverhältnisse des Grundstücks fest. | Grundbuchamt (Amtsgericht), Notar, Online-Service |
Baulastenverzeichnis |
Das Baulastenverzeichnis informiert über mögliche Baulasten, die auf Ihrem Grundstück liegen. Über die Anerkennungen von Baulasten verpflichten sich Grundstückseigentümer gegenüber der Baubehörde, bestimmte Dinge auf ihrem Grund und Boden zu dulden, zu unterlassen oder auszuführen. |
Stadt, Gemeinde, Landkreis |
Bebauungsplan |
In einem Bebauungsplan gibt die Gemeinde vor, auf welche Weise ein Grundstück bebaut werden darf. Mögliche Vorgaben sind Gebäudeart oder die Geschosszahl eines Gebäudes. |
Online-Service, zuständiges Bauordnungs- oder Stadtplanungsamt |
Erschließungsnachweis | Der amtlich ausgestellte Erschließungsnachweis dokumentiert, dass Ihr Grundstück ordnungsgemäß an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen ist. | Online-Service, zuständige Gemeinde |
Bauvoranfrage |
Über die Bauvoranfrage erfahren Sie vom zuständigen Bauamt verbindlich und rechtssicher, ob auf Ihrem Grundstück ein geplantes Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. |
Bauamt |
Altlastenauskunft | Als Altlasten bezeichnet man umweltschädliche Verunreinigungen des Bodens, beispielsweise durch giftige Stoffe. Die Altlastenauskunft ist ein amtliches Register, das belegt, ob Ihr Grundstück belastet ist oder nicht. Falls der Boden Altlasten aufweist, legt die Auskunft zudem fest, inwiefern das Grundstück bebaut werden darf. |
zuständiges Altlastenkataster |
Flächennutzungsplan |
Im Flächennutzungsplan plant die Gemeinde gemäß § 5 des Baugesetzbuches, zu welchem Zweck die einzelnen Flächen des Gemeindegebiets genutzt werden dürfen. Mögliche Nutzungszwecke sind Wohngebiete, Gewerbegebiete und Ackerflächen. |
zuständige Gemeinde |
Vermessungsunterlagen |
Vermessungsunterlagen bündeln wichtige Informationen über Ihr Grundstück, die für eine Vermessung notwendig sind. Diese Unterlagen sind im Liegenschaftskataster enthalten. |
zuständige Vermessungsstelle |
Abzuleistende Grundpfandrechte |
Ein abzuleistendes Grundpfandrecht ist demnach eine finanzielle Belastung eines Grundstücks, beispielsweise eine Hypothek oder Grundschuld. Sie ist im Grundbuch des Grundstücks festgehalten. Grundpfandrechte besitzen beispielsweise Kreditunternehmen, über die Sie Ihr Grundstück finanzieren. Solange die geliehene Summe nicht zurückgezahlt worden ist, gilt das Grundstück als Pfand für die Bank. |
zuständigen Grundbuchamt |
Fotos vom Grundstück (Luftbildaufnahmen) | Luftbilder von Ihrem Grundstück |
Immobilienfotograf, Luftbildfotograf |
Energieausweis | Bei bebauten Grundstücken informiert der Energieausweis über die Energieeffizienz des Gebäudes. |
Online-Service, Makler |
Baupläne bei bebauten Grundstücken |
Baupläne sind grafische Darstellungen des Gebäudes, die unter anderem die Raumaufteilung und den Grundriss aufzeigen. Sie dienen vor Baubeginn als Entwurf. |
zuständige Bauaufsichtsbehörde |
Grundsteuerbescheid |
Der Grundsteuerbescheid wird vom Finanzamt an jeden Immobilieneigentümer verschickt. Über ihn übermittelt die Behörde die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer. | zuständiges Finanzamt |
immoverkauf24 Hinweis
Wer privat ein Baugrundstück verkaufen möchte, muss sich selbst um das Zusammentragen der wichtigen Unterlagen kümmern. Bei einem Verkauf mit einem Immobilienmakler übernimmt dieser die Organisation der Unterlagenbeschaffung.
6. Wie finde ich den richtigen Käufer für mein Grundstück?
Die korrekte Definition der Zielgruppe, die Sie mit Ihrem Verkaufsangebot erreichen möchten, spielt eine entscheidende Rolle, wenn Sie Ihr Grundstück möglichst gewinnbringend und in kurzer Zeit verkaufen möchten. Bei den Zielgruppen für Immobilien unterscheidet man Privatpersonen, Kapitalanleger und Bauträger voneinander. Welche Zielgruppe sich für Ihr Grundstück interessiert, hängt vor allem von dessen Größe und Bebaubarkeit ab.
Grundstück verkaufen an Privatpersonen
Für Privatpersonen sind kleinere Grundstücke interessant, die für die Bebauung von Ein- oder Zweifamilienhäusern freigegeben sind. Für Familien ist auch das Umfeld wichtig. Sind Kindergärten, Schulen und Freizeitangebote in der Umgebung? Wie ist die Altersstruktur in dem betreffenden Ort? - Für ältere Menschen spielt es hingegen eher eine Rolle, ob das Grundstück barrierefrei zugänglich ist und ob Einkaufsmöglichkeiten und Ärzte in der Nähe liegen.
Grundstück verkaufen an Kapitalanleger
Investoren interessieren sich eher für Grundstücke, auf denen eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern möglich ist. Der Grund: Je mehr Wohneinheiten sich in einem Gebäude unterbringen lassen, desto höher ist die Rendite bei Vermietung oder Verkauf der Objekte.
Grundstück verkaufen an Bauträger
Bauunternehmer kaufen in der Regel große Grundstücke, auf denen sie große Bauprojekte umsetzen können. Generell sind baureife Grundstücke sowohl für Investoren als auch für Bauträger besonders interessant.
7. Was gilt es bei der Besichtigung beim Grundstücksverkauf zu beachten?
Die Unterlagen sind alle beisammen, die richtige Zielgruppe definiert und die ersten Kaufinteressenten haben sich zu einer Vor-Ort-Besichtigung angekündigt. Bevor Sie einen Termin vereinbaren, sollten Sie sich jedoch sorgfältig auf das Treffen mit den potenziellen Käufern vorbereiten. Dieses entscheidet häufig darüber, ob Sie das Grundstück verkaufen oder nicht. Bereiten Sie das Treffen daher am besten folgendermaßen vor:
- Stellen Sie wichtige Unterlagen für den Grundstücksverkauf inklusive eines Exposés für den Interessenten zusammen.
- Informieren Sie sich genau über Details des Grundstücks und ggf. der Bebauungsoptionen sowie des Umfelds, um auf Fragen vonseiten des Kaufinteressenten vorbereitet zu sein.
- Pflegen Sie das Grundstück so, dass es einladend aussieht.
8. Grundstück verkaufen – mit oder ohne Makler?
Eine wichtige Frage, die sich beim Grundstücksverkauf stellt, ist, ob man einen Makler bauftragen sollte oder nicht. Sie hängt in erster Linie von Ihren Vorkenntnissen mit dem Verkauf von Grundstücken zusammen und der Frage, wie viel Zeit Sie in den gesamten Verkaufsprozess investieren können und wollen.
Ein Makler kann eine professionelle Unterstützung bei der Vermarktung des Grundstücks bieten, die zwar mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann, oft aber einen besseren Verkaufspreis aushandeln kann und für einen reibungslosen Ablauf sorgt. In manchen Fällen kann jedoch auch ein Privatverkauf sinnvoll sein. Wann sich welche Option lohnt, zeigen die folgenden Absätze.
Grundstück privat, ohne Makler verkaufen
Inzwischen können Eigentümer ganz einfach eine Anzeige auf unterschiedlichen Online-Plattformen oder in lokalen Zeitungen schalten. Ein klassischer Privatverkauf lohnt sich insbesondere dann, wenn das Grundstück eine geringere Marktnachfrage hat und der Verkäufer Zeit und Energie in die Vermarktung investieren kann.
Wer jedoch nicht viel Erfahrung mit dem Grundstücksverkauf hat, sollte sich zumindest im Vorfeld zu Kaufpreis und Ablauf beraten lassen. So lassen sich Kosten und unnötige Fehler vermeiden.
Grundstück mit Makler verkaufen
Der Verkauf von Grundstücken kann eine Herausforderung sein, besonders wenn der Eigentümer wenig Erfahrung im Immobilienmarkt hat oder beruflich stark eingebunden ist. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, einen erfahrenen Immobilienmakler hinzuzuziehen. Ein Immobilienprofi kann den Verkaufsprozess von Anfang bis Ende begleiten und dabei helfen, den bestmöglichen Verkaufspreis für das Grundstück auszuhandeln.
Grundstück verkaufen mit Bieterverfahren
Beim Verkauf von Immobilien wird immer häufiger das Bieterverfahren angewendet, bei dem der Höchstbietende gewinnt. In der Regel wird ein Mindestgebot festgelegt, gefolgt von mehreren Bieterrunden, bei denen die Kaufinteressenten ihr jeweiliges Gebot abgeben – ohne zu wissen, was die anderen bieten. Der Einsatz des Bieterverfahrens zielt darauf ab, einen möglichst hohen Verkaufspreis zu erzielen.
Das Bieterverfahren für den Verkauf von Grundstücken lohnt sich allerdings nur, wenn es sich um eine besonders attraktive Fläche handelt, die einen großen und zahlungswilligen Kreis an Interessenten anspricht.
9. Wie läuft der Grundstücksverkauf ab?
Sobald Sie einen Käufer für Ihr Grundstück gefunden haben, geht es auf die Zielgeraden. Nun sind nur noch einige Schritte nötig, bevor der Verkaufsprozess abgeschlossen ist. Diese Schritte liegen noch vor Ihnen:
- Kaufinteressenten auf Bonität prüfen: Über die Selbstauskunft oder Wirtschaftsauskunfteien erfahren Sie, ob der Käufer die nötigen finanziellen Mittel besitzt, um den Kaufpreis sowie die anfallenden Nebenkosten zu begleichen.
- Kaufvertragsentwurf aufsetzen: Mithilfe Ihres Notars entwickeln Sie einen Kaufvertrag, der alle Details für den Grundstücksverkauf festhält.
- Unterzeichnen des Kaufvertrags: Mit der Unterschrift von Ihnen und dem Käufer unter den Kaufvertrag ist der Eigentümerwechsel des Grundstücks dokumentiert. Das Unterzeichnen des Kaufvertrags findet bei einem Notar statt.
- Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch: Der Notar lässt die sogenannte „Auflassungsvormerkung“ in das Grundbuch des Grundstücks eintragen. Diese sichert dem Käufer zu, dass das Grundstück nach Zahlung des Kaufpreises in seinen Besitz übergeht.
- Eintragung der Grundschuld für die Bank (bei Baufinanzierung): Der Notar kümmert sich bei einer Grundstücksfinanzierung darum, dass die kreditgebende Bank als Miteigentümer in das Grundbuch eingetragen wird.
- Zahlung des Kaufpreises: Nach einer schriftlichen Aufforderung des Notars weist der Käufer den Verkaufspreis an Sie an.
- Eintragung des neuen Eigentümers: Wenn die volle Kaufsumme bei Ihnen eingegangen ist, wird der neue Eigentümer in das Grundbuch als solcher eingetragen. Der Verkaufsprozess ist nun abgeschlossen.
10. Welche Kosten fallen beim Verkauf eines Grundstücks an?
Bei einem Grundstücksverkauf können für unterschiedliche Punkte Kosten anfallen. Sie variieren von Fall zu Fall, weshalb sich hierzu keine allgemeingültige Aussage treffen lässt. Diese Ausgaben sollten Sie im Blick haben:
Kostenart | Höhe der Kosten | Wer zahlt? |
Maklerprovision | Je nach Bundesland werden für die Maklerprovision bis zu 7,14% des Kaufpreises fällig. | Verkäufer/Käufer teilen sich die Kosten in der Regel |
Immobilienbewertung | Eine Immobilienbewertung kann von einem Makler oder einem Gutachter vorgenommen werden. Während ein Makler im Rahmen des von ihm durchgeführten Vermittlungsprozesses keine zusätzlichen Kosten veranschlagt, müssen Sie für die Arbeit eines Sachverständigen bis zu mehreren tausend Euro (0,5 bis 1,5 Prozent des Verkehrswertes) für ein Vollgutachten einplanen. | Verkäufer |
Vermarktung | Wenn ein Makler die Vermarktung Ihres Grundstücks übernimmt, ist diese Teil seiner Dienstleistung und wird nicht extra berechnet. Vermarkten Sie Ihr Grundstück hingegen selbständig, fallen Kosten für Inserate sowie ggf. ein Honorar für einen Fotografen an, der professionelle Fotos von Ihrer Liegenschaft aufnimmt. | Verkäufer |
Aktueller Grundbuchauszug | Für den aktuellen Grundbuchauszug müssen Sie zwischen zehn und 20 Euro einplanen. Diesen erhalten Sie direkt beim Grundbuchamt oder über einem entsprechenden Online-Service. | Verkäufer |
Notarkosten |
Das Honorar des Notars beläuft sich in der Regel zwischen 1,5 - 2% des Kaufpreises. Davon entfallen 0,5% auf die Grundbuchkosten. |
Käufer |
Grunderwerbsteuer | Je nach Bundesland beläuft sich die Grunderwerbssteuer zwischen 3,5 und 6,5% des Kaufpreises. | Käufer |
ggf. Bauvoranfrage |
Bauvoranfragen kosten bis zu 1,0% der Baukosten bzw. 40 bis 60 Prozent der Kosten einer Baugenehmigung. Hinzu kommt das Honorar für den engagierten Architekten oder Bauingenieur. Benötigen Sie lediglich eine formlose Bauvoranfrage für ein einfaches Einfamilienhaus, müssen Sie mit maximal 200 Euro rechnen. |
Verkäufer |
ggf. Vorfälligkeitsentschädigung | Sofern Sie den Kauf Ihres Grundstücks über ein Darlehen bei der Bank finanziert und dieses vorzeitig bei Grundstücksverkauf ablösen wollen, müssen Sie dem Kreditinstitut eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Deren Höhe ist abhängig von dem Zinssatz, zu dem Sie den Kredit abgeschlossen haben. | Verkäufer |
ggf. Löschung der Grundschuld |
Wenn im Grundbuch Ihres Grundstücks noch eine Hypothek vermerkt ist, müssen Sie diesen Eintrag vor dem Grundstücksverkauf notariell löschen lassen. Die Löschung kostet 0,2 Prozent der Grundschuld. | Verkäufer |
ggf. Spekulationssteuer | In einigen Fällen fällt bei einem Grundstücksverkauf eine Steuer für Spekulation an. Für die sogenannte „Spekulationssteuer“ gilt kein fester Steuersatz. Wie hoch die Steuer ggf. bei Ihrem Grundstückverkaufs ausfällt, hängt von dem Verkaufspreis und Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Dieser kann bis zu 45 Prozent betragen. | Verkäufer |
ggf. Vermessungskosten |
Wie hoch sich die Kosten bei einer Grenzvermessung Ihres Grundstücks belaufen, ist abhängig von dem geltenden Bodenwert sowie der Anzahl der Grenzpunkte und Grenzlänge. Eine Orientierung bietet die Vermessungsgebührenordnung für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) der Bundesländer. | Verkäufer |
11. Welche Steuern fallen beim Grundstücksverkauf an?
Beim Verkauf eines Grundstücks fordert das Finanzamt einen Teil des Gewinns anhand von Steuern ein. Sie müssen mit einer Grunderwerbsteuer-, ggf. einer Spekulationssteuer- sowie ggf. mit einer Gewerbesteuerforderung rechnen.
- Grunderwerbsteuer: Bei der Grunderwerbssteuer wird für den Käufer abhängig vom Bundesland, in dem das veräußerte Grundstück liegt, zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises fällig.
- Spekulationssteuer: Die Spekulationssteuer soll vor allem Spekulanten und Investoren zur Kasse bitten. Wenn Sie das unbebaute Grundstück vor Ablauf des fünften Jahres nach Erwerb weiterverkaufen, verrechnet das Finanzamt den erzielten Gewinn mit Ihrer Einkommenssteuer.
- Gewerbesteuer: Wenn Sie ein Grundstück verkaufen, kann eine weitere Steuer anfallen: die Gewerbesteuer. Diese kommt dann auf Sie zu, wenn Sie gewerblichen Grundstückshandel betreiben. Für Privatverkäufe sieht das Finanzamt keine Ausnahmen vor. Hier gilt in der Regel die Drei-Objekt-Grenze. Diese legt fest, dass bei einem Verkauf von mehr als drei Immobilien innerhalb von fünf Jahren eine Gewerbesteuer anfällt.
12. Grundstück verkaufen - kostenloser Ratgeber
Beim Verkauf eines Grundstücks gilt es viele Faktoren zu berücksichtigen. In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Informationen und Optionen rund um den Verkauf von Grundstücken zusammengefasst. Um fundierte Entscheidungen zu treffen und die eigenen Ziele beim Grundstücksverkauf zu erreichen, ist es wichtig, die individuelle Situation genau zu betrachten und gegebenenfalls eine professionelle Beratung hinzuzuziehen.
Weitere Tipps zum Verkauf von Grundstücken finden Sie in unserem Ratgeber, den Sie sich hier kostenlos anfordern können.
Bitte senden Sie mir den Ratgeber “25 Praxistipps zum Grundstücksverkauf” als PDF zu.
Wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen, sollten Sie zuerst die Art der Grundstücks festellen, ob es sich im Bauerwartungsland oder Bauland handelt. Um den Wert des Grundstücks zu ermitteln, lassen Sie anschließend eine Grundstücksbewertung vor Ort durchführen. Da die Bewertung eines Grundstücks oftmals komplex ist, sollte dies mit einem erfahrenen Experten geschehen.
Darüber hinaus sollten Sie alle relevanten Unterlagen für den Grundstücksverkauf zusammenstellen sowie alle Fragen zu Kosten und Steuern abklären.
Für einen Grundstücksverkauf benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Die wichtigsten sind die Flurkarte, der Grundbuchauszug und der Bebauungsplan. Ein Grundstücksmakler hilft Ihnen bei der Zusammenstellung.
Der Grundstücksverkauf ist auch für den Verkäufer mit Kosten verbunden. So fallen Kosten wie die Immobilienbewertung, die Maklerprovision, die Beschaffung des Grundbuchauszugs und die Bauvoranfrage an. Auch die Vermarktung Ihres Grundstücks kann kostspielig sein.
Der Grundstücksverkauf ist steuerfrei, wenn zwischen Erwerb und Verkauf des Grundstücks mehr als 10 Jahre liegen. Dann müssen Grundstücksverkäufer keine Spekulationssteuer zahlen.
Möchten Sie Ihr Grundstück richtig verkaufen, muss der Abschluss des Kaufvertrags zwischen Verkäufer und Käufer unter notarieller Beurkundung geschehen. Erst dann ist wird der Vertrag wirksam und das Grundstück ist tatsächlich verkauft.
Vom Verkäufermarkt zum Käufermarkt: "Wer verkaufen muss oder möchte, sollte sich die Preissteigerung anschauen, die seit Erwerb stattgefunden haben. [...] Trotz Preiskorrekturen machen Verkäufer meist hohe Gewinne."