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von Charlotte Salow | Immobilienmarkt-Beobachterin

Wohnen im Alter – ein Überblick über die Möglichkeiten

„In den vier Wänden wohnen bleiben oder im Alter Haus verkaufen und eine neue Bleibe suchen?“ – Mit dieser Frage müssen sich viele ältere Menschen auseinandersetzen, wenn sich ihre Ansprüche an die eigenen vier Wände verändern. Welche Alternative die Beste ist, hängt von den Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten der Bewohner und von der bisher bewohnten Immobilie ab. immoverkauf24 gibt einen Überblick über mögliche Wohnformen im Alter: was sie ausmacht, welche Bedingungen zu erfüllen sind, wie hoch die Kosten sind und welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt.

Pflegereform 2022: Mehr Leistungen für Pflegebedürftige

Weil der Eigenanteil vom Pflegebedürftigen in Pflegeheimen seit Jahren steigt, beschloss der Bundestag im Juni 2021 das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (kurz: GVWG) zur finanziellen Entlastung von Betroffenen. Es gilt seit 01. Januar 2022. Die Änderungen im Überblick:

  • Zuschüsse für Pflegeheimkosten: Menschen mit Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 erhalten einen "Leistungszuschlag" zusätzlich zum Betrag, den die Pflegeversicherung abhängig vom Pflegegrad zahlt (§ 43c SGB XI). Die Höhe ist abhängig von Zeitraum der Leistungsbezüge und vom Eigenanteil: Im ersten Jahr erhalten Pflegebedürftige fünf Prozent des Eigenanteils der Pflegekosten. Im zweiten Jahr steigt der Anteil auf 25 Prozent, im dritten Jahr auf 45 Prozent. Nach 36 Monaten übernimmt die Pflegekasse 70 Prozent des Eigenanteils. Die Pflegekasse rechnet auch Zeiten an, in denen nur teilweise Leistungen bezogen wurden. Betroffene müssen den Zuschlag übrigens nicht beantragen, die Ansprüche klären Einrichtungen und Pflegeversicherung ab.
  • Mehr Geld für Menschen in ambulanter Pflege: Die Pflegesachleistungen steigen bei Pflegegrad 2 bis 5 jeweils um fünf Prozent (§ 43c SGB XI): Bei Pflegegrad 2 steigt der Betrag 724 Euro, bei Pflegegrad 3 auf 1.363 Euro, für Pflegegrad 4 gibt es 1.693 Euro und Menschen mit Pflegegrad 5 erhalten 2.095 Euro.
  • Höhere Leistungen für Kurzzeitpflege: 10 Prozent mehr als bisher zahlt die Pflegekasse für die Kurzeitpflege, 1,774 Euro sind es ab 2022 pro Jahr (§ 42 Abs. 2 SGB XI). Den erhöhten Betrag zahlt die Kasse automatisch, Anträge sind nicht notwendig.
  • Ansprüche auf Pflegeleistungen über den Tod hinaus: Ab 2022 können Angehörige und Erben auch nach dem Tod von Pflegebedürftigen innerhalb eines Jahres Anspruch auf die Erstattung von Pflegekosten erheben. Dies gilt für Mittel der Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Leistungen für Wohnraumverbessernde Maßnahmen. Damit Ansprüche der Angehörigen bestehen, müssen die Verstorbenen diese Leistungen zuvor bezogen haben. In der Vergangenheit waren Ansprüche auf Leistungen der Pflegekasse mit Tod der Betroffenen erloschen.
  • Übergangspflege im Krankenhaus als neue Leistung: Wenn Versicherte in Folge einer Krankenhausbehandlung zuhause oder anderweitig nicht ausreichend versorgt werden können, ist eine zehntägige Übergangspflege im Krankenhaus möglich (§ 39e SGB V). Betragt wird dies beim Sozialdienst im Krankenhaus. Notwendig werden kann eine Übergangspflege etwa, wenn keine Angehörigen unterstützen können kein Platz in der Kurzzeitpflege frei ist.
  • Pflegekräfte können Hilfsmittel empfehlen: Statt wie bisher per Antrag auf Basis einer ärztlichen Verordnung, können qualifizierte Pflegekräfte Hilfsmittel wie Duschhilfen oder Toilettenstühle empfehlen. Diese Verordnungsempfehlung für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (§ 40 Absatz 6 SGB XI) gilt ab 2022 als Ersatz für die ärztliche Verordnung. Die Empfehlung darf bei Antragstellung höchstens zwei Wochen zurück liegen.

1. Im Alter zuhause wohnen bleiben oder umziehen? Eine Entscheidungshilfe!

Während für die einen ein Umzug die beste Alternative darstellt, möchten und können andere – mit einigen altersgerechten Umbauten – in der vertrauten Umgebung wohnen bleiben.

Überlegenswert wäre ein Umzug in eine neue Wohnform im Alter, wenn …

  • die bewohnte Immobilie nicht mehr den Wünschen der Bewohner entspricht, weil sie groß ist, zu viele Treppen hat oder nicht in der richtigen Umgebung liegt.
  • sich die Immobilie nicht altersgerecht umbauen lässt oder dies mit zu hohen Kosten verbunden ist.
  • die Bewohner nicht länger die Bewirtschaftung von Haus und Garten leisten möchten und können.
  • die Bewohner gern mit anderen Menschen zusammenleben möchten, statt allein oder zu zweit in ihrer bisherigen Immobilie zu verbleiben.
  • finanzielle Mittel vorhanden sind, eine neue Immobilie zu kaufen, die genau den Wünschen und zukünftigen Bedürfnissen der Bewohner entspricht.
  • die Pflegebedürftigkeit steigt und die ambulante Pflege zuhause nur noch schwer zu leisten ist.

immoverkauf24 Tipp:

Der Hausverkauf auf Rentenbasis ermöglicht vielen Eigentümern den Umzug in die altersgerecht gestalteten vier Wände ihrer Wahl. Informieren Sie sich vorher über die entscheidenden Unterschiede zum traditionellen Immobilienverkauf.

Argumente, die für einen Verbleib in der bisherigen Immobilie sprechen

  • Wenn die Immobilie sich mit überschaubaren Mitteln umbauen lässt und seniorengerechtes wohnen oder sogar barrierefreies Wohnen ermöglicht.
  • Wenn es die Wohnfläche und damit auch die Bewirtschaftung überschaubar ist.
  • Wenn die Bewohner Unterstützung durch Kinder, Freunde oder Nachbarn jederzeit und kurzfristig beanspruchen können, wenn sie notwendig ist.
  • Wenn finanzielle Mittel vorhanden sind, um Dienstleistungen wie Reinigungs- und Gartenservice oder eine 24-Stunden-Pflege in Anspruch zu nehmen.
  • Wenn die Bewohner noch auf wenig Unterstützung angewiesen sind.
  • Wenn die Pflege zuhause möglich ist.

2. Im Alter umziehen – eine Übersicht der Möglichkeiten zu wohnen

Wohnen im Alter

Wer nicht in den bisherigen vier Wänden bleiben möchte oder kann, dem bietet sich eine Reihe von Wohnformen für ältere Menschen. Ein Überblick:

Altersgerechte Immobilie kaufen oder bauen

Auch im höheren Alter spricht vieles dafür, eine neue Immobilie zu kaufen oder sogar zu bauen: Weil Lage, Beschaffenheit und Ausstattung idealerweise den im Alter veränderten Bedürfnissen entsprechend gewählt werden können. Zudem kann die Finanzierung ggf. durch den Verkauf der alten Immobilie ermöglicht werden. Mit dem Verkauf des alten Eigenheims fällt vielen älteren Eigentümern häufig eine große Last von den Schultern. Beliebt sind barrierefreie oder seniorengerechte Wohnungen in Neubauten, die mit Fahrstuhl ausgestattet und zugänglich für Rollator & Co. sind.  Mittlerweile haben auch viele Banken Ihre Zurückhaltung bei der Kreditvergabe an Senioren überwunden – jedoch nicht alle. Voraussetzung für einen Immobilienkauf im fortgeschrittenen Alter ist, dass finanzielle Mittel vorhanden sind – etwa in Form einer Immobilie. Übrigens: Wer eine Immobilie besitzt, die er zur Finanzierung eines neuen Eigenheims verkaufen möchte, benötigt häufig dennoch eine Zwischenfinanzierung.

Senioren-WG / Alters-WG / Pflege-WG

In einer Senioren-WG teilen sich ältere Menschen eine in der Regel altengerecht gestaltete Wohnung: Jeder Bewohner hat sein eigenes Zimmer, die gemeinsame Nutzung von Küche und/oder Wohnzimmer sorgen für den Austausch. Diese Wohnform setzt vor allem zwei Dinge voraus: Toleranz und ein belastbares Konzept. So müssen u.a. klare Regelungen gerade für den Fall einer längeren Krankheit oder Pflegebedürftigkeit getroffen werden, damit das WG-Leben auch in schwierigen Lebensphasen standhält. Seniorenwohngemeinschaften werden z.T. von den Bewohnern in Eigenregie gegründet, es gibt aber auch von Alters-WGs, die von Pflegeheim-Trägern gegründet und betreut werden. Unter den Begriff Pflege-WG fallen auch solche Wohngemeinschaften, die sich um die speziellen Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und Demenzkranken kümmern, letztere Variante wird auch Demenz-WG genannt. Handelt es sich um trägergestütze Senioren-WGs, ist in der Regel barrierearmes oder barrierefreies Wohnen möglich und Rollstuhlrampen, ein barriefrefreies Bad & Co. vorhanden. Bei privat initiierten Senioren-WGs müssen sich die Bewohner selbst um nötige Umbauten kümmern und etwa einen Treppenlift einbauen lassen. Hat ein Bewohner einen der fünf Pflegegrade, stellt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Bewohner für Wohnraumanpassungen für die häusliche Pflege zur Verfügung.

Mehrgenerationenhaus / Mehrgenerationenwohnen

Die Wohnform des Mehrgenerationenhauses zeichnet sich durch seine vielfältige Bewohnerschaft aus: Ältere Menschen, junge Familien, mittelalte Paare, Singles – alle wohnen in abgeschlossenen Wohneinheiten, aber in unmittelbarer Nähe zueinander. Es gibt Gemeinschaftsräume und -flächen und die Bewohner unterstützen sich gegenseitig bei Bedarf. Übrigens: Wenn der Gesetzgeber vom Mehrgenerationenhaus spricht, dann meint er damit einen offenen Treffpunkt für alle Menschen in der Nachbarschaft, kein Wohnprojekt. Leben mehrere Generationen in einem Haus zusammen, ist die offizielle Bezeichnung „Mehrgenerationenwohnen“. Umgangssprachlich werden jedoch auch Wohnprojekte als Mehrgenerationenhäuser bezeichnet, so auch in diesem Text. Die Wohnform des Mehrgenerationenhauses bzw. das Mehrgenerationenwohnen entspringt häufig privaten Initiativen, es gibt aber auch staatlich geförderte oder trägergesützte Projekte. Ist letzteres der Fall, ist in den Wohn- und Gemeinschaftsräumen häufig auch barrierearmes oder barrierefreies Wohnen möglich. 

Betreutes Wohnen

Unter dem Begriff „Betreutes Wohnen“ werden barrierearme, barrierefreie oder sogar rollstuhlgerechte Wohnungen angeboten, die sich in einer Wohnanlage befinden, sodass sich ein nachbarschaftliches Miteinander fast von selbst einstellt. Klar definiert oder rechtlich geschützt ist dieser Begriff jedoch auch nicht. In der Regel verfügt jeder Bewohner über seine eigene Wohnung, in der er unabhängig leben, bei Bedarf jedoch umfangreiche Dienstleistungen beanspruchen kann. Viele Anlagen für betreutes Wohnen sind einem Pflegeheim/Altenheim angeschlossen, sodass Pflegeleistungen auch für höhere Pflegegrade angeboten werden können und ggf. sogar ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung für die vollstationäre Pflege möglich ist. Was im Einzelfall geboten wird, sollte jeder Interessent jedoch vor einem Einzug genau prüfen.


Das sogenannte Service-Wohnen verbindet eine (zumeist) seniorengerechte Wohnung mit einem Angebot an unterschiedlichen Dienstleistungen: Hausnotruf, Wohnungsreinigung, Wäschedienst, Menübringdienst („Essen auf Rädern“), Fahrdienste etc. Eine pflegerische Dienstleistung ist in der Regel nicht inbegriffen, sondern muss ggf. gesondert organisiert und bezahlt werden. Das unterscheidet diese Wohnform im Alter vom Betreuten Wohnen. Da der Begriff „Service-Wohnen“ nicht geschützt ist, wird er dennoch häufig auch mit dem Betreuten Wohnen gleichgesetzt. Interessenten sollten entsprechende Angebote deshalb genau auf den Leistungsumfang prüfen.

Seniorenresidenz

Pflegeheime oder Anlagen des Betreuten Wohnens für den gehobenen Lebensstil nennen sich häufig „Seniorenresidenz“, manchmal auch „Seniorenstift“. Die angebotenen variieren von Einrichtung zu Einrichtung (Bereitstellung von Wohnraum, Betreuung, Pflege, Vollpension etc.). Typisch für eine Residenz ist jedoch eine gehobene Ausstattung sowohl der Gemeinschaftsräume als auch der private Wohnräume. Häufig haben Residenzen einen hotelähnlichen Charakter. Auch das Kultur- und Freizeitprogramm richtet an sich anspruchsvolle Bewohner. Dieser Luxus hat seinen Preis: Pro Monat können die Kosten je nach Wohnraum und Dienstleistungen zwischen 1.500 und 8.000 Euro betragen.

Pflegeheim / Altersheim

Auch wenn die meisten Menschen auch bei Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben wollen, ist ein Pflegeheim nicht nur bei hohem Pflegebedarf oder Demenz für Bewohner ein Ort, an dem sie sich wohlfühlen können. Ein Platz in Pflegeheim beinhaltet einen gemieteten Wohnraum (in der Regel ein Einzelzimmer), Verpflegung, Pflegeleistungen je nach Pflegegrad sowie ein Freizeitangebot. Auch die Unterbringung des Pflegebedürftigen für die Nacht- und Tagespflege sowie eine kurzfristige Unterbringung bei Verhinderung des Pflegers (Kurzzeitpflege) wird häufig angeboten. Es gibt fast 13.000 Alten- und Pflegeheime in Deutschland – doch einen geeigneten Platz zu finden ist nicht ganz einfach, denn die Nachfrage ist groß. Für die Aufnahme in einem Pflegeheim ist in der Regel eine festgestellte Pflegebedürftigkeit nötig: Gemeinhin werden nur Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 aufgenommen, denn nur dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die pflegerischen Leistungen.

immoverkauf24 Tipp:

Falls im fortgeschrittenen Alter Pflege oder medizinische Behandlungen unausweichlich sind und Sie oder Ihre Angehörigen nicht mehr selbst entscheiden können, liefern zuvor ausgestellte Vollmachten & Verfügungen die entscheidende Orientierung und konkrete Anweisungen für Ärzte, Pfleger, Vertraute und Verwandte. So lässt sich etwa durch eine Vorsorgevollmacht festlegen, welche Bestimmungen für das Wohnen im Alter gelten sollen und wer in solche Fragen Entscheidungen treffen können soll.

3. Im Alter zuhause wohnen bleiben - barrierefrei/seniorengerecht wohnen

Auch wenn viele Senioren in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben wollen, so bereitet ihnen doch häufig Sorgen, bei einem Unfall keine schnelle Hilfe zu erhalten oder bei Pflegebedürftigkeit nicht ausreichend versorgt zu werden. Für mehr Sicherheit und Komfort im eigenen Wohnumfeld machen einige Maßnahmen das seniorengerechte Wohnen oder barrierefreie Wohnen zuhause möglich:

Treppenlift

Besonders für Eigentümer oder Mieter von Häusern werden Treppen im höheren Alter zu einem großen Hindernis. Für viele Senioren ist der Einbau eines Treppenlifts deshalb die entscheidende Maßnahme, um in ihrer vertrauten Umgebung wohnen zu bleiben. Verfügen die Bewohner über einen Pflegegrad, bezuschusst die Pflegekasse den Einbau eines Treppenlifts mit bis zu 4.000 Euro. Auch die KfW-Bank fördert solche Mobilitätshilfen mit günstigen Krediten oder Zuschüssen von bis zu 6.250 Euro. Mehr zu verschiedenen Modellen, Kosten und Zuschüssen zu Treppenliften.

Barrierefreies Bad

Ebenerdige Dusche, unterfahrbarer Waschtisch, barrierefreies WC – das sind nur ein paar Aspekte eines barrierefreien Badezimmers, das es auch mobilitätseingeschränkten Menschen ermöglicht, noch lange zuhause wohnen zu bleiben. Auch hier gibt es Fördermöglichkeiten durch die KfW-Bank oder bei festgestelltem Pflegegrad durch die Pflegekasse. Mehr zu Vorgaben, Kosten und Zuschüssen bei einem barrierefreien Bad.

Hausnotruf

Wer sich bei einem Hausnotrufsystem anmeldet, erhält einen Sender, mit dem sich per Knopfdruck Hilfe schnell herbeirufen lässt. Vielen Senioren vermittelt der Hausnotruf das nötige Sicherheitsgefühl für das selbstbestimmten Leben in den eigenen vier Wänden. Ob um den Arm, als Kette oder Brosche getragen, die Funktionsweise ist immer die gleiche: ein Druck auf den (wasserfesten) Sensor löst automatisch einen Anruf in der Notrufzentrale aus. Für alleinlebende Menschen, die einen festgestellten Pflegegrad haben, übernimmt die Pflegekasse monatlich einen Betrag für den Hausnotruf.

Rollstuhlrampen

Wenn ein Rollator oder gar ein Rollstuhl notwendig wird, sind Rampen für solche Nutzer häufig unandingbar, die sich ohne die Mobilitätshilfen nicht mehr bewegen können. Ist das der Fall, gibt es jedoch in der Regel auch Zuschüsse zur Rollstuhlrampe

immoverkauf24 Info: Achtung bei "seniorengerechten Wohnungen"

Im Gegensatz zu „barrierefrei“ sind andere Begriffe wie „seniorengerechtes Wohnen“ oder „altersgerechtes Wohnen“ nicht gesetzlich definiert und werden nach gut dünken verwendet. Wer sich also für Wohnungen interessiert, die mit solchen Adjektiven beworben werden, sollte genau prüfen, welche Kriterien dabei erfüllt sind.

4. Wohnen im Alter: Den Verbleib in den eigenen vier Wänden finanzieren

Wer sein Zuhause senorengerecht oder barrierefrei umbauen möchte, kann u.U. Zuschüsse und Darlehen der KfW-Bank oder Zuschüsse der Pflegekasse nutzen. Umbauten, die von der KfW-Bank im Rahmen des Programms "Altersgerecht Umbauen" subventioniert werden, müssen z.T. Standards für barrierearmes bzw. barrierefreies Wohnen entsprechen. Die Pflegekasse gewährt Zuschüsse in Form der Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bei vorliegendem Pflegegrad, wenn die Umbauten das Wohnen und/oder die Pflege zu Hause ermöglichen oder erleichtern. Wer erst noch einen Pflegegrad beantragen muss, kann auch gleich bei der Pflegebegutachtung durch den MDK darauf hinweisen, welche Anpassungen notwendig sind. Enthält des Gutachten ensprechende Empfehlungen zum Umbau, ist der Antrag damit gestellt.

Wer eine Immobilie besitzt und in der gewohnten Umgebung bleiben möchte, kann außerdem sein Haus verkaufen und wohnen bleiben. Dabei gibt es verschiedene Optionen:

Wohnrecht (Wohnrecht auf Lebenszeit, lebenslanges Wohnrecht)

Eltern, die ihre Immobilie zu Lebzeiten auf die Kinder übertragen, senken damit nicht nur deren Erbschaftssteuern, sondern können, indem sie ein lebenslanges Wohnrecht vereinbaren, auch in der Immobilie wohnen bleiben. Steht dieses Wohnrecht sogar im Grundbuch, erlischt es auch nicht, wenn die Immobilie verkauft wird. Wird das lebenslange Wohnrecht lediglich in einem schuldrechtlichen Vertrag festgehalten, müssen die Eltern im Fall eines Immobilienverkaufs ausziehen. Im Übrigen lässt sich ein lebenslanges Wohnrecht jederzeit aufheben, wenn beide Seiten damit einverstanden sind. Sind die Kinder Eigentümer, gehen auch die Kosten für einen barrierefreien Umbau zu ihren Lasten. Das kann auch im Sinne der Kinder sein, denn ein barrierefreier Umbau kann den Wert der Immobilie erhöhen.

Leibrente

Bei einer Leibrente verkaufen die Eigentümer ihre Immobilie, bleiben aber in der Regel bis ans Lebensende mietfrei wohnen und erhalten Monat für Monat eine Rente. Wie hoch diese ist und wie lange die monatlichen Zahlungen eintreffen, vereinbaren sie vorher mit den Käufern. Entscheidend sind dabei der Wert der Immobilie und das Alter der Bewohner. Der Verkauf und die Leibrente sollten notariell beglaubigt sein und die entsprechenden Eintragungen im Grundbuch vorgenommen werden. Nutzen Sie die kostenlose Berechnung und Beratung unserer Experten um Ihre Leibrente berechnen zu lassen und den Wert Ihrer Immobilie zu erfahren.

Umkehrhypothek

Bei einer Umkehrhypothek handelt es sich nicht um einen Immobilienverkauf, sondern die Eigentümer beleihen ihre (weitestgehend) schuldenfreie Immobilie. Der Darlehensgeber ist in der Regel eine Bank oder Versicherung, die die Hypothek in monatlichen Beträgen auszahlt. Dieses Darlehen ist steuerfrei. Es fallen weder Zinsen noch Tilgung an. Die Laufzeit ist variabel, kann Jahre betragen oder sogar lebenslang dauern. Die Rückzahlung erfolgt nach Auszug oder Tod der Bewohner durch den Verkauf des Hauses. Der Nachteil bei einer Umkehrhypothek ist die geringe Höhe des Kredits. Da die Banken ein Risiko eingehen, indem sie die Rückzahlung erst nach dem Tod des Kreditnehmers akzeptieren, ziehen sie vom Verkehrswert der Immobilie einen Risikoabschlag ab – und der kann erheblich sein (ca. 25%). Außerdem fallen Gebühren an (für den Abschluss und die Rückversicherung der Bank gegen das Risiko eines langen Lebens).

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