Provisionsfrei: Was bedeutet das beim Immobilienverkauf?
Provisionsfrei bedeutet, dass für eine der beiden Vertragsparteien keine Maklerprovision anfällt. Der Begriff sagt allerdings nicht, für wen: In Verkaufsinseraten meint provisionsfrei fast immer, dass der Käufer keine Provision zahlt, weil der Verkäufer sie trägt oder weil gar kein Makler beteiligt ist. Ganz ohne Kosten ist ein provisionsfreies Angebot deshalb selten. Hier erfahren Sie, wer die Maklerprovision zahlt, was seit Dezember 2020 gesetzlich gilt und wann provisionsfrei für Käufer sogar teurer wird.
Sie überlegen, ob Sie mit oder ohne Makler verkaufen? Die Entscheidung hängt vor allem am realistischen Marktwert Ihrer Immobilie. Lassen Sie ihn ermitteln, bevor Sie über Provision und Kaufpreis nachdenken.
- Die Perspektive entscheidet: Provisionsfrei heißt, dass eine der beiden Seiten keine Maklerprovision zahlt. Im Inserat ist damit in der Regel der Käufer gemeint, ausdrücklich dabei steht das aber selten.
- Provision wird seit 2020 geteilt: Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher darf der Verkäufer höchstens die Hälfte der Provision auf den Käufer abwälzen.
- Provisionsfrei ist nicht automatisch günstiger: Wird die Provision in den Kaufpreis eingerechnet, steigen Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Grundbuchkosten mit, weil sich diese Nebenkosten am Kaufpreis bemessen.
- Was bedeutet provisionsfrei?
- Wer zahlt die Maklerprovision beim Immobilienverkauf?
- Ist provisionsfrei automatisch ohne Makler?
- Warum werden Immobilien überhaupt provisionsfrei angeboten?
- Welche Vor- und Nachteile hat provisionsfrei für Käufer und Verkäufer?
- Was bedeutet provisionsfrei beim Hausverkauf?
- Was bedeutet provisionsfrei bei einer Mietwohnung?
- Wann lohnt sich ein Makler trotzdem?
1. Was bedeutet provisionsfrei?
Provisionsfrei bedeutet, dass für die Vermittlung einer Immobilie für eine der beiden Parteien keine Maklerprovision anfällt. Der Begriff beschreibt also keine Eigenschaft der Immobilie, sondern die Kostenverteilung zwischen Käufer und Verkäufer.
In der Praxis gibt es drei Konstellationen:
- Kein Makler beteiligt: Der Eigentümer verkauft privat, es fällt für beide Seiten keine Provision an.
- Verkäufer trägt die Provision: Ein Makler ist beauftragt, der Käufer zahlt nichts. Das Inserat ist dann für den Käufer provisionsfrei.
- Käufer trägt die Provision: Der Verkäufer zahlt nichts. Für ihn ist der Verkauf provisionsfrei, im Inserat steht dieser Fall allerdings nie.
Wenn Sie ein Inserat mit dem Hinweis provisionsfrei sehen, ist damit fast immer die Käuferseite gemeint. Prüfen Sie im Zweifel direkt beim Anbieter nach, wer den Makler beauftragt hat und wer ihn bezahlt.
Provisionsfrei, maklerfrei und ohne Makler: die Unterschiede
Die drei Begriffe werden oft synonym verwendet, bedeuten aber nicht dasselbe. Der Unterschied ist wichtig, weil er darüber entscheidet, wer Ihnen im Verkaufsprozess gegenübersitzt.
- Provisionsfrei: Für eine Partei fallen keine Maklerkosten an. Ein Makler kann trotzdem beteiligt sein.
- Maklerfrei oder ohne Makler: Es ist überhaupt kein Makler im Spiel, der Eigentümer verkauft selbst.
- Provisionspflichtig: Die inserierende Seite verlangt eine Provision, meist vom Käufer.
Die Maklerprovision wird auch Maklercourtage, Courtage oder Maklergebühr genannt. Gemeint ist immer dasselbe: das Erfolgshonorar, das der Makler erhält, wenn der Kaufvertrag zustande kommt.
2. Wer zahlt die Maklerprovision beim Immobilienverkauf?
Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision in der Regel zu gleichen Teilen. Diese Verteilung gilt seit dem 23. Dezember 2020 und ist in den §§ 656a bis 656d BGB geregelt. Vorher konnte die Provision in vielen Bundesländern vollständig auf den Käufer abgewälzt werden.
Was seit dem 23. Dezember 2020 gilt
Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten kennt zwei zentrale Regeln. Beide gelten nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser und nur dann, wenn der Käufer Verbraucher ist.
- Doppeltätigkeit (§ 656c BGB): Wird der Makler für beide Seiten tätig, muss er von beiden Parteien die gleiche Provision verlangen. Verzichtet er gegenüber einer Seite, entfällt der Anspruch gegen die andere ebenfalls.
- Abwälzung (§ 656d BGB): Hat nur eine Partei den Makler beauftragt, darf sie höchstens die Hälfte der Provision auf die andere Seite abwälzen. Fällig wird dieser Anteil erst, wenn die beauftragende Partei ihren eigenen Teil gezahlt und das nachgewiesen hat.
Ergänzend schreibt § 656a BGB vor, dass der Maklervertrag der Textform bedarf. Eine mündliche Absprache oder ein Handschlag genügen nicht, eine E-Mail dagegen schon. Maßgeblich für die Anwendung der Regeln ist der Zeitpunkt der Maklerbeauftragung, nicht der Notartermin.
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Gesetzlich festgelegt ist die Höhe nicht, marktüblich sind beim Immobilienverkauf 5,95 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer für beide Seiten zusammen. Bei hälftiger Teilung entfallen davon rund 2,98 bis 3,57 Prozent auf jede Partei.
Der genaue Satz ist Verhandlungssache und variiert regional. Bei hochpreisigen Objekten sind niedrigere Prozentsätze üblich, weil sich der Aufwand des Maklers nicht im gleichen Maß erhöht wie der Kaufpreis.
Für welche Immobilien gilt die Provisionsteilung nicht?
Die Teilungsregeln der §§ 656c und 656d BGB gelten ausschließlich für Wohnungen und Einfamilienhäuser, die an Verbraucher verkauft werden. In allen anderen Fällen kann die Provision weiterhin frei vereinbart und vollständig einer Seite auferlegt werden.
Nicht erfasst sind insbesondere:
- Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen ab drei Wohneinheiten
- Gewerbeimmobilien wie Büros, Praxen, Ladenflächen und Hallen
- Unbebaute Grundstücke
- Käufe durch Unternehmer, etwa durch eine Kapitalanlagegesellschaft oder einen gewerblichen Investor
Für Sie als Verkäufer heißt das: Bei einem Mehrfamilienhaus oder einer Gewerbefläche können Sie mit dem Makler weiterhin vereinbaren, dass der Käufer die Provision vollständig trägt. Bei Ihrem Einfamilienhaus geht das nicht.
3. Ist provisionsfrei automatisch ohne Makler?
Nein. Provisionsfrei sagt nur etwas darüber aus, wer die Provision zahlt, nicht darüber, ob ein Makler beteiligt ist. Sehr häufig steckt hinter einem provisionsfreien Inserat ein Makler, dessen Honorar der Verkäufer vollständig übernimmt.
Für Käufer hat das einen praktischen Vorteil: Sie bekommen die Leistung eines Maklers, also Exposé, Unterlagen, Besichtigungen und Terminkoordination, ohne dafür zu zahlen. Für Verkäufer bedeutet es, dass sie die vollen Vermarktungskosten tragen und dafür ein Inserat erhalten, das für Kaufinteressenten attraktiver wirkt.
Fragen Sie bei einem provisionsfreien Angebot immer nach, ob ein Makler beauftragt ist und wer ihn bezahlt. Ist der Makler ausschließlich vom Verkäufer beauftragt, vertritt er dessen Interessen. Das ändert nichts an der Seriosität, sollte Ihnen bei Preisverhandlungen aber bewusst sein.
4. Warum werden Immobilien überhaupt provisionsfrei angeboten?
Provisionsfrei ist in erster Linie ein Vermarktungsargument. Ein Angebot ohne Käuferprovision spricht mehr Interessenten an, weil die Kaufnebenkosten auf den ersten Blick niedriger ausfallen und die Finanzierung leichter darstellbar ist.
Typische Gründe für ein provisionsfreies Inserat:
- Privatverkauf: Der Eigentümer verkauft ohne Makler und wirbt genau damit.
- Schwer vermittelbare Objekte: Bei längerer Vermarktungsdauer übernimmt der Verkäufer die Provision, um den Kreis der Interessenten zu vergrößern.
- Bauträger und Projektentwickler: Sie kalkulieren die Vertriebskosten von vornherein in den Kaufpreis ein und inserieren deshalb provisionsfrei.
- Käufermarkt: Wenn viele Objekte angeboten werden und wenige Interessenten suchen, wird die Provisionsfreiheit zum Wettbewerbsvorteil.
Wichtig ist die Einordnung: Der Makler arbeitet in keinem dieser Fälle umsonst. Die Kosten verschieben sich lediglich von der Käufer- auf die Verkäuferseite und damit häufig in den Kaufpreis.
5. Welche Vor- und Nachteile hat provisionsfrei für Käufer und Verkäufer?
Für Käufer sinken die sofort fälligen Nebenkosten, für Verkäufer steigt die Zahl der Interessenten. Nachteilig ist für Käufer, dass die Provision oft im Kaufpreis steckt, und für Verkäufer, dass sie die Vermarktungskosten allein tragen.
- geringere sofort fällige Kaufnebenkosten
- leichtere Finanzierung
- mehr Eigenkapital für den Kaufpreis
- Provision ist häufig im Kaufpreis eingerechnet, dadurch höhere Grunderwerbsteuer und Notarkosten
- ein vom Verkäufer beauftragter Makler vertritt nicht Ihre Interessen
- deutlich mehr Anfragen
- schnellere Vermarktung
- besseres Verhandlungsklima
- gutes Argument bei schwer vermittelbaren Objekten
- volle Provisionslast
- geringerer Nettoerlös, wenn sich der Aufschlag am Markt nicht durchsetzen lässt
Eine Eigentumswohnung hat einen Marktwert von 400.000 Euro. Die Gesamtprovision beträgt 7,14 Prozent, also 28.560 Euro. Wir rechnen mit 5 Prozent Grunderwerbsteuer, die Sätze reichen je nach Bundesland von 3,5 Prozent in Bayern bis 6,5 Prozent in mehreren Bundesländern, sowie mit 1,5 Prozent für Notar und Grundbuch.
Fall 1: geteilte Provision
- Kaufpreis: 400.000 Euro
- Provision gesamt 7,14 Prozent: 28.560 Euro, je Seite 14.280 Euro
- Grunderwerbsteuer: 20.000 Euro
- Notar und Grundbuch: 6.000 Euro
- Gesamtkosten Käufer: 440.280 Euro
- Nettoerlös Verkäufer: 385.720 Euro
Fall 2: provisionsfrei für den Käufer, der Verkäufer schlägt dessen Anteil von 14.280 Euro auf den Preis
- Kaufpreis: 414.280 Euro
- Provision Käufer: 0 Euro
- Provision Verkäufer, 7,14 Prozent vom neuen Kaufpreis: 29.580 Euro
- Grunderwerbsteuer: 20.714 Euro
- Notar und Grundbuch: 6.214 Euro
- Gesamtkosten Käufer: 441.208 Euro
- Nettoerlös Verkäufer: 384.700 Euro
Das Ergebnis überrascht viele: Der Käufer zahlt 928 Euro mehr und der Verkäufer erlöst 1.020 Euro weniger als bei geteilter Provision. Der Grund ist, dass Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Provision alle prozentual am Kaufpreis hängen und deshalb mitwachsen.
Die zusätzlichen 1.948 Euro landen beim Finanzamt (714 Euro), beim Notar und Grundbuchamt (214 Euro) sowie beim Makler (1.020 Euro). Provisionsfrei ist für Käufer also nur dann günstiger, wenn der Kaufpreis nicht entsprechend angehoben wurde.
Vergleichen Sie deshalb nie den Provisionshinweis, sondern immer den Gesamtpreis inklusive aller Nebenkosten. Ob der geforderte Preis marktgerecht ist, klärt eine unabhängige Einschätzung des Verkaufspreises.
Woran erkennen Sie, ob die Provision im Kaufpreis steckt?
Direkt ablesen können Sie es nicht, denn im Inserat steht nur ein Preis. Sie können den Preis aber gegen den Markt prüfen und so einschätzen, ob ein Aufschlag enthalten ist.
- Quadratmeterpreis vergleichen: Rechnen Sie den Angebotspreis auf den Quadratmeter herunter und vergleichen Sie ihn mit ähnlichen Objekten in derselben Lage, gleiches Baujahr und gleicher Zustand.
- Bodenrichtwert prüfen: Die Gutachterausschüsse der Städte und Landkreise veröffentlichen Bodenrichtwerte, meist kostenlos online. Sie geben eine belastbare Untergrenze für den Grundstücksanteil.
- Kaufpreissammlung nutzen: Die Gutachterausschüsse werten tatsächlich beurkundete Kaufpreise aus. Das ist die einzige Quelle, die reale Abschlüsse statt Angebotspreise zeigt.
- Vermarktungsdauer beobachten: Steht ein Objekt seit Monaten online, ist der Preis meist zu hoch angesetzt. Das gilt unabhängig davon, ob es provisionsfrei angeboten wird.
- Unabhängige Einschätzung einholen: Eine Bewertung durch einen ortskundigen Makler ist kostenlos und liefert Ihnen die Verhandlungsgrundlage.
Liegt der Preis spürbar über vergleichbaren Objekten, ist der Hinweis provisionsfrei wirtschaftlich wertlos. Verhandeln Sie dann über den Kaufpreis, nicht über die Provision.
Provisionsfrei und Finanzierung: warum die Nebenkosten wichtig sind
Kaufnebenkosten müssen Käufer in aller Regel aus Eigenkapital bezahlen, weil Banken sie nur selten mitfinanzieren. Genau deshalb wirkt provisionsfrei auf viele Kaufinteressenten so attraktiv: Ohne Käuferprovision sinkt der Eigenkapitalbedarf spürbar.
Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro macht das einen Unterschied von rund 14.280 Euro, die sonst zusätzlich zu Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Grundbuchkosten bereitstehen müssten. Für Verkäufer ist das ein starkes Argument, denn es vergrößert den Kreis der Interessenten, die die Finanzierung überhaupt darstellen können.
6. Was bedeutet provisionsfrei beim Hausverkauf?
Beim Hausverkauf bedeutet provisionsfrei, dass Sie als Eigentümer die Provision entweder komplett selbst tragen oder ganz ohne Makler verkaufen. Beide Wege führen zu einem Inserat, das für Kaufinteressenten attraktiv wirkt, unterscheiden sich für Sie aber deutlich in Aufwand und Ergebnis.
Provisionsfrei mit Makler verkaufen
Sie beauftragen einen Makler und übernehmen sein Honorar vollständig. Der Makler erledigt Wertermittlung, Unterlagenbeschaffung, Exposé, Vermarktung, Besichtigungen und die Begleitung bis zum Notartermin.
Wirtschaftlich rechnet sich das, wenn der Makler einen höheren Verkaufspreis oder eine kürzere Vermarktungsdauer erzielt, als Sie es allein könnten. Ein realistischer Startpreis ist dabei der wichtigste Hebel, denn ein zu hoch angesetztes Objekt verliert nach wenigen Wochen an Aufmerksamkeit.
Provisionsfrei inserieren und privat verkaufen
Beim Privatverkauf inserieren Sie selbst und sparen die komplette Provision. Dafür übernehmen Sie alle Aufgaben, die sonst der Makler erledigt.
- Unterlagen zusammenstellen: Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Energieausweis und bei Wohnungen die Teilungserklärung sowie die Protokolle der Eigentümerversammlungen.
- Marktwert ermitteln: Erst danach lässt sich ein belastbarer Angebotspreis festlegen.
- Exposé erstellen: Aussagekräftige Fotos, vollständige Objektdaten und die nach Gebäudeenergiegesetz vorgeschriebenen Pflichtangaben aus dem Energieausweis.
- Inserieren: auf den großen Immobilienportalen, ergänzend regional und im eigenen Umfeld.
- Anfragen und Besichtigungen steuern: Interessenten vorqualifizieren und die Bonität prüfen, bevor Sie Termine vergeben.
- Verhandeln und beurkunden: Kaufpreis verhandeln, Kaufvertragsentwurf prüfen lassen und den Notartermin koordinieren.
Rechnen Sie realistisch mit mehreren Wochen Arbeitszeit. Wie der gesamte Ablauf aussieht, erklärt der Ratgeber Hausverkauf.
Schritt 2 entscheidet über den Erfolg: Ohne realistischen Marktwert wird jeder Angebotspreis zum Ratespiel.
7. Was bedeutet provisionsfrei bei einer Mietwohnung?
Bei Mietwohnungen ist provisionsfrei der gesetzliche Normalfall. Seit dem 1. Juni 2015 gilt das Bestellerprinzip: Ein Makler darf eine Provision nur von der Partei verlangen, die ihn beauftragt hat, und das muss in Textform geschehen.
Da in aller Regel der Vermieter den Makler beauftragt, zahlen Mietinteressenten nichts. Eine Vereinbarung, die den Wohnungssuchenden zur Zahlung einer vom Vermieter geschuldeten Provision verpflichtet, ist unwirksam. Verlangt ein Makler dennoch Geld, sollten Sie die Beauftragung nachweisen lassen.
Zahlt ausnahmsweise der Mietinteressent, weil er den Makler selbst mit der Suche beauftragt hat, ist die Provision auf zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt (§ 3 Abs. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz). Nebenkosten bleiben bei dieser Berechnung außen vor.
8. Wann lohnt sich ein Makler trotzdem?
Ein Makler lohnt sich, wenn der erzielte Mehrerlös und die gesparte Zeit die Provision übersteigen. Das ist häufiger der Fall, als viele Eigentümer vermuten, insbesondere bei erklärungsbedürftigen Objekten und in Marktphasen mit zurückhaltenden Käufern.
Diese Anhaltspunkte sprechen für die Beauftragung:
- Sie kennen den Marktwert nicht sicher: Ein zu hoher Preis kostet Vermarktungszeit, ein zu niedriger bares Geld.
- Ihnen fehlt die Zeit: Besichtigungen finden abends und am Wochenende statt, Rückfragen kommen laufend.
- Die Unterlagen sind unvollständig: Fehlende Dokumente verzögern die Finanzierung des Käufers und den Notartermin.
- Sie hängen emotional am Objekt: Beim Elternhaus fällt sachliche Verhandlung erfahrungsgemäß schwer.
- Das Objekt ist besonders: Denkmalschutz, Erbbaurecht, Vermietung, Sanierungsstau oder eine Erbengemeinschaft erfordern Erfahrung.
Auch wenn Sie einen Makler beauftragen, können Sie das Objekt für Käufer provisionsfrei anbieten. Sie tragen dann die Provision vollständig und entscheiden bewusst, ob Sie diesen Betrag in den Angebotspreis einkalkulieren.
Provisionsfrei heißt, dass für eine der beiden Parteien keine Maklerprovision anfällt. In Kaufinseraten ist damit fast immer der Käufer gemeint. Ein Makler kann trotzdem beteiligt sein, seine Kosten trägt dann der Verkäufer.
Nicht zwangsläufig. Wenn der Verkäufer die Provision in den Kaufpreis einkalkuliert, zahlen Sie am Ende sogar etwas mehr, weil Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Grundbuchkosten prozentual am Kaufpreis hängen. Vergleichen Sie deshalb immer den Gesamtpreis inklusive aller Nebenkosten.
Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen mit Verbraucherkäufern teilen sich beide Seiten die Provision in der Regel hälftig. Wird der Makler nur von einer Partei beauftragt, darf diese höchstens die Hälfte auf die andere abwälzen (§ 656d BGB). Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten und Grundstücken gelten die Regeln nicht.
Meist weil kein Makler beteiligt ist oder weil der Verkäufer die Provision bewusst selbst trägt, um mehr Interessenten anzusprechen. Auch Bauträger inserieren häufig provisionsfrei, weil sie die Vertriebskosten von vornherein im Kaufpreis kalkuliert haben.
Bei Mietwohnungen zahlen Sie als Mietinteressent nichts, sofern Sie den Makler nicht selbst beauftragt haben. Grundlage ist das Bestellerprinzip, das seit dem 1. Juni 2015 gilt. Haben Sie den Makler selbst beauftragt, liegt die Obergrenze bei zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer.
Ja. Sie beauftragen den Makler und übernehmen sein Honorar vollständig, das Inserat ist dann für Käufer provisionsfrei. Wichtig ist nur, dass der Maklervertrag in Textform geschlossen wird, so verlangt es § 656a BGB.
Nein. Eine Partei darf die gesamte Provision übernehmen, das ist ausdrücklich zulässig. Unzulässig ist nur der umgekehrte Fall, dass die beauftragende Partei mehr als die Hälfte auf die andere Seite abwälzt.
Nein. Die §§ 656c und 656d BGB gelten nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser, die an Verbraucher verkauft werden. Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten, unbebauten Grundstücken und Käufen durch Unternehmer bleibt die Provisionsverteilung frei verhandelbar.
Bei selbst genutztem Wohneigentum nicht. Kaufen Sie eine Kapitalanlage, zählt die Provision zu den Anschaffungsnebenkosten und erhöht die Bemessungsgrundlage der Gebäudeabschreibung. Verkaufen Sie innerhalb der Zehnjahresfrist steuerpflichtig, mindert die Provision als Veräußerungskosten den Gewinn.
