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von Jasmin Löhr | Redakteurin im Bereich Immobilien

Vergleichswertverfahren: So berechnen Sie den Vergleichswert Ihrer Immobilie

Was ist Ihre Immobilie wirklich wert – und was würde ein Käufer heute tatsächlich zahlen?

Das Vergleichswertverfahren wird sehr häufig zur Immobilienbewertung eingesetzt. Aufgrund einer realistischen Abbildung des Marktgeschehens gilt das Verfahren sogar als eine der präzisesten Methoden zur Verkehrswertermittlung von Immobilien.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Vergleichswertverfahren ist eine Form der Immobilienbewertung, die auf realen Kaufpreisen vergleichbarer Objekte basiert.

  • Bei der Berechnung des Vergleichswertverfahrens werden Vergleichspreise durch Zu- oder Abschläge angepasst, um den Vergleichswert zu ermitteln.

  • Das Vergleichswertverfahren für Immobilien bedarf viel Wissen und Erfahrung. ► Nutzen Sie gerne unseren kostenlosen Vergleichswert-Rechner!

1. Was ist das Vergleichswertverfahren?

Das Vergleichswertverfahren ist eine anerkannte Methode der Immobilienbewertung, bei der sich der Vergleichswert einer Immobilie aus realen Kaufpreisen vergleichbarer Objekte ergibt. Im Fokus steht dabei das tatsächliche Marktgeschehen, nicht die Herstellungskosten wie beim Sachwertverfahren oder die Mieteinnahmen wie beim Ertragswertverfahren. Die Grundannahme lautet: Eine Immobilie ist so viel wert, wie andere bereit waren, für ähnliche Objekte zu zahlen.

Damit bietet das Vergleichswertverfahren Immobilien-Eigentümern eine besonders marktorientierte Bewertung, die auf realen Transaktionen basiert. Als Beispiel nehmen wir ein hochwertig errichtetes Haus, das zu einem Angebotspreis verkauft werden soll, der den hohen Herstellungskosten entspricht – doch es findet sich kein Käufer. Dann ist der Verkehrswert der Immobilie geringer, als die Baukosten es vermuten lassen. Umgekehrt kann ein einfach gebautes Haus durch hohe Nachfrage mehr wert sein, als es seine Bausubstanz eigentlich rechtfertigt.

Direktes und indirektes Vergleichswertverfahren für Immobilien

Beim direkten Vergleichswertverfahren wird der Vergleichswert der Immobilie anhand konkreter Kaufpreise sehr ähnlicher Objekte ermittelt. Ist z. B. das Nachbarhaus kürzlich verkauft worden, kann dieser Verkaufspreis direkt herangezogen werden. In der Praxis ist das jedoch selten möglich, da es oft an ausreichend identischen Vergleichsobjekten fehlt. In diesen Fällen kommt das indirekte Vergleichswertverfahren zum Einsatz. Hier wird mit Durchschnittswerten aus Kaufpreissammlungen gearbeitet, die von örtlichen Gutachterausschüssen erhoben werden. Diese Durchschnittspreise werden anhand von Lage, Baujahr oder Objektart segmentiert und durch Zu- oder Abschläge an die Bewertungsimmobilie angepasst.

Beide Verfahren verfolgen das Ziel, einen realistischen Marktwert abzubilden – das direkte Vergleichswertverfahren ist datengetriebener, der indirekte Vergleichswert praktischer in der alltäglichen Anwendung.

Vergleichswertverfahren Arten

Gesetzliche Grundlagen des Vergleichswerts

Die Grundlage für die Immobilienbewertung im Vergleichswertverfahren ist in § 15 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelt. Dort wird festgelegt, dass die Werte aus realen Kaufpreisen vergleichbarer Objekte abgeleitet werden müssen. Diese müssen aktuell, marktüblich und in ihrer Qualität nachvollziehbar sein. Zudem ist § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) maßgeblich – er definiert den Verkehrswert, der auch beim Vergleichswertverfahren das Bewertungsziel darstellt. Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, insbesondere bei der Auswahl und Anpassung von Vergleichsfaktoren, ist zwingend erforderlich, um eine korrekte und gerichtsfeste Wertermittlung zu gewährleisten.

2. Wann wird das Vergleichswertverfahren für Immobilien angewendet?

Gibt es vergleichbare Immobilien, die dem zu bewertenden Objekt ähneln, kann das Vergleichswertverfahren bei der Bewertung von Grundstücken und Immobilien aller Art Anwendung finden. So bildet es z.B. auch die Grundlage des Immobilienwert-Rechners. Vor allem aber wird das Verfahren bei Grundstücken und bei selbstgenutzten Immobilien angewandt. Klassische Anwendungsbeispiele sind somit die Bewertung von Einfamilienhäusern, aber auch Doppelhaushälften, Reihenhäusern, die Bewertung von Eigentumswohnungen oder auch Garagen.

3. Vergleichswertverfahren Berechnung: So ermitteln Sie den Vergleichswert

Das Vergleichswertverfahren gilt als besonders marktnah und zuverlässig – vorausgesetzt, die Berechnung erfolgt korrekt. Bevor Sie mit der Berechnung des Vergleichswertverfahrens beginnen, sollten Sie sicherstellen, dass ausreichend aktuelle und vergleichbare Verkaufsdaten verfügbar sind. Nur dann lässt sich ein realistischer Vergleichswert der Immobilie ermitteln.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Berechnung im Vergleichswertverfahren

  • Schritt 1: Auswahl geeigneter Vergleichsobjekte

Es werden verkaufte Immobilien ausgewählt, die in Lage, Größe, Zustand und Nutzung der zu bewertenden Immobilie ähneln. Je mehr passende Vergleichswerte vorliegen, desto genauer ist die Bewertung.

  • Schritt 2: Ermittlung der Vergleichspreise

Die Kaufpreise der ausgewählten Immobilien dienen als Grundlage. Diese Werte werden z. B. durch den Gutachterausschuss bereitgestellt oder durch Marktbeobachtung ermittelt.

  • Schritt 3: Anpassung der Vergleichspreise

Da keine Immobilie exakt identisch ist, müssen Zu- oder Abschläge vorgenommen werden – z. B. für Baujahr, Modernisierungsstand oder Grundstücksgröße.

  • Schritt 4: Berechnung des Vergleichswerts

Aus den angepassten Vergleichspreisen wird ein Mittelwert gebildet. Dieser gibt den marktüblichen Vergleichswert der Immobilie wieder.

  • Schritt 5: Plausibilitätsprüfung und Dokumentation

Die ermittelte Zahl wird auf Plausibilität geprüft und in einem Wertgutachten oder Bericht festgehalten – etwa zur Vorbereitung eines Verkaufs.

immoverkauf24 Hinweis

Nach aktueller Rechtsprechung sollten die Zu- und Abschläge nicht mehr als 30 bis 35 % von den Durchschnittswerten ausmachen, damit das Vergleichswertverfahren als valide eingestuft wird.

4. Beispielrechnung des Vergleichswertverfahrens

Für die Ermittlung des Vergleichswerts wird die zu bewertende Immobilie mit einer ausreichenden Anzahl übereinstimmender Objekte verglichen. Um das Vergleichswertverfahren besser zu verstehen, hilft eine Beispielrechnung. Wir haben die Berechnung des Vergleichswerts einmal als Abbildung und einmal in tabellarischer Form mit konkreten Werten für Sie dargestellt.

Vorgehen bei der Berechnung des Vergleichswerts

Vergleichswertverfahren Ablaufschema

Vergleichswertverfahren Beispiel

Die folgende Tabelle zeigt anhand einer Beispielrechnung, wie eine Musterwohnung laut Gutachterausschuss zu bewerten wäre und mit welchen Zu- bzw. Abschlägen für die tatsächlich zu bewertende Wohnung zu rechnen ist.

Angaben Musterwohnung laut Gutachterausschuss Tatsächlich zu bewertende Wohnung Zu-/ Abschlag in %
Größe 80 m² 80 m²  
Baujahr 1980 1989 +5 %
Lage mittlere Lage mittlere Lage  
Stockwerk 1. Stock Erdgeschoss -20 %
Ausstattung durchschnittlich durchschnittlich  
Zustand baujahrestypisch modernisiert +15 %
Vermietung unvermietet unvermietet  
Preis pro m² 1.800 € 1.800 €  
Wert absolut 144.000 € 144.000 €  
Quelle: immoverkauf24

Fazit: Sowohl bei der Musterwohnung als auch bei der zu bewertenden Wohnung betrüge der Verkehrswert 144.000 Euro, da sich die Zu- und Abschläge für die abweichenden Merkmale ausgleichen.

immoverkauf24 Hinweis

Um das Vergleichswertverfahren korrekt anzuwenden, bedarf es viel Erfahrung und einer guten Marktkenntnis. Lassen Sie Ihre Immobilie vor Verkauf kostenlos durch einen Experten bewerten oder informieren Sie sich ausführlicher über Fragen der Immobilienbewertung in unserem Ratgeber: 25 Tipps zum Immobilienverkauf – inklusive Checklisten zur Immobilienbewertung.

5. Welche Faktoren beeinflussen den Vergleichswert?

Da sich die Vergleichsobjekte und die zu bewertende Immobilie in ihren genauen Eigenschaften unterscheiden können, wird beim indirekten Vergleichsverfahren mit Zu- und Abschlägen gearbeitet. Dabei kommen als Korrekturfaktoren vor allem die Merkmale infrage, die in besonderem Maße wertbeeinflussend sind. Dazu gehören unter anderem:

Vergleichsfaktoren bei Gebäuden

  • Gebäudeart
  • Bauweise & Gestaltung (Grundrisse, Belichtung etc.)
  • Größe
  • Qualität der Ausstattung
  • Restnutzungsdauer
  • Baulicher Zustand des Gebäudes (Modernisierungsbedarf)
  • Energetischer Zustand des Gebäudes
  • Ertrag durch Vermietung (bei Mietobjekten)

Vergleichsfaktoren bei Grundstücken

  • Lage & Mikrolage (Verkehrsanbindung, Verkehrslärm etc.)
  • Bodenbeschaffenheit
  • Größe
  • Erschließungsgrad
  • Art der Nutzung (Nutzungsmöglichkeiten & Nutzungsrechte)
  • Grundstücksausrichtung und -gestaltung

6. Besonderheiten bei der Immobilienbewertung von Eigentumswohnungen

Die Immobilienbewertung von Eigentumswohnungen unterscheidet sich deutlich von der Bewertung anderer Wohnformen – vor allem durch das zu berücksichtigende Gemeinschaftseigentum, wie etwa Treppenhaus, Dach oder Garten. Da sich Eigentümer von Eigentumswohnungen das Gemeinschaftseigentum teilen, fließt dessen Zustand in den Vergleichswert jeder betroffenen Immobilie mit ein. Gepflegte Anlagen erhöhen den Wert aller Wohnungen, Sanierungsstau wirkt sich beispielsweise negativ aus.

Zudem liegen bei Eigentumswohnungen häufig ausreichend Verkaufsdaten ähnlicher Wohnungen vor, sodass das Vergleichswertverfahren hier besonders gut angewendet werden kann. Entscheidend sind hier unter anderem Einflussfaktoren wie Wohnlage, Ausstattung, Etage, Größe und Baujahr. Im Gegensatz zu Einfamilienhäusern, bei denen der Grundstückswert gesondert einfließt, steht bei Eigentumswohnungen der Quadratmeterpreis vergleichbarer Wohnungen im Fokus und wird um wertrelevante Unterschiede angepasst.

7. Vor- und Nachteile des Vergleichswertverfahrens

Das Vergleichswertverfahren überzeugt vor allem durch seinen nahen Bezug zum aktuellen Marktgeschehen bzw. der realitätsnahen Abbildung von Angebot und Nachfrage. Wir haben für Sie folgend die Vor- und Nachteile dieser Wertermittlungsmethode gegenübergestellt:

  • Vorteile des Vergleichswertverfahrens

  • leicht nachvollziehbare und zuverlässige Bewertungsmethode
  • aktuelles Marktgeschehen wird berücksichtigt
  • besonders geeignet für Wohnungen und unbebaute Grundstücke
  • hohe Akzeptanz bei Banken, Käufern und Sachverständigen
  • meist gute Datenbasis dank Gutachterausschüssen
  • Nachteile des Vergleichswertverfahrens

  • nicht anwendbar bei fehlenden Vergleichswerten
  • für ungewöhnliche oder stark individuelle Gebäude weniger geeignet
  • erfordert umfassende Marktkenntnis für sinnvolle Zu- und Abschläge
  • regionale Marktunterschiede können bei pauschaler Anwendung verzerrt werden

8. Grenzen und Herausforderungen des Vergleichswertverfahrens für Immobilien

Das Vergleichswertverfahren gilt als praxisnah und marktgerecht, stößt jedoch in der Immobilienbewertung auch an Grenzen. Ein häufiges Problem ist der Mangel an geeigneten Vergleichsdaten – insbesondere in ländlichen Regionen oder bei besonderen Objekttypen. Ohne ausreichend aktuelle Kaufpreise ähnlicher Immobilien lässt sich der Vergleichswert nur schwer fundiert berechnen. Zudem können subjektive Einflussfaktoren wie persönliche Vorlieben oder besondere Verkaufsumstände die Daten verzerren.

Auch der Zustand der Vergleichsobjekte bereitet Herausforderungen: Liegen keine objektiven Informationen zu Modernisierungen oder Mängeln vor, können falsche Rückschlüsse gezogen werden. Die Vergleichswertverfahren-Berechnung erfordert deshalb Erfahrung und Fingerspitzengefühl.

Grundsätzlich gilt jedoch: Trotz dieser Einschränkungen bleibt das Vergleichswertverfahren für Immobilien ein zentrales Instrument der Wertermittlung – sofern es mit fachlicher Sorgfalt und ausreichend Marktdaten angewendet wird.

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Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Vergleichswertverfahren
Wie funktioniert das Vergleichswertverfahren?

Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert einer Immobilie durch den Vergleich mit ähnlichen, kürzlich verkauften Objekten ermittelt. Diese marktbezogene Methode berücksichtigt reale Kaufpreise und eignet sich besonders gut für die Immobilienbewertung von Eigentumswohnungen, Häusern und Grundstücken.

Wann ist das Vergleichswertverfahren anzuwenden?

Das Vergleichswertverfahren wird angewendet, wenn ausreichend marktrelevante Vergleichsdaten verfügbar sind – etwa bei Grundstücken, Eigentumswohnungen oder Reihenhäusern. Es spiegelt das aktuelle Marktgeschehen realistisch wider und eignet sich besonders bei homogener Bebauung und standardisierten Objekttypen.

Wo bekomme ich den Vergleichswert her?

Vergleichswerte stammen meist aus den Kaufpreissammlungen der örtlichen Gutachterausschüsse. Diese werten notariell beurkundete Immobilienverkäufe systematisch aus – je nach Lage, Art und Zustand. So erhalten Sie eine fundierte Grundlage für die Vergleichswertverfahren-Berechnung.

Wann Ertragswertverfahren und wann Vergleichswertverfahren nutzen?

Das Ertragswertverfahren eignet sich für vermietete Immobilien, bei denen die Mieteinnahmen im Vordergrund stehen. Das Vergleichswertverfahren wird genutzt, wenn vergleichbare Verkaufsobjekte vorliegen – etwa bei unbebauten Grundstücken oder eigengenutzten Wohnungen. Ziel ist jeweils eine marktgerechte Bewertung.

Was ist der Unterschied zwischen Sachwert und Vergleichswert?

Der Vergleichswert orientiert sich an real erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte. Der Sachwert hingegen basiert auf den Herstellungskosten von Gebäude und Außenanlagen. Während das Vergleichswertverfahren marktbezogen ist, stellt das Sachwertverfahren eher eine theoretische Ersatzwertberechnung dar.

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