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Marktwert der Immobilie

Der Marktwert einer Immobilie wird als der am Markt erzielbare Wert verstanden und im Rahmen der Verkehrswertermittlung bestimmt. Laut Baugesetzbuch kann der Begriff Marktwert als synonym für den Begriff Verkehrswert verwendet werden.

Definition des Marktwertes

Laut Baugesetzbuch (§ 194 Verkehrswert BauGB) wird der Verkehrswert (Marktwert) durch “den Preis bestimmt, der…im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den…tatsächlichen Eigenschaften…ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.” Die verkürzt wiedergegebene und immer noch umständliche Definition macht deutlich, dass der Marktwert zunächst ein “hypothetischer” Wert ist. Mehrere Bedingungen müssen bei der Verkehrswertermittlung erfüllt sein, damit der ermittelte Marktwert repräsentativ ist.

Hinweis von immoverkauf24:

Bei dem definierten Wert handelt es sich um einen Durchschnittswert. Er muss im “gewöhnlichen Geschäftsverkehr” zum Wertermittlungszeitpunkt erzielbar sein. Der tatsächlich erzielte Wert (z.B. 2 Monate später) kann von dem ermittelten Wert abweichen!

Bestimmung Marktwert - Verkehrswertermittlung vor Immobilienverkauf

Marktwert

Am besten lässt sich der Marktwert einer Immobilie im Rahmen der Vermarktung selbst bestimmen – als das Ergebnis aus Angebot und Nachfrage. Soll der Marktwert vor Vermarktung ermittelt werden oder ist eine Ermittlung des Marktwerts notwendig (z.B. bei Scheidungen), bietet sich die Bestimmung des Marktwerts durch einen Gutachter an, der die Immobilie genau untersucht. Wird ein schriftliches Gutachten benötigt, fallen Kosten an.

Dabei gilt die Faustformel: Je höher der Immobilienwert und je aufwendiger die Wertermittlung, desto höher die Kosten. Bei einem “Vollgutachten” und einem Marktwert von 500.000 Euro fallen 2.200 Euro bis 2.500 Euro Gutachterkosten an.

Verfahren zur Ermittlung des Marktwerts

Zur Ermittlung des Marktwertes einer Immobilie können unterschiedliche Verfahren eingesetzt werden. In Betracht kommen das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder/ und das Sachwertverfahren. Welches Verfahren zum Einsatz kommt, kann sowohl vom Objekt selbst als auch von der Nutzung des Objektes abhängig sein.

Manchmal werden auch 2 Verfahren in Kombination angewandt, um den Marktwert möglichst genau bestimmen zu können. Liefern die Verfahren abweichende Ergebnisse, wird der Marktwert zumeist aus dem Durchschnitt der Einzelergebnisse bestimmt. Es ist aber auch möglich, dass nur das Verfahren zur Bestimmung des Marktwerts berücksichtigt wird, das dem Objekt und der konkreten Nutzung (z.B. Ertragswertverfahren für vermietete Objekte) am besten gerecht wird. In jedem Fall sieht die Immobilienwertermittlungsverordnung vor, dass der Gutachter nicht nur mit theoretischen Kennziffern und Faktoren arbeiten darf (z.B. Herstellkosten im Sachwertverfahren), sondern immer auch die ganz konkrete Marktlage auf dem Grundstücksmarkt berücksichtigen muss (siehe auch § 7 Absatz 1 der Wertermittlungsverordnung zur Aussagefähigkeit).

Werden die Verfahren fachmännisch angewandt, kann der Marktwert über alle Verfahren näherungsweise bestimmt werden. Die Anwendung der Verfahren erfordert sehr viel Erfahrung. Schon kleine Fehler in der Handhabung können dazu führen, dass der Marktwert nicht korrekt bzw. zu ungenau ermittelt wird.

Hinweis von immoverkauf24:

Für den Fall, dass der Marktwert im Vorwege eines Immobilienverkaufs ermittelt werden soll, lassen Sie die Wertermittlung der Immobilie von einem erfahrenen und guten Immobilienmakler durchführen, der die Marktsituation genau kennt. So können sie das Geld für einen teuren Gutachter sparen und können zugleich sicher sein, dass auch aktuelle Entwicklungen am Grundstücksmarkt mit in die Bestimmung des rechnerischen Marktwerts einfließen.

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