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Angebotspreis: So ermitteln Sie den richtigen Preis beim Immobilienverkauf

Ein falsch gewählter Angebotspreis kann Ihren Immobilienverkauf ausbremsen, noch bevor die erste Besichtigung stattfindet. Wer den richtigen Angebotspreis festlegt, spricht passende Käufer an, schafft Verhandlungsspielraum und erhöht die Chance auf einen zügigen Verkauf zu einem marktgerechten Preis ohne unnötige Preisabschläge.

Das Wichtigste in Kürze
  • Der Angebotspreis ist der Preis, mit dem eine Immobilie am Markt startet. Er dient Interessenten als Orientierung und bildet meist die Grundlage für spätere Preisverhandlungen.
  • Grundlage für einen realistischen Angebotspreis ist eine fundierte Immobilienbewertung. Aus dem ermittelten Marktwert wird je nach Nachfrage, Verkaufsziel und Strategie der passende Einstiegspreis abgeleitet.
  • Angebotspreis, Verkaufspreis und Verkehrswert bezeichnen unterschiedliche Größen. Der Angebotspreis steht am Anfang, der Verkaufspreis am Ende. Der Verkehrswert ist der objektivierte Marktwert zum Bewertungsstichtag.
Inhaltsverzeichnis

1. Was ist der Angebotspreis einer Immobilie?

Der Angebotspreis ist der Preis, zu dem eine Immobilie zu Beginn der Vermarktung öffentlich angeboten wird. Er erscheint beispielsweise im Exposé oder auf Immobilienportalen und dient Kaufinteressenten als erste Preisorientierung sowie als Grundlage für Verhandlungen. Der Angebotspreis ist deshalb nicht automatisch mit dem später tatsächlich vereinbarten Verkaufspreis identisch.

2. Was ist der Unterschied zwischen Angebotspreis, Verkaufspreis & Verkehrswert?

Beim Immobilienverkauf begegnen Eigentümern mehrere Preis- und Wertbegriffe, die leicht verwechselt werden – für die Preisstrategie ist ihre Abgrenzung jedoch entscheidend. Wer beispielsweise den gewünschten Verkaufspreis mit dem objektiv ermittelten Verkehrswert gleichsetzt, riskiert einen unrealistischen Marktstart, wenige Anfragen oder unnötig große Zugeständnisse in der Verhandlung. Die folgenden Größen sollten Sie daher klar voneinander trennen

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Angebotspreis

Der Angebotspreis ist der Preis, mit dem eine Immobilie am Markt startet. Er wird vom Verkäufer festgelegt und enthält häufig einen Verhandlungsspielraum oberhalb des erwarteten Verkaufspreises.

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Verkaufspreis

Der Verkaufspreis ist der endgültig vereinbarte Preis zwischen Käufer und Verkäufer. Er entsteht aus Angebot, Nachfrage und Verhandlung und kann unter, auf oder in seltenen Fällen auch über dem Angebotspreis liegen.

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Verkehrswert

Der Verkehrswert (auch Marktwert) ist nach § 194 BauGB der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Bewertungsstichtag voraussichtlich erzielbar ist. Er bildet damit eine fachliche Grundlage für die Preisfindung.

3. Welche Faktoren beeinflussen den Angebotspreis?

Für die Ermittlung des Angebotspreises reicht es nicht, den durchschnittlichen Quadratmeterpreis einer Stadt mit der Wohnfläche zu multiplizieren. Entscheidend ist vielmehr, welchen Wert Käufer vergleichbaren Immobilien aktuell beimessen. Dabei wirken objektbezogene Eigenschaften und die konkrete Marktsituation zusammen. Besonders relevant sind folgende Wertfaktoren:

  • Makro- und Mikrolage: Die Lage einer Immobilie, also Stadt, Stadtteil und unmittelbares Wohnumfeld beeinflussen den Preis erheblich. Verkehrsanbindung, Nahversorgung, Schulen, Lärmbelastung, Aussicht oder die konkrete Straßenlage können selbst innerhalb eines Stadtteils deutliche Unterschiede hinsichtlich Zahlungsbereitschaft und Angebotspreis verursachen.
  • Wohnfläche, Grundstück und Zuschnitt: Neben der Größe von Wohn- und Grundstücksfläche kommt es auf deren Nutzbarkeit an. Ein funktionaler Grundriss oder ein gut nutzbares Grundstück können für Käufer attraktiver sein als nominell größere, aber ungünstig geschnittene Flächen.
  • Baujahr und baulicher Zustand: Alter allein sagt wenig über den möglichen Angebotspreis einer Immobilie aus. Entscheidend sind insbesondere Modernisierungen, Instandhaltungszustand und absehbare Investitionen beispielsweise an Dach, Fenstern, Leitungen, Heizung oder Fassade.
  • Energieeffizienz: Energiebedarf, Heizsystem und energetischer Zustand gewinnen für Käufer an Bedeutung, weil daraus zukünftige Betriebs- und gegebenenfalls Modernisierungskosten entstehen können. Eine schlechte Energiebilanz kann daher die Zahlungsbereitschaft beeinflussen und den Angebotspreis entsprechend niedriger ausfallen lassen.
  • Ausstattung und besondere Merkmale: Garten, Balkon, Terrasse, Garage, Stellplatz, Keller oder eine hochwertige Innenausstattung können den Angebotspreis erhöhen. Wie stark, hängt jedoch von Objektart, Lage und den Erwartungen der jeweiligen Käuferzielgruppe ab.
  • Lokale Nachfrage und Konkurrenzangebot: Ein Angebotspreis muss zur aktuellen Marktsituation passen. Entscheidend ist nicht nur, wie viele Käufer suchen, sondern auch, welche vergleichbaren Immobilien gleichzeitig angeboten werden und zu welchen Preisen tatsächlich Verkäufe zustande kommen. Gutachterausschüsse werten hierfür unter anderem Kaufverträge aus und veröffentlichen regionale Marktdaten. 

4. Angebotspreis berechnen: Wie ermittelt man den Angebotspreis in der Praxis?

Wer den Angebotspreis berechnen möchte, sollte zunächst den aktuellen Wert der Immobilie ermitteln. Erst wenn die Basis dank einer fundierten Wertermittlung steht, sollten Sie die Verkaufsstrategie berücksichtigen. Grundsätzlich gilt: Je genauer Vergleichsobjekte, Lage, Zustand und aktuelle Nachfrage einbezogen werden, desto belastbarer wird die Berechnung. Ein starres Kalkulationsschema für den Angebotspreis mit pauschalen Zu- und Abschlägen gibt es nicht – im Rahmen einer professionellen Preisfindung kalkulieren Sie den Angebotspreis viel mehr in einzelnen Schritten.

Immobilienbewertung als Grundlage: Wie kommt man vom Immobilienwert zum Angebotspreis?

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Objekt vollständig erfassen

Zunächst werden alle wertrelevanten Daten der zu verkaufenden Immobilie zusammengestellt. Dazu gehören beispielsweise Wohn- und Grundstücksfläche, Baujahr, Modernisierungen, energetischer Zustand, Ausstattung, Rechte und Belastungen sowie Besonderheiten der Lage.

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Aktuellen Immobilienwert ermitteln

Anschließend wird bestimmt, welcher Preis für das konkrete Objekt unter den aktuellen Marktbedingungen realistisch ist. Je nach Immobilie kommen insbesondere das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren infrage. Amtliche Bodenrichtwerte und weitere Marktdaten können ergänzend herangezogen werden. Bodenrichtwerte stellen allerdings durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke mit bestimmten Merkmalen dar und sind nicht mit dem individuellen Grundstückswert gleichzusetzen.

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Aktuelle Konkurrenzsituation prüfen

Nun sollte überprüft werden, welche vergleichbaren Immobilien derzeit in derselben Zielgruppe angeboten werden. Beachten Sie dabei, dass inserierte Angebotspreise zeigen, was andere Verkäufer verlangen – nicht, was Käufer tatsächlich zahlen. Sie sind deshalb ein Marktindikator, aber kein Ersatz für Vergleichskaufpreise.

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Verkaufsstrategie festlegen

Vom ermittelten Immobilienwert ausgehend wird entschieden, ob die Immobilie ungefähr auf Marktniveau, mit einem moderaten Verhandlungspuffer oder bewusst niedriger angeboten werden soll. Die Höhe hängt unter anderem von der zuvor betrachteten Nachfrage, Konkurrenz, dem Verkaufsdruck sowie der Käuferzielgruppe ab.

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Angebotspreis auf Vermarktungstauglichkeit prüfen

Zum Schluss sollte der errechnete Wert darauf geprüft werden, wie er auf Immobilienportalen erscheint und in welche Suchfilter er fällt. Ein mathematisch plausibler Angebotspreis kann vertrieblich ungünstig sein, wenn er eine häufig genutzte Preisschwelle knapp überschreitet.

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Wichtig: Wertmerkmale nicht doppelt berücksichtigen

Wertmerkmale dürfen in der Kalkulation des Angebotspreises nicht doppelt berücksichtigt werden. Wurden beispielsweise ein saniertes Dach, ein neuer Heizungsstandard oder eine Garage bereits bei der Immobilienbewertung eingepreist, dürfen dafür anschließend nicht nochmals pauschale Zuschläge auf den Marktwert erfolgen.

Formel zur Berechnung des Angebotspreises

Als grobe Orientierung lässt sich der Angebotspreis folgendermaßen darstellen:

  • Angebotspreis = ermittelter Immobilienwert + strategischer Preisaufschlag – strategischer Preisabschlag

Soll also ein bestimmter prozentualer Aufschlag oder Abschlag verwendet werden, lauten die vereinfachten Formeln wie folgt: 

Aufschlag 

Angebotspreis = Immobilienwert × (1 + Aufschlag in %) 

Abschlag 

Angebotspreis = Immobilienwert × (1 – Abschlag in %) 

Wer dagegen bereits einen gewünschten Verkaufspreis kennt und einen erwarteten prozentualen Verhandlungsspielraum einkalkulieren möchte, sollte mathematisch genauer rückwärts rechnen:

Gewünschter Verkaufspreis

Angebotspreis = gewünschter Verkaufspreis ÷ (1 – erwarteter Preisnachlass)

Beispielrechnung des Angebotspreises

Für unser Beispiel nehmen wir an, ein Eigentümer möchte 2026 ein gepflegtes Einfamilienhaus am Kölner Stadtrand verkaufen. Das Haus verfügt über etwa 150 Quadratmeter Wohnfläche, ein rund 500 Quadratmeter großes Grundstück und einen zeitgemäßen, aber nicht neuwertigen Ausstattungsstandard. Nach Auswertung geeigneter Vergleichsdaten, Grundstück, Zustand und Mikrolage ergibt die Immobilienbewertung für unser Beispiel einen realistischen Wert von 575.000 €.

Der Eigentümer möchte marktgerecht anbieten, zugleich aber etwa vier Prozent Verhandlungsspielraum einplanen. Statt vier Prozent einfach aufzuschlagen, wird vom gewünschten Verkaufspreis zurückgerechnet:

  • Angebotspreis = 575.000 € ÷ (1 – 0,4) = 598.958 €

Als Angebotspreis könnten für diesen Hausverkauf daher beispielsweise 599.000 Euro gewählt werden. In diesem Fall bleibt der ermittelte Angebotspreis zudem knapp unter der für Portalsuchen relevanten Schwelle von 600.000 Euro. 

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Wer bestimmt den Angebotspreis – Eigentümer oder Makler?

Den endgültigen Angebotspreis bestimmt grundsätzlich der Eigentümer als Verkäufer. Ein Immobilienmakler kann den Marktwert analysieren, Vergleichsdaten auswerten und eine Preisstrategie empfehlen. Gerade diese fachliche Einschätzung hilft, Wunschpreis und tatsächlich am Markt durchsetzbaren Preis voneinander zu trennen.

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5. Preisfindungsstrategien: Angebotspreis hoch oder niedrig ansetzen?

Bei der Preisfindung lassen sich im Wesentlichen drei Strategien unterscheiden: ein niedriger Einstiegspreis, eine Positionierung nahe am Marktwert und ein höherer Angebotspreis mit Verhandlungspuffer. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von Nachfrage, Konkurrenz, Verkaufsziel und Zeitdruck ab. Aber Achtung, denn eine falsche Strategie kann selbst bei einer attraktiven Immobilie die Vermarktung erschweren.

  • Niedriger Einstiegspreis: Nachfrage gezielt erhöhen

Bei dieser Strategie wird die Immobilie bewusst unterhalb des erwarteten Marktpreises angeboten. Ziel ist es, besonders viele Interessenten zu erreichen und bei hoher Nachfrage mehrere Kaufangebote zu erhalten, die gegeneinander bieten. Das kann vor allem bei sehr gefragten Objekten und einem professionell organisierten Gebotsverfahren funktionieren. Ein niedriger Angebotspreis garantiert allerdings keineswegs, dass genügend Käufer gegeneinander bieten und so am Ende der gewünschte Verkaufspreis erreicht wird. Die Strategie eignet sich deshalb weniger für Objekte mit kleiner Käuferzielgruppe oder schwacher Nachfrage.

  • Angebot auf Marktwert-Niveau: realistisch starten

Bei der marktgerechten Strategie orientiert sich der Angebotspreis eng am zuvor ermittelten Immobilienwert. Interessenten erhalten dadurch ein plausibles Preis-Leistungs-Verhältnis, während überzogene Verhandlungsspielräume vermieden werden. Diese Variante ist besonders geeignet, wenn ein planbarer Verkauf angestrebt wird. Ein marktgerechter Preis bedeutet allerdings nicht, dass Verkaufsverhandlungen ausgeschlossen sind: Auch hier können konkrete Mängel, Finanzierungsfragen oder unterschiedliche Preisvorstellungen den späteren Verkaufspreis beeinflussen.

  • Höherer Angebotspreis: Verhandlungsspielraum schaffen

Bei der offensiveren Strategie liegt der Angebotspreis bewusst oberhalb des realistisch erwarteten Verkaufspreises. Verkäufer erhalten dadurch Spielraum, einem Käufer preislich entgegenzukommen, ohne sofort unter ihr eigentliches Ziel zu geraten. Der Aufschlag sollte jedoch aus der konkreten Marktsituation abgeleitet werden. Ist der Abstand zum Marktwert zu groß, können passende Interessenten die Immobilie bereits in der Online-Suche aussortieren. Der vermeintliche Verhandlungspuffer kann dann dazu führen, dass gar keine Verhandlung entsteht.

Häufige Fehler bei der Festlegung des Angebotspreises

  1. Angebotspreise anderer Verkäufe mit erzielten Verkaufspreisen verwechseln: Eine Nachbarimmobilie wird für 650.000 Euro inseriert – also muss das eigene, ähnliche Haus ebenfalls 650.000 Euro wert sein? Dieser Schluss ist problematisch. Sie wissen zunächst weder, ob die Immobilie zu diesem Preis verkauft wird, noch wie lange sie bereits erfolglos angeboten wurde. Für eine belastbare Bewertung sind tatsächlich realisierte Vergleichskäufe wesentlich aussagekräftiger.
  2. Investitionen eins zu eins auf den Immobilienwert aufschlagen: Eine neue Küche für 25.000 Euro oder eine Modernisierung für 60.000 Euro bedeutet nicht automatisch, dass Käufer entsprechend mehr bezahlen. Investitionskosten und Wertsteigerung sind zwei unterschiedliche Größen. Entscheidend ist, welchen zusätzlichen Nutzen der Markt dem verbesserten Zustand tatsächlich beimisst – und ob die Maßnahme den Erwartungen der Käuferzielgruppe entspricht.
  3. Den Verhandlungspuffer falsch herum berechnen: Wer mindestens 500.000 Euro erzielen möchte und mit zehn Prozent Preisnachlass rechnet, könnte versucht sein, einfach zehn Prozent aufzuschlagen und mit 550.000 Euro zu starten. Zehn Prozent Nachlass auf 550.000 Euro ergeben jedoch nur 495.000 Euro. Korrekt gerechnet wären 500.000 € ÷ 0,90 = rund 555.556 Euro erforderlich. Gerade bei größeren Kaufpreisen können solche kleinen Rechenfehler mehrere tausend Euro ausmachen.

Kann ich den Angebotspreis nachträglich ändern?

Sie können den Angebotspreis während der Vermarktung grundsätzlich anpassen. Eine Preissenkung kann sinnvoll sein, wenn trotz ausreichender Reichweite kaum qualifizierte Anfragen oder Kaufangebote entstehen. Häufige oder sehr starke Änderungen sollten Sie jedoch vermeiden, denn Interessenten können daraus hohen Verkaufsdruck ableiten und auf weitere Nachlässe spekulieren. Prüfen Sie deshalb zuerst Präsentation, Reichweite, Zielgruppe und erhaltenes Marktfeedback, bevor Sie den Preis verändern. Ein Immobilienmakler weiß häufig genau, wann eine Preisänderung sinnvoll ist und kann Ihnen mit Erfahrung sowie Marktkenntnis zur Seite stehen.

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Psychologischer Tipp für Angebotspreise auf Portalen

Denken Sie bei der Preisfestlegung auch an Suchfilter. Ein Angebot für 599.000 statt 603.000 Euro kann beispielsweise zusätzlich Käufer erreichen, die ausschließlich Immobilien „bis 600.000 Euro“ anzeigen lassen. Eine knapp überschrittene Preisschwelle kann Ihre Immobilie dagegen aus deren Ergebnisliste vollständig ausschließen, obwohl Sie für Verhandlungen offen sind.

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6. Angebotspreis und Finanzierung – wie hängen sie zusammen?

Ein Angebotspreis sollte nicht nur attraktiv wirken, sondern für die anvisierte Käufergruppe auch finanzierbar sein. Kreditinstitute übernehmen den inserierten Preis nicht automatisch als Immobilienwert, sondern bewerten die Immobilie für Finanzierungszwecke selbst. Der ermittelte Beleihungswert ist nicht mit dem Verkehrswert gleichzusetzen, sondern wird vorsichtiger und damit meist niedriger angesetzt – und dieser bestimmt, in welcher Höhe eine Finanzierung genehmigt wird.

Liegt der vereinbarte Kaufpreis beim Haus- oder Wohnungsverkauf also deutlich über der Bewertung der Bank, kann ein Käufer mehr Eigenkapital benötigen oder Schwierigkeiten bekommen, die gewünschte Immobilienfinanzierung darzustellen. Für Verkäufer erhöht ein stark überhöhter Angebotspreis deshalb nicht nur das Risiko geringer Nachfrage, sondern erschwert auch die Realisierbarkeit einer Finanzierung kaufbereiter Interessenten. Bei der Berechnung des Angebotspreises sollte daher auch berücksichtigt werden, welche Kaufpreise für die typische Zielgruppe realistisch finanzierbar sind.

7. Checkliste: Wie lege ich den Angebotspreis sauber fest?

Wenn Sie den Verkauf selbst übernehmen oder bei der Preisentscheidung aktiv mitbestimmen möchten, sollten Sie den Angebotspreis nicht aus dem Bauch heraus kalkulieren. Mit einer systematischen Vorbereitung lassen sich die wichtigsten Preisfehler vermeiden. Die folgende Checkliste führt von der Datengrundlage, über die Bewertung, bis zur konkreten Vermarktungsstrategie.

  • Objektdaten vollständig zusammentragen: Wohnfläche, Grundstück, Baujahr, Modernisierungen, Ausstattung und Besonderheiten prüfen.
  • Unterlagen kontrollieren: Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Grundbuch, Energieausweis und weitere relevante Dokumente auf Aktualität prüfen.
  • Mikrolage realistisch bewerten: Nicht nur den Stadtteil, sondern Straße, Umgebung, Lärm, Infrastruktur und konkrete Lagequalität berücksichtigen.
  • Aktuelle Marktdaten heranziehen: Regionale Preisentwicklung und Nachfrage für die passende Objektart untersuchen.
  • Geeignete Vergleichsobjekte auswählen: Möglichst ähnliche Immobilien hinsichtlich Lage, Größe, Zustand und Ausstattung vergleichen.
  • Angebotspreise nicht mit Verkaufspreisen verwechseln: Inserate nur als Orientierung für das aktuelle Konkurrenzangebot verwenden.
  • Immobilienwert fundiert ermitteln: Bei größeren Unsicherheiten sollten Sie eine professionelle Immobilienbewertung nutzen.
  • Eigene Wunschvorstellung vom Marktwert trennen: Restschuld, gewünschter Gewinn oder persönliche Investitionen bestimmen nicht automatisch den am Markt erzielbaren Preis.
  • Verkaufsziel festlegen: Entscheiden Sie, ob maximaler Preis, kurze Vermarktungsdauer oder hohe Planungssicherheit Priorität hat.
  • Preisstrategie auswählen: Niedriger Einstieg, Marktwert-Niveau oder moderaten Verhandlungsspielraum bewusst festlegen.
  • Verhandlungspuffer korrekt berechnen: Bei einem gewünschten Mindestverkaufspreis rückwärts vom erwarteten Nachlass rechnen.
  • Finanzierbarkeit der Käufer bedenken: Angebotspreis und Käuferzielgruppe müssen wirtschaftlich zusammenpassen.
  • Portalschwellen prüfen: Häufig verwendete Preisfilter bei der endgültigen Preisfestlegung berücksichtigen.
  • Reaktion nach Verkaufsstart beobachten: Anzahl und Qualität der Anfragen, Besichtigungen und Kaufangebote auswerten.
  • Preis nur begründet verändern: Vor einer Senkung prüfen, ob tatsächlich der Preis oder möglicherweise Präsentation, Reichweite beziehungsweise Vermarktung das Problem ist.

8. Fazit: Wie kann der Angebotspreis den Immobilienverkauf unterstützen?

Der optimale Angebotspreis ist weder automatisch der höchstmögliche Preis noch einfach der Verkehrswert zuzüglich eines großzügigen Verhandlungspuffers. Er verbindet eine fundierte Immobilienbewertung mit der aktuellen Marktsituation und einer bewusst gewählten Verkaufsstrategie. Genau darin liegt seine wichtigste Funktion: Er soll die richtigen Interessenten erreichen und gleichzeitig eine gute Ausgangslage für den späteren Verkauf schaffen.

Nach dem Vermarktungsstart wird der Angebotspreis zugleich zu einem wichtigen Marktindikator. Erhalten Sie viele ernsthafte Anfragen und konkrete Kaufangebote, spricht das für eine passende Positionierung. Bleibt qualifiziertes Interesse trotz guter Präsentation und Reichweite aus, sollten Preis und Strategie überprüft werden. So eingesetzt ist der Angebotspreis kein bloßes Preisschild, sondern ein Steuerungsinstrument für den gesamten Immobilienverkauf. Eine professionelle Immobilienbewertung und die Erfahrung eines regionalen Maklers können Ihnen dabei helfen, den passenden Einstiegspreis zu finden, unnötige Preisabschläge zu vermeiden und mit einer belastbaren Verhandlungsposition in den Verkauf zu starten.

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Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Angebotspreis
Was ist ein Angebotspreis?

Der Angebotspreis ist der Preis, zu dem eine Immobilie am Markt angeboten wird, beispielsweise über das Exposé. Er dient Interessenten als Preisorientierung und bildet häufig die Ausgangsbasis für Verhandlungen zwischen Verkäufer und potenziellem Käufer. Der tatsächlich erzielte Verkaufspreis kann deshalb höher oder niedriger als der Angebotspreis ausfallen.

Wie formuliert man ein Angebot für eine Immobilie?

Ein Kaufangebot sollte die Immobilie eindeutig benennen sowie Kaufpreis (nicht Angebotspreis), Finanzierungsstatus, mögliche Bedingungen, gewünschten Übergabetermin und eine angemessene Gültigkeitsfrist enthalten. Formulieren Sie sachlich und eindeutig. Wichtig: Der Immobilienkauf selbst wird in Deutschland grundsätzlich erst durch den notariell beurkundeten Kaufvertrag verbindlich.

Was ist der teuerste Fehler bei der Preisfestlegung einer Immobilie?

Besonders kostspielig ist oft ein deutlich überhöhter Angebotspreis. Dadurch können gerade in der wichtigen Anfangsphase geeignete Käufer ausbleiben. Spätere Preissenkungen des Einstiegspreises schwächen zudem die Verhandlungsposition. 2026 gilt daher weiterhin: Ein marktgerechter Angebotspreis verbessert die Verkaufschancen deutlich.

Wie berechne ich den Angebotspreis einer Immobilie?

Ermitteln Sie zunächst den aktuellen Marktwert anhand geeigneter Vergleichsdaten sowie dem Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren (je nach Objekt). Danach berücksichtigen Sie Ihre Verkaufsstrategie und rechnen zum Immobilienwert strategische Verhandlungspuffer hinzu bzw. ziehen Abschläge ab. Das Ergebnis ist der Angebotspreis Ihrer Immobilie.

Wie stark weicht der Verkaufspreis vom Angebotspreis ab?

Eine allgemeingültige Prozentzahl der Abweichung zwischen Verkaufspreis und Angebotspreis gibt es nicht. Die Abweichung hängt stark von Lage, Objekt, Nachfrage und Preisstrategie ab. Aktuelle Werte zeigen Unterschiede von 3,6 % in Leipzig bis 10 % in Hamburg für Eigentumswohnungen.

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