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Angebotspreis: So kalkulieren Sie den Angebotspreis für Immobilien

Der Angebotspreis ist der Preis, zu dem eine Immobilie am Markt über das Exposé angeboten wird.

Dieser Preis ist nicht mit dem Verkehrswert, Verkaufspreis bzw. dem tatsächlichen Immobilienpreis zu verwechseln, da der Verkehrswert sowohl über als auch unter dem Angebotspreis liegen kann. Wer seine Immobilie verkaufen möchte, sollte sich ausführlich Gedanken über den Angebotspreis machen, da dieser den Verkaufserfolg maßgeblich beeinflusst und die Preisvorstellungen offenlegt.

1. Wie kommt man vom Immobilienwert zum Angebotspreis?

Bevor der Angebotspreis festgelegt wird, sollte zunächst der Verkehrswert im Rahmen einer Wertermittlung der Immobilien bestimmt werden. Der Verkehrswert, d.h. der am Markt voraussichtlich zu erzielende Preis, sollte der entscheidende Fixpunkt bei der Festlegung des Angebotspreises sein.

Es ist nicht ratsam, den Angebotspreis zu weit über den Verkehrswert zu setzen, weil sich potenzielle Kaufinteressenten sonst gar nicht erst melden. Außerdem besteht die Gefahr, dass sich die Immobilie zum „Ladenhüter“ entwickelt. So ist es nach einigen Monaten Angebotszeit schwierig, auch realistische Preisvorstellungen noch durchzusetzen, weil sich der Verkäufer durch Preissenkungen und die lange Vermarktungsdauer selbst in eine schlechte Verhandlungsposition gebracht hat. Natürlich ist es auch nicht gut, den Angebotspreis zu niedrig festzusetzen. Interessenten würden sich über den niedrigen Preis freuen, aber nicht automatisch mehr bieten. Im Ergebnis erzielt der Eigentümer nicht den maximal möglichen Verkaufspreis.

2. Was ist das richtige Vermarktungsverfahren?

Vermarktungsverfahren

Wer eine Immobilie vermarkten und verkaufen möchte, setzt den Angebotspreis über dem Marktpreis fest. Marktüblich ist ein Aufschlag von 5-10 Prozent. Bei einer starken Nachfrage besteht bei dieser Vorgehensweise die Chance, den Angebotspreis ganz am Markt durchzusetzen. Zudem kann ein Käufer bei dieser Preisfestsetzung noch einen Verhandlungserfolg erzielen. Es kann sinnvoll sein, den Angebotspreis unter den erwarteten Marktwert zu setzen. Diese Strategie wird angewendet, wenn eine Immobilie im Bieterverfahren veräußert wird. In diesem Fall stellt der Angebotspreis den “Mindestpreis” dar und Kaufinteressenten werden zu höheren Geboten aufgefordert.

3. Angebotspreis festlegen: Auf Preisgrenzen achten

Unabhängig vom Vermarktungsverfahren, sollten der Eigentümer bei der Festlegung des Angebotspreises Preisschwellen berücksichtigen. So ist es zum Beispiel zielführender, wenn eine Immobilie für 298.000 Euro statt für 302.000 Euro im Internet oder in Zeitungen angeboten wird. Zum einen hört sich der Preis für einen Kaufinteressenten so günstiger an und zum anderen setzen sich Käufer häufig Preisgrenzen. Teilweise werden diese Preisgrenzen auch schon als Suchkriterium in den Online-Immobilienportalen voreingestellt. Liegt ein Angebot über der definierten Preisgrenze, würde der Interessent vom Portal erst gar nicht über das neue Angebot informiert werden.

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4. Was ist der Unterschied zwischen Angebotspreis und Verkaufspreis?

Mit dem Angebotspreis gehen Immobilieneigentümer, die ihr Haus verkaufen wollen, an den Markt. Er ist die sogenannte Wunschvorstellung, die der Verkäufer mit seiner Veräußerung erzielen möchte. Da aber jeder potenzielle Käufer im Verkaufsprozess einen Verhandlungserfolg im Sinne eines Preisnachlasses erzielen möchte, sollte davon ausgegangen werden, dass jeder Eigentümer mit einem Nachlass von 5-10 Prozent rechnen sollte. Der Preis, zudem die Immobilie letztendlich verkauft wird, ist dann der Verkaufspreis. Der Differenzbetrag zwischen beiden Preisen wird durch die Nachfrage und der Zahlungsbereitschaft der Käufer bestimmt. Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass man den Angebotspreis exorbitant hoch ansetzen soll, da die Resonanz auf das Inserat dann geringer wird und es weniger Kaufinteressenten gibt.

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