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Gutachterausschuss

Bei jedem Immobilienverkauf erhalten die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse in den Städten und Gemeinden Kopien aller in ihrem Zuständigkeitsbereich abgeschlossenen Immobilienkaufverträge von den Notaren. Die Daten aus den Kaufverträgen werden unter mathematisch-statistischen Gesichtspunkten analysiert und publiziert. Auf Basis der Kaufverträge führen Gutachterausschüsse Kaufpreissammlungen und veröffentlichen Grundstücksmarktberichte sowie Bodenrichtwertkarten.

1. Liste der Gutachterausschüsse in Deutschland

Bundesland Gutachterausschuss
Baden-Württemberg Zentrale Geschäftsstelle für Grundstückswertermittlung Baden-Württemberg
Bayern Bayerisches Staatsministerium des Innern Sachgebiet IIB3
Berlin Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin
Brandenburg Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Brandenburg
Bremen Geoinformation Bremen - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte
Bremerhaven Stadt Bremerhaven - Geschäftsstelle Gutachterausschuss beim Vermessungs- und Katasteramt
Hamburg Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg
Hessen Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen
Mecklenburg-Vorpommern Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Landes Rheinland-Pfalz
Saarland Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Saarlandes
Sachsen Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Sachsen
Sachsen-Anhalt Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt 
Schleswig-Holstein Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Landes Schleswig-Holstein
Thüringen Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Freistaats Thüringen

2. Aufgaben des Gutachterausschusses

Die Marktberichte der Gutachterausschüsse sollen dazu beitragen, eine größere Markttransparenz herzustellen. Bereits seit 1960 besteht die Institution Gutachterausschuss, dessen Aufgaben im §193 Baugesetzbuch fest geregelt sind:

  1. Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken.
  2. Er erstattet Gutachten über die Höhe der Entschädigung bei Rechtsverlust (z. B. Enteignung oder sonstige Vermögensnachteile).
  3. Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt Bodenrichtwerte.
  4. Der Gutachterausschuss ermittelt sonstige zur Wertermittlung erforderlichen Daten, z. B. Kapitalisierungszinssätze, Faktoren zur Anpassung der Sachwerte, Umrechnungskoeffizienten oder Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke (Gebäudefaktor bzw. Ertragsfaktor).
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3. Gutachterausschuss-Berichte

Die Berichte oder Einzelinformationen wie z. B. Auskünfte über Bodenrichtwerte oder die Bodenrichtwertkarte können von jedem Bundesbürger beim örtlichen Gutachterausschuss eingeholt werden. So können Sie sich über die Bodenrichtwerte in Berlin beispielsweise beim örtlichen Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin informieren. Die Auskünfte sind in der Regel kostenpflichtig.

Die Informationen können aber hilfreich sein, um sich einen Eindruck über die Immobilienpreise in einem Stadtteil zu verschaffen, ehe z. B. das eigene Haus zum Verkauf angeboten wird. Wenn auch Sie über den Immobilienverkauf nachdenken, dann können Sie diese Preisinformationen des Gutachterausschusses sicher nutzen, um sich über die aktuelle Marktlage zu informieren, dennoch es ist immer empfehlenswert das Haus oder die Wohnung vor dem Verkauf von einem Profi kostenlos bewerten zu lassen.

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