Notarkosten und Grundbuchkosten: Infos & Online-Rechner
Beim Hauskauf oder Wohnungskauf fallen für den Käufer Notarkosten und Gerichtsgebühren an, da ein Immobilienkauf in Deutschland immer der notariellen Beurkundung bedarf. Notare und Grundbuchämter berechnen ihre Gebühren nach der Höhe des Kaufpreises und nach der Art der tatsächlich angefallenen Tätigkeiten. Auch Verkäufer sollten frühzeitig prüfen, ob für sie Grundbuch- und Notarkosten beim Hausverkauf anfallen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gebühren werden nach der Höhe des Kaufpreises berechnet. Sie setzen sich aus 1,0 - 1,5 % Notarkosten und 0,5 % Grundbuchkosten zusammen.
- Der Käufer zahlt sowohl die Notargebühren als auch die Kosten des Grundbucheintrags beim Hauskauf. Abweichende Regelungen oder Anteile für Verkäufer bei Sonderleistungen sind möglich.
- Mit dem Notarkostenrechner von immoverkauf24 können Sie ermitteln, welche Tätigkeit des Notars oder Grundbuchamtes wie viel Kosten verursacht.
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- Wie hoch sind die Notarkosten und Grundbuchkosten beim Hausverkauf?
- Wofür fallen Notarkosten und Grundbuchkosten beim Hausverkauf an?
- Gebührentabelle: Wie werden die Notarkosten und Grundbuchkosten berechnet?
- Wer zahlt die Notarkosten und Grundbuchkosten beim Hauskauf?
- Kann man Notargebühren oder Gerichtsgebühren sparen?
- Online-Rechner: Grundbuchkosten und Notarkosten beim Hausverkauf berechnen
- Fazit: Kosten für Grundbucheintrag und Notar frühzeitig kalkulieren
1. Wie hoch sind die Notarkosten und Grundbuchkosten beim Hausverkauf?
Beim Haus- und Wohnungskauf fallen Gebühren für Notar und Grundbucheintrag an. Diese betragen seit der letzten Gebührenerhöhung zum 1.8.2013 ca. 1,5 bis 2 % des Kaufpreises, davon etwa 1,0 bis 1,5 % Notarkosten und 0,5 % Grundbuchkosten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die genaue Höhe der Gebühren ist bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt, kann je nach Wert der Bemessungsgrundlage aber unterschiedliche Prozentsätze aufweisen.
Beispiel für Notarkosten und Grundbuchkosten beim Hausverkauf
Gehen wir beispielsweise davon aus, dass der zu beurkundende Immobilienpreis 300.000 Euro beträgt, dann fallen hier ca. 4.500 bis 6.000 Euro für Notarkosten und Grundbuchkosten an. Da die Geschäftsvorfälle sehr unterschiedlich sein können, weicht der Prozentsatz zuweilen vom Mittelwert ab und kann z.B. auch 1,2 % oder 2,2 % vom Kaufpreis betragen.
immoverkauf24 Hinweis
Die Notar- und Grundbuchkosten richten sich neben der Gebührentabelle des GNotKG auch nach den ausgelösten Tätigkeiten. Für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags fällt oft der 2-fache Gebührensatz an, hinzu kommen Betreuungs- und Vollzugsgebühren sowie die Grundbuchgebühren. Insgesamt entstehen so häufig 5 oder 5,5-fache Gebührensätze.
2. Wofür fallen Notarkosten und Grundbuchkosten beim Hausverkauf an?
Die Notar- und Grundbuchgebühren fallen nicht nur für die Beurkundung des Kaufvertrags an, sondern auch für andere Vorgänge, die vor Eintragung des Käufers in das Grundbuch erledigt werden müssen. Die folgenden Leistungen sind in den Kosten enthalten:
- Beurkundung des Kaufvertrags
- Löschung der Grundschulden des Verkäufers
- Vorkaufsverzichtserklärung einholen
- Eintragung von Wegerechten und Wohnrechten
- Fälligkeitsstellung des Kaufpreises
- Eintragung der Auflassungsvormerkung in das Grundbuch
Die Kosten für den Notar errechnen sich aus den notwendigen Dienstleistungen. Je mehr einzelne Vorgänge durch den Notar für den Eigentumsübergang abgewickelt werden müssen, desto höher fallen die Notargebühren aus. So fallen z.B. zusätzliche Notarkosten an, wenn für die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer im Ausnahmefall ein Notaranderkonto genutzt wird.
3. Gebührentabelle: Wie werden die Notarkosten und Grundbuchkosten berechnet?
Im Folgenden sind beispielhaft die Notarkosten bzw. Grundbuchkosten in Summe aufgeführt, die bei ausgewählten Kaufpreisen und einer durchschnittlichen Gebühr von 5,5-fachen Gebührensätzen entstehen:
|
Kaufpreis |
Einfache Gebühr |
5,5 fache Gebühr |
Umsatzsteuer |
Kosten gesamt |
| 50.000 € | 165,00 € | 907,50 € | 172,43 € | 1.079,93 € |
| 100.000 € | 273,00 € | 1.501,50 € | 285,29 € | 1.786,79 € |
| 150.000 € | 381,00 € | 2.095,50 € | 398,15 € | 2.493,65 € |
| 200.000 € | 435,00 € | 2.392,50 € | 454,58 € | 2.847,08 € |
| 250.000 € | 535,00 € | 2.942,50 € | 559,08 € | 3.501,58 € |
| 300.000 € | 635,00 € | 3.492,50 € | 663,58 € | 4.156,08 € |
| 400.000 € | 835,00 € | 4.592,50 € | 872,58 € | 5.465,08 € |
| 500.000 € | 935,00 € | 5.142,50 € | 977,08 € | 6.119,58 € |
| 600.000 € | 1.095,00 € | 6.022,50 € | 1.144,28 € | 7.166,78 € |
| 800.000 € | 1.415,00 € | 7.782,50 € | 1.478,68 € | 9.261,18 € |
| 1.000.000 € | 1.735,00 € |
9.542,50 € |
1.813,08 € | 11.355,58 € |
Beispiel für Notarkosten und Grundbuchgebühren beim Hausverkauf:
Bei einem Kaufpreis von 200.000 Euro und 5,5-fachen Gebührensätzen betrügen die Notar- und Grundbuchkosten 2.847,08 Euro (entspricht 1,4 % des Kaufpreises).
In der Praxis ist jeder Fall anders, z.B. soll bei einem Hausverkauf eine Negativbescheinigung bei der Stadt eingeholt werden, in einem anderen nicht. Oder in einem Fall beträgt die einzutragende Grundschuld nur 30 % des Kaufpreises, in einem anderen 70 %. In jedem Einzelfall sind die Kosten für Notar und Grundbuch unterschiedlich, weshalb hier nur grobe Durchschnittswerte angegeben werden.
4. Wer zahlt die Notarkosten und Grundbuchkosten beim Hauskauf?
Ob Hauskauf, Wohnungskauf oder Grundstückskauf – Notarkosten und Grundbuchkosten werden in Deutschland meistens vom Käufer übernommen, da er den Eigentumsübergang veranlasst. Dazu gehören die Beurkundung des Kaufvertrags sowie die Kosten des Grundbucheintrags für die Eigentumsumschreibung.
Verkäufer tragen lediglich die Gebühren für Löschungen im Grundbuch, etwa bestehende Grundschulden. Aber Achtung, denn trotz dieser klaren Praxis haften beide Parteien gesamtschuldnerisch für offene Notargebühren beim Hausverkauf, weshalb eine saubere Vertragsabwicklung besonders wichtig ist.
Wer zahlt die Notargebühren, wenn der Hauskauf nicht zustande kommt?
Kommt der Kauf nicht zustande, fallen die vereinbarten Notargebühren dennoch an – unabhängig vom Grund. Die Kosten trägt die Partei, die den Notar beauftragt hat, meist also der Käufer. Aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung kann jedoch auch der Verkäufer herangezogen werden, wenn der Käufer nicht zahlt. Die Grundbuchkosten entfallen meist, da kein Grundbucheintrag erfolgt.
5. Kann man Notargebühren oder Gerichtsgebühren sparen?
Die Gebühren für den Notar und die Gerichtsgebühren sind in der Gebührenordnung für Notare festgeschrieben. Sie sind nicht verhandelbar.
Da die Höhe der Notargebühren durch die Höhe des Kaufpreises maßgeblich bestimmt wird, ist es immer ratsam, beispielsweise bei einem Bauvorhaben zunächst das Grundstück zu erwerben. Der Kaufpreis eines unbebauten Grundstücks ist in der Regel viel geringer als der Kaufpreis eines Grundstücks mit Immobilie – damit sinken folglich auch die Kosten für Notar und Grundbuch.
Sind Notarkosten und Grundbuchkosten steuerlich absetzbar?
Verkäufer können Notarkosten und Grundbuchgebühren beim Hausverkauf in der Regel nicht steuerlich absetzen, da diese als Verkaufsnebenkosten gelten. Käufer hingegen können die Notargebühren und Grundbuchkosten beim Hauskauf als Teil der Anschaffungskosten ansetzen, was die Steuerlast mindert und so indirekt Geld spart. Für Vermieter gelten die Kosten für Grundbuch und Notar beim Hauskauf als Werbungskosten oder Anschaffungskosten und bieten somit ebenfalls steuerliche Vorteile. Insgesamt ist das steuerliche Sparpotenzial beim Kauf also größer als beim Hausverkauf, was bei der Planung berücksichtigt werden sollte.
immoverkauf24 Hinweis
Neben den Notarkosten und Grundbuchkosten fällt auch ein weiterer nicht zu unterschätzender Betrag für die Käufer an: die Grunderwerbsteuer. Die Höhe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Eine aktuelle Tabelle haben wir auf unserer Seite zum Thema Grunderwerbsteuer für Sie erstellt.
6. Online-Rechner: Grundbuchkosten und Notarkosten beim Hausverkauf berechnen
Mit dem Notarkostenrechner von immoverkauf24 können Sie ermitteln, welche Tätigkeit des Notars oder Grundbuchamtes wie viel Kosten verursacht: Was kostet die Beurkundung des Kaufvertrages? Wie teuer ist es, eine Grundschuld einzutragen oder eine Grundschuld löschen zu lassen? Wählen Sie einfach Ihr Vorhaben aus und berechnen die Notargebühren und Grundbuchkosten.
Hinweis von immoverkauf24: Durch spezielle vertragliche Regelungen können selbstverständlich weitere Gebühren anfallen. Wir können daher für die Richtigkeit der Kostenberechnung trotz größter Sorgfalt keine Gewähr übernehmen.
7. Fazit: Kosten für Grundbucheintrag und Notar frühzeitig kalkulieren
Sowohl Käufer als auch Verkäufer profitieren davon, die anfallenden Kosten für den Grundbucheintrag sowie die Notarkosten beim Hauskauf frühzeitig und realistisch einzuplanen. Während Käufer Grundbuch- und Notarkosten sowohl beim Grundstückskauf, als auch beim Hauskauf oder Wohnungskauf vollständig als Nebenkosten für eine ausreichende Finanzierung berücksichtigen sollten, können Verkäufer ihre Nettoerlöse präziser kalkulieren.
Eine Grundbuchkosten- und Notarkosten-Tabelle liefert Ihnen eine erste Orientierung, ein Notarkostenrechner ermöglicht präzisere Werte beim Hausverkauf. Generell gilt: Wer die Grundbuchgebühren und Notarkosten bereits vor dem Hauskauf oder -verkauf berechnen lässt, vermeidet finanzielle Überraschungen, trifft sicherere Entscheidungen und gewinnt durch frühzeitige Planung mehr Spielraum für Preisverhandlungen und Finanzierungsstrategien.
Die Notarkosten richten sich nach dem gesetzlichen GNotKG und betragen üblicherweise 1,0 bis 1,5 % des Kaufpreises für Beurkundung und Abwicklung. Zusammen mit Grundbuchgebühren liegen die Gesamtkosten oft bei 1,5 bis 2,0 % des Kaufpreises einer Immobilie.
Notargebühren sind gesetzlich festgelegt und kaum verhandelbar. Sparen lässt sich durch Vermeidung unnötiger Zusatzleistungen, Bündelung von Erklärungen, kurzfristige Absprachen mit Vertragspartnern und die transparente Aufteilung der Kosten – nicht durch Reduktion der Grundgebühren selbst.
Üblich ist, dass der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten übernimmt, weil er den Eigentumserwerb veranlasst. Abweichende Vereinbarungen oder Verkäuferanteile für Sonderleistungen sind möglich. Rechtlich haften immer beide Parteien gesamtschuldnerisch für ausstehende Notargebühren.
Als Richtwert gilt: Anteil Notarkosten ca. 1,0 bis 1,5 % → 3.000 bis 4.500 €. Gesamt (Notar + Grundbuch) liegen bei 1,5 bis 2,0 % → 4.500 bis 6.000 €. Die exakte Höhe ergibt sich aus dem Gegenstandswert, dem Umfang an Leistungen und der Gebührenordnung (GNotKG).
Der Notar ist eine unabhängige, öffentliche Amtsperson. Er beurkundet den Kaufvertrag, erläutert Rechte und Pflichten, wirkt Auflassung und Vormerkung herbei, reicht Unterlagen beim Grundbuchamt ein und sorgt für rechtssichere Abwicklung des Eigentumsübergangs.
Notargebühren sind durch das GNotKG gedeckelt, eine „maximal zulässige“ Pauschale gibt es jedoch nicht, da die Gebühr vom Verkaufspreis abhängt. In der Praxis bewegen sich die Kosten für Notar und Grundbuch innerhalb der typischen Prozentspannen von 1,5 bis 2,0 % – willkürliche Aufschläge sind unzulässig.

"Die Höhe der Notargebühren richtet sich nach dem Kaufpreis. Die Höhe ist aber kein fester Prozentsatz, sondern in einer Gebührentabelle festgelegt, die degressiv steigt. Bei höheren Kaufpreisen ist der prozentuale Anteil also geringer. Als grobe Faustformel kann man für Notar- und Grundbuchkosten ein Prozent einkalkulieren." -mehr dazu-