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Löschungsbewilligung: Grundschuld löschen - so funktioniert es

Hat ein Eigentümer einer Immobilie sein ursprünglich aufgenommenes Darlehen bereits zurückgezahlt, so kann er verlangen, dass die eingetragene Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht wird.

1. Wann wird eine Löschungsbewilligung benötigt?

Wenn ein Darlehensnehmer seinen Kredit bei der finanzierenden Bank vollständig zurück gezahlt hat, dann können diese Grundschulden im Grundbuch aus Abteilung II (z.B. Vormerkungen, Grunddienstbarkeiten) und Abteilung III (z.B. Hypotheken, Grundpfandrechte) stammen. Hierfür ist in der Regel eine Löschungsbewilligung des Gläubigers erforderlich. Dieser Gläubiger ist in den meisten Fällen die Bank oder Bausparkasse.

2. Wie funktioniert die Löschung der Grundschuld?

Erst mit der Bescheinigung über die Löschungsbewilligung gibt der Gläubiger die Löschung im Grundbuch frei. Die Freigabe ist eine wichtige Voraussetzung für den Immobilienverkauf, da ein Käufer eine Immobilie in der Regel lastenfrei erwerben möchte.

Dieser Antrag auf Löschung der Grundschuld benötigt eine notariell beglaubigte Form. In dieser werden die Aufhebungserklärung sowie der Antrag, Zustimmung des Grundstückeigentümers und die Bewilligung als Urkunde zusammengefasst. Der Notar leitet diese Urkunde dann weiter an das Grundbuchamt, welches den Antrag zunächst prüft. Nach der Zustimmung des Grundbuchamtes wird dann die Eintragung durch einen neuen Eintrag mit negativem Inhalt revidiert.

Durch die Streichung des Grundbuchseintrags wird die Löschungsbewilligung in Kraft gesetzt, so dass ein Rückgängigmachen dieser nicht mehr erfolgen kann.

3. Wie hoch sind die Kosten bei einer Löschungsbewilligung?

Mit der Ausstellung einer Löschungsbewilligung kommen Kreditinstitute einer gesetzlichen Verpflichtung nach und dürfen deshalb kein Entgelt verlangen. Zulässig ist jedoch eine Weitergabe von verauslagten Kosten für den Notar oder das Grundbuchamt. Gemäß §34 Gerichts- und Notarkosten Gesetz darf der Notar eine Gebühr von 0,2 für die Beglaubigung der von der Bank erstellten Urkunde verlangen. Dazu nimmt das Grundbuchamt Kosten für die Löschung.

Kostenbeispiel: Bei einer Löschung einer Grundschuld von 200.000 Euro liegen die Gebühren bei ca. 400 Euro, wovon in etwa die Hälfte jeweils auf Notar und Grundbuchamt entfallen.

4. Grundschuld löschen oder weiternutzen?

Aufgrund der Kosten, die eine Löschung verursacht, sollten Eigentümer prüfen, ob Sie die Grundschuld nicht weiterverwenden können. Im Gegensatz zu einer Hypothek kann eine Grundschuld weiterverwendet werden, z.B. für zur Finanzierung eines neuen Hauses oder eines Autos. Wird der Kredit bei derselben Bank aufgenommen, fallen auch keine Gebühren an, es sei denn die Darlehenssumme ist höher als der Wert der Grundschuld.

Auch bei einem Bankwechsel kann die Grundschuld weitergenutzt werden. Dieser Vorgang, offiziell als die “Abtretung eines Grundpfandrechts“ bezeichnet, kostet weniger als die Löschung der Grundschuld.

5. Welche Risiken gibt es bei Nicht-Löschung der Grundschuld?

Sollte bei Nicht-Löschung die noch eingetragene Bank die Grundschuld verkaufen, so könnte der Käufer der Grundschuld eine Zwangsvollstreckung betreiben. Auch wenn diese nicht aussichtsreich ist, kann das eine Menge Ärger verursachen.

Ein anderes Problem kann entstehen, wenn bei der Weiternutzung der Grundschuld für einen neuen Kredit, der neue Gläubiger die Grundschuld nicht anerkennt, z.B. weil er nicht feststellen kann, ob die Grundschuld bereits gepfändet oder abgetreten wurde.

Tipp von immoverkauf24:

Wenn Sie die Grundschuld aus Kostengründen nicht löschen möchten, dann lassen Sie sich vom eingetragenen Kreditgeber eine Löschungsbewilligung geben. Die Löschungsbewilligung kann nicht verfallen, so dass auch bei einem späteren Weiterreichen der Urkunde, die Löschung im Grundbuch getätigt werden kann.

FAQ zur Löschungsbewilligung & Grundschuld löschen
Wie bekomme ich die Löschungsbewilligung?

Sie können eine Löschungsbewilligung auf Antrag Ihrer Bank oder Bausparkasse erhalten. Diese muss zwingend vom Notar beglaubigt sein. In der Regel haben die Banken für die Löschungsbewilligung entsprechende Vorlagen, die vom Notar beglaubigt wird.

Wie viel kostet eine Löschungsbewilligung?

Eine Löschungsbewilligung ist in der Regel kostenlos. Banken dürfen für die Ausstellung kein Entgelt verlangen. Zulässig ist jedoch eine Weitergabe von verauslagten Kosten für den Notar oder das Grundbuchamt.

Warum sollte man Grundschuld löschen lassen?

Die Löschung der Grundschuld ist eine wichtige Voraussetzung für den Immobilienverkauf, da ein Käufer eine Immobilie in der Regel lastenfrei erwerben möchte. Mit der Löschung der Grundschuld wird von der Bank bestätigt, dass der Kredit zur Immobilienfinanzierung vollständig getilgt wurde.

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