Grunderwerbsteuer 2025: Höhe, Fälligkeit & Online-Rechner
Beim Erwerb einer Immobilie fällt i.d.R. für den Käufer die Grunderwerbsteuer an. Die Berechnungsgrundlage ist der Kaufpreis, auf den je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % Grunderwerbsteuer zu zahlen sind. Diese Steuer gehört zu den Kaufnebenkosten und muss beim Immobilienkauf einkalkuliert werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Grunderwerbsteuer wird fällig bei Grunderwerb ≠ Grundsteuer wird fällig bei Grundbesitz
- Die Höhe der Grunderwerbsteuer liegt je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises.
- In der Regel übernimmt der Käufer die Zahlung der Grunderwerbsteuer.
- Staatliche Entlastungen sind zwar geplant, werden aktuell (Stand: Mitte 2025) jedoch nur in Hessen umgesetzt.
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- Wann ist die Grunderwerbsteuer fällig?
- Wie berechnet sich die Grunderwerbsteuer? – Hier Rechner!
- Welche Bundesländer haben die Grunderwerbsteuer erhöht?
- Tabelle: Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in welchem Bundesland?
- Wann fällt keine Grunderwerbsteuer an?
- Kann man die Grunderwerbsteuer sparen, reduzieren oder gar umgehen?
- Was ist der Unterschied zwischen Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
1. Fälligkeit der Grunderwerbsteuer
Nachdem ein Immobilienverkäufer einen Käufer für seine Immobilie gefunden hat, muss der Verkauf notariell beurkundet werden. Im Kaufvertrag wird unter anderem festgelegt, ob der Käufer oder der Verkäufer die Grunderwerbsteuer zu entrichten hat.
Der Grund: Per Gesetz sind zunächst der bisherige Eigentümer und der Erwerber gemeinsam Steuerschuldner (§13 Nr. 2 GrEStG). In der Praxis muss allerdings fast immer der Käufer die Grunderwerbsteuer bezahlen.
Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?
Der Ablauf nach der Beurkundung des Kaufvertrags sieht folgendermaßen aus:
Der Notar wird tätig
Der Notar übermittelt den unterschriebenen Kaufvertrag an das zuständige Finanzamt.
Grunderwerbsteuerbescheid
Das Finanzamt schreibt die zu belastende Partei (den Käufer) mit dem Grunderwerbsteuerbescheid an.
Grunderwerbsteuer wird fällig
Die Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Das Finanzamt darf aber ggf. eine längere Zahlungsfrist setzen (siehe GrEStG §15 Fälligkeit der Steuer).
Sobald die Grunderwerbsteuer vom Käufer beglichen wurde, stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese gilt als Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
immoverkauf24 Hinweis: Kaufnebenkosten
Neben der Grunderwerbsteuer muss der Käufer weitere Kosten zahlen, wie z. B. die Notar- und Grundbuchkosten. Unser Kaufnebenkostenrechner zeigt Ihnen online, welche weiteren Kosten auf Sie zukommen können.
2. Wie berechnet sich die Grunderwerbsteuer? – Hier Rechner!
Die Grunderwerbsteuer berechnet sich aus zwei Größen:
- Notariell beglaubigter Kaufpreis als Bemessungsgrundlage
- Höhe des aktuellen Steuersatzes für Grunderwerb in Ihrem Bundesland
Gehen wir beispielsweise davon aus, Sie möchten eine Immobilie in Schleswig-Holstein (6,5 % Grunderwerbsteuer, Stand: Juni 2025) zu einem Kaufpreis von 250.000 Euro (laut Kaufvertrag), dann würde das Finanzamt 16.250 Euro als Steuer berechnen.
Formel: Grunderwerbsteuer berechnen
- Grunderwerbsteuer = Kaufpreis * aktueller Steuersatz für Grunderwerb des Bundeslandes
Grunderwerbsteuer Rechner
Wenn Sie genau ermitteln möchten, wie hoch die Grunderwerbsteuer für Ihr Vorhaben ist, dann nutzen Sie unseren Grunderwerbsteuer-Rechner.
3. Welche Bundesländer haben die Grunderwerbsteuer erhöht?
Erst seit dem 01. September 2006 können die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen (siehe Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG). Diese Neuregelung machen sich die Länder zunutze. Sie führte zu einer beinahe flächendeckenden Erhöhung der Grunderwerbsteuer. Als Ursache für die Erhöhung gilt die Konsolidierung der Landesfinanzen. Hintergrund ist die schlechte Haushaltslage der Länder und damit der Wunsch, mehr Geld in die Kassen zu spülen.
- Im Jahr 2014 ist die Grunderwerbsteuer in vielen Bundesländern erhöht worden, u. a. Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein.
- Nordrhein-Westfalen erhöhte zum 01.01.2015 die Steuer auf Grunderwerb von 5,0 % auf 6,5 %. Auch das Saarland erhöht die Grunderwerbsteuer auf 6,5 %.
- Seit dem 01.01.2017 müssen nun auch Immobilienkäufer in Thüringen 6,5% Grunderwerbsteuer zahlen.
- Ab dem 01.07.2019 wurde die Grunderwerbsteuer auch in Mecklenburg-Vorpommern auf 6,0 % erhöht.
- Am 01.01.2023 erhöhte Hamburg die Grunderwerbsteuer von 4,5 auf nun 5,5 Prozent.
- In Sachsen müssen Immobilienkäufer ab Januar 2023 5,5 Prozent Grunderwerbsteuer zahlen. Zuvor lag sie hier mit 3,5 Prozent im Ländervergleich mit am niedrigsten.
Spitzenreiter sind im aktuellen Vergleich mit 6,5 % die Länder Brandenburg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und das Saarland.
Für Immobilienkäufer ist das keine gute Nachricht, denn je höher der Steuersatz, desto höher die Kaufnebenkosten bei gleichem Kaufpreis.
4. Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in welchem Bundesland?
In Deutschland unterscheidet sich die Grunderwerbsteuer von Bundesland zu Bundesland. Diese Tabelle zeigt die Veränderung der Grunderwerbsteuer vor und nach der letzten Erhöhung und die Höhe der aktuellen Grunderwerbsteuer bei einem Kaufpreis von 200.000 Euro.
Die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern sind zum Teil erheblich. So zahlen Immobilienkäufer in Schleswig-Holstein fast doppelt so viel Grunderwerbsteuer wie in Bayern!
Übersicht Grunderwerbsteuer nach Bundesländern
Bundesland | Steuersatz alt | Erhöhung ab | Steuersatz neu | Kaufpreis: 200.000 € |
Baden-Württemberg | 3,5 % | 05.11.2011 | 5,0 % | 10.000 € |
Bayern | 3,5 % | - | keine Änderung | 7.000 € |
Berlin | 4,5 % | 01.01.2014 | 6,0 % | 12.000 € |
Brandenburg | 5,0 % | 01.07.2015 | 6,5 % | 13.000 € |
Bremen | 4,5 % | 01.01.2014 | 5,0 % | 10.000 € |
Hamburg | 4,5 % | 01.01.2023 | 5,5 % | 11.000 € |
Hessen | 5,0 % | 01.08.2014 | 6,0 % | 12.000 € |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,0 % | 01.07.2019 | 6,0 % | 12.000 € |
Niedersachsen | 4,5 % | 01.01.2014 | 5,0 % | 10.000 € |
Nordrhein-Westfalen | 5,0 % | 01.01.2015 | 6,5 % | 13.000 € |
Rheinland-Pfalz | 3,5 % | 01.03.2012 | 5,0 % | 10.000 € |
Saarland | 5,5 % | 01.01.2015 | 6,5 % | 13.000 € |
Sachsen | 3,5 % | 01.01.2023 | 5,5 % | 11.000 € |
Sachsen-Anhalt | 3,5 % | 01.03.2012 | 5,0 % | 10.000 € |
Schleswig-Holstein | 5,0 % | 01.01.2014 | 6,5 % | 13.000 € |
Thüringen | 6,5 % | 01.01.2024 | 5,0 % | 10.000 € |

5. Wann fällt keine Grunderwerbsteuer an?
a) Private Immobilienkäufer
Nur in Ausnahmefällen kann die Grunderwerbsteuer vermieden werden.
- Ausnahme 1: Grundstückserwerb im Todesfall oder im Rahmen einer Schenkung
So fällt beim Grundstückserwerb im Todesfall oder beim Grundstückserwerb im Rahmen einer Schenkung an nahe Verwandte keine Grunderwerbsteuer an.
Aber auch diese Vorgänge können eine Besteuerung nach sich ziehen. Grundlage hierfür sind die Bestimmungen im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (siehe Erbschaftssteuer).
- Ausnahme 2: Grundstücke mit einem Kaufpreis von unter 2.500 Euro
Ebenso steuerbefreit ist der Erwerb eines Grundstücks von unter 2.500 Euro Kaufpreis (laut §3 Nr.1 des Grunderwerbsteuergesetzes).
- Ausnahme 3: Immobilienverkauf an Verwandte 1. Grades
Grunderwerbsteuerfrei ist auch der Verkauf an Verwandte 1. Grades. Laut §3 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) sind Verkäufe an folgende Personengruppe von der Besteuerung ausgenommen:
- Ehepartner
- Lebenspartner
- Kinder und adoptierte Kinder
- Schwiegerkinder
- Enkel
- Frühere Ehegatten im Rahmen eines Vermögensstreits nach der Scheidung
Es muss also keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden, wenn z. B. ein Vater an den Sohn eine Immobilie verkauft.
b) Unternehmen und institutionelle Investoren
Unternehmen, die Immobilien kaufen, können sogenannte Share Deals nutzen, um keine Grunderwerbsteuer zahlen zu müssen: Dabei kaufen diese nicht eigentlich eine Immobilie, sondern die Anteile an einer Firma, die diese Immobilie im Besitz hält. Maximal 94,9 Prozent an einer Gesellschaft dürfen Unternehmen ohne Zahlung der Grundsteuer erwerben. Nach fünf Jahren kann die Beteiligung jedoch auf 100 Prozent erhöht werden.
Die Vorgehensweise steht in der Kritik, da sie von Firmen als Steuerschlupfloch genutzt wird. Zwischen 2018 und 2021 kauften Unternehmen deutschlandweit mindestens 150.000 Wohnungen, ohne Grunderwerbsteuer zu zahlen. Das ergab eine Anfrage der Linken im Bundestag. Privathaushalten steht eine solche Option übrigens nicht zur Verfügung. Schätzungen zufolge gehen jährlich mehr als eine Milliarde Euro Steuern durch Share Deals verloren.
Die Bundesregierung hat daher im Juli 2021 eine Verschärfung der Share Deal-Regelung eingeführt: Seither können Unternehmen nur noch 90 statt 95 Prozent der Anteile grunderwerbsteuerfrei erwerben. Die Haltefrist wurde von fünf auf 10 Jahre erhöht. Kritiker monieren, dass die Verschärfung nicht ausreiche, um Steuervermeidung abzubauen. Sie verlangen z. T. eine Absenkung der Grenze auf 75 Prozent.
6. Kann man die Grunderwerbsteuer sparen, reduzieren oder gar umgehen?
Abgesehen von den unter Punkt 5 genannten Ausnahmefällen fällt die Grunderwerbsteuer bei jedem Immobilienkauf an. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bei der Grunderwerbsteuer zu sparen bzw. diese zu reduzieren:
Möglichkeit 1: Grunderwerbsteuer sparen durch getrennte Abrechnung Extras (Kaufpreissenkung)
Durch folgende Maßnahmen lässt sich der Preis im Kaufvertrag reduzieren:
- Berücksichtigen Sie nur, was untrennbar mit der Immobilie verbunden ist
- Lassen Sie bewegliche Extras wie Sauna, Küche, Markisen, Gartenhäuser etc. im notariellen Kaufvertrag gesondert berechnen
- Weisen Sie die Summe der Instandhaltungsrücklage beim Kauf einer gebrauchten Eigentumswohnung gesondert aus
- Schließen Sie beim Hausbau zwei getrennte Verträge ab: einen Vertrag für den Grundstückskauf und einen Vertrag für den Hausbau, dann fällt die Grunderwerbsteuer nur für den Kaufpreis des Grundstückes an (dies ist an bestimmte Bedingungen bei den Verträgen gekoppelt).
Beispiel Grunderwerbsteuer sparen:
Wenn laut Kaufvertrag die Immobilie 300.000 Euro kosten würde, dann müssten Sie in Hamburg 5,5 % Grunderwerbsteuer zahlen (= 16.500 Euro). Unter Berücksichtigung von frei beweglichen Extras könnte im Kaufvertrag eine Küche (z. B. 12.500 Euro) oder eine Sauna (z. B. 2.500 Euro) extra aufgelistet werden. In diesem Fall reduziert sich der Preis für die Immobilie um 15.000 Euro. Die Grunderwerbsteuer wäre damit für einen Preis von 285.000 Euro fällig und würde Sie statt 16.500 Euro nur noch 15.675 Euro kosten. Eine Ersparnis von 825 Euro.
Achtung!
Achten Sie darauf, dass Sie nicht zu viele Extras herausrechnen (nicht mehr als 15 %). Irgendwann wird auch der großzügigste Finanzbeamte skeptisch. Legen Sie sich vorsichtshalber die Belege der Extras zurecht, falls das Finanzamt nachfragt. Darüber hinaus dient die Immobilie bei der Baufinanzierung als Sicherheit bei der Kreditvergabe! Wurde der Kaufpreis um die Extras reduziert, müssten diese separat finanziert werden, weil Banken den Beleihungswert nicht höher als den Kaufpreis ansetzen, sondern in der Regel darunter.
Möglichkeit 2: Grunderwerbsteuer sparen durch Kaufpreisverhandlungen (Kaufpreissenkung)
Da die Höhe der Grunderwerbsteuer anteilig am Kaufpreis für das Grundstück bzw. der Immobilie berechnet wird, können Sie die Grunderwerbsteuer als Käufer natürlich auch durch einen niedrigeren Kaufpreis absenken. Dies funktioniert vor allem in Regionen, in denen die Immobilienpreise generell sinken.
Prüfen Sie deshalb bereits im Vorfeld, wie es um den Immobilienmarkt Ihrer gewählten Region steht. Dies bietet Ihnen Spielraum für die Kaufpreisverhandlungen.
Möglichkeit 3: Grunderwerbsteuer sparen durch staatliche Förderprogramme im Jahr 2025
Der Politik ist daran gelegen, die Eigentumsquote in Deutschland zu erhöhen. Aus diesem Grund gibt es immer wieder Absichtserklärungen, die steuerliche Situation bei Eigenheimkäufen zu verbessern. Die geplante Reform der abgewählten Ampel-Koalition wurde nicht mehr umgesetzt.
Eine ähnliche Formulierung findet sich auch im Koalitionsvertrag der aktuellen (Stand: Juni 2025) schwarz-roten Bundesregierung. Darin ist von einer „Starthilfe Wohneigentum“ die Rede, in deren Zuge auch „steuerliche Maßnahmen verbessert“ werden sollen. Was dabei letztlich herauskommt, bleibt abzuwarten.
Programme der Bundesländer
1. Das „Hessengeld“: Förderung für das Eigenheim
Wer in Hessen nach dem 1. März 2024 Wohneigentum die erste selbstgenutzte Immobilie kauft und Grunderwerbsteuer zahlen muss, kann das sogenannte Hessengeld beantragen.
- Höhe der Förderung: 10.000 Euro pro Antragsteller (20.000 Euro bei Eheleuten) plus 5.000 Euro pro Kind, maximal jedoch die komplette Grunderwerbsteuer.
- Beantragung: Bequem bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- Auszahlung: gestreckt über 10 jährliche Raten
2. NRW.Zuschuss Wohneigentum
Das Land NRW hat in der Vergangenheit eine Art Senkung der Grunderwerbsteuer von bis zu 2% ermöglicht. Förderberechtigt waren dabei Erstkäufer einer Immobilie zur Selbstnutzung. Mittlerweile wurde das Förderprogramm jedoch wieder eingestellt.
7. Was ist der Unterschied zwischen Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
Vielen Immobilienkäufern ist der Unterschied zwischen den beiden Steuerarten Grunderwerbsteuer und Grundsteuer nicht immer ganz klar. Beide klingen sehr ähnlich und sind für künftige Immobilieneigentümer auch beide relevant. Grundsteuer und Grunderwerbsteuer sind aber zwei völlig unterschiedliche Steuerarten, da ganz verschiedene Zwecke besteuert werden: Die Grunderwerbsteuer wird fällig bei Grunderwerb und die Grundsteuer wird fällig bei Grundbesitz!
Ein weiterer Unterschied ist die Fälligkeit der Steuern: Grunderwerbsteuer wird nur einmal fällig beim Kauf einer Immobilie. Sie wird von dem Bundesland erhoben, in dem die Immobilie erworben wird, und richtet sich nach dem im Kaufvertrag ausgewiesenen Kaufpreis.
Die Grundsteuer hingegen ist jährlich fällig und wird von der Gemeinde erhoben. Sie errechnet sich aus dem Einheitswert, welchen das zuständige Finanzamt für das Objekt festlegt, dem Steuermessbetrag und dem jeweiligen Hebesatz einer Gemeinde.
Die Höhe der Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Kaufpreis für ein Grundstück nebst Immobilie. Darüber hinaus variiert der Steuersatz je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.
Die Grunderwerbsteuer fällt bei nahezu jedem Grunderwerb an. Wer eine bereits bestehende Immobilie kauft, muss dabei Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis für Grundstück und Gebäude zahlen. Wird das Grundstück allerdings vorher einzeln gekauft und später selbst bebaut, fällt die Grunderwerbsteuer nur für das Grundstück an.
Bei einer Schenkung unter nahen Verwandten fällt keine Grunderwerbsteuer an. Erfolgt die Schenkung jedoch an entfernte Verwandte oder gar Fremde, berechnet sich die Grunderwerbsteuer anhand des Verkehrswerts der Immobilie.
Es gibt einige Ausnahmefälle in puncto Grunderwerb, bei denen keine Grunderwerbsteuer fällig wird. Dazu gehören Grundstücksverkäufe mit einem Wert unterhalb von 2.500 Euro und Immobilienverkäufe an Verwandte 1. Grades. Darüber hinaus sind auch Erbschaften und Schenkungen für nahe Verwandte von der Grunderwerbsteuer befreit.