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Steuer bei Hausverkauf, Wohnungsverkauf & Grundstücksverkauf

Steuer bei Hausverkauf Infografik

Damit beim Hausverkauf bzw. Wohnungsverkauf keine Steuer anfällt, muss der Eigentümer die Immobilie seit Bauende bzw. Kauf ausschließlich selbst bewohnt haben. Bei Vermietung der Immobilie gilt jedoch ein Mindestbesitz von 10 Jahren, damit keine Spekulationssteuer anfällt. Oder: Die Immobilie wird mindestens im Verkaufsjahr und den beiden Kalenderjahren davor eigengenutzt.

Erfahren Sie hier alles zu Fristen, Höhe der Steuern beim Hausverkauf, Unterschiede in der Versteuerung eines Gewinns bei Eigennutzung und Vermietung inkl. Kalkulationsbeispiel und Steuerspar-Tipps! Sie möchten wissen, wie viel Ihre Immobilie wert ist, um mögliche Steuern beim Hausverkauf besser kalkulieren zu können? Starten Sie mit unserer kostenlose Immobilienbewertung!

1. Steuerfrist bei Hausverkauf bzw. Wohnungsverkauf - Was beachten?

Sie möchten Ihr Haus verkaufen und fragen sich, ob ein möglicher Gewinn steuerfrei ist? Grundsätzlich sind Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerpflichtig (§ 23 EStG), d.h. damit auch die Gewinne aus dem Hausverkauf oder dem Verkauf einer Wohnung. Die Spekulationsfrist beim Immobilienverkauf beträgt wie bei allen Grundstücksgeschäften 10 Jahre. D.h., der mögliche Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses oder einem Wohnungsverkauf ist nicht zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung bzw. Herstellung der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen. Ausschlaggebend ist das Datum der Beurkundung der jeweiligen Kaufverträge.

Allerdings: Sie müssen keine Steuer beim Hausverkauf bezahlen, wenn die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist oder Sie die Immobilie selbst genutzt haben.

Neben den Steuern gibt es viele weitere Aspekte, die bei einem Hausverkauf zu beachten sind. In unserem Ratgeber erhalten Sie detaillierte Informationen rund um das Thema Immobilienverkauf und werden Schritt für Schritt durch den Verkaufsprozess begleitet!

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2. Steuer bei Immobilienverkauf – Sonderregelung Eigennutzung von Haus oder Wohnung

Aber auch innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren kommt es bei einem Hausverkauf nicht immer zu einer Besteuerung eines Gewinns. Eine weitere Ausnahme liegt bei kompletter oder zeitweiser Selbstnutzung der Immobilie vor!

immoverkauf24 Tipp

Es fällt keine Steuer beim Hausverkauf oder beim Verkauf einer Wohnung an, wenn die Immobilie ausschließlich selbst genutzt wurde oder im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangehenden Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde (§ 23 EStG). Hier finden Sie weitere Informationen rund um die Spekulationssteuer.

Dies gilt auch für angebrochene Kalenderjahre. Beispiel: Wird eine Immobilie im Jahr 2013 gekauft und ab Dezember 2015 selbst bewohnt und im Januar 2017 wieder verkauft, so ist keine Spekulationssteuer zu zahlen. Die Regelung gilt auch wenn Sie eine Zweitwohnung oder ausschließlich selbstgenutzte Ferienwohnung verkaufen.

Der Gesetzgeber versteht unter eigenen Wohnzwecken, dass das Haus durch Sie selbst bzw. durch Ihre Familie bewohnt wird. Zur Familie gehören steuerlich gesehen aber nur Ihre Kinder und auch nur, solange Sie noch Kindergeld beziehen. Eine Nutzung von anderen Verwandten führt in der Regelung zur Besteuerung des Wertzuwachses im Verkaufsfall.

Weitere Sonderregelungen gelten ebenfalls bei einem Hausverkauf innerhalb der Familie. Wird das Haus an ein Kind verkauft oder an den Ehepartner, entfällt die Zahlung der Grunderwerbssteuer.

Grundstücksverkauf und Steuern

Ein Grundstücksverkauf birgt die Besonderheit, dass die Eigennutzung bei einem unbebauten Grundstück nicht gegeben sein kann, da man auf einem unbebauten Grundstück nicht wohnen kann. In der Regel fällt bei einem gewinnbringenden Verkauf Spekulationssteuer an.

3. Höhe Spekulationssteuer bei Hausverkauf / Wohnungsverkauf – Beispiel-Rechnung

Wie viel Steuern Sie beim Immobilienverkauf zu entrichten haben, hängt zum einen von der Höhe des Wertzuwachses und dem damit verbundenen Veräußerungsgewinn und zum anderen von Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz ab. War das Haus oder die Wohnung vermietet, vermindern die in der Vergangenheit gegenüber dem Finanzamt geltend gemachten Abschreibungen die Anschaffungskosten (Abschreibungen bei Altbauten und Neubauten jährlich 2% bzw. 2,5% bei Altbauten vor 1925). 

Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie die Steuer beim Hausverkauf berechnet wird (vermietetes Haus):

Spekulationssteuer Hausverkauf – Beispiel

Veräußerungserlös Immobilie

320.000 €
- Veräußerungskosten (z.B. Malerarbeiten) 10.000 €
- Anschaffungskosten (ggf. um AfA gemindert bei vermieteten Immobilien) 250.000 €
Zu versteuernder Gewinn 60.000 €
Persönlicher Steuersatz 40 %
Zu zahlende Steuer 24.000 €

Die Anschaffungskosten umfassen immer auch die Kaufnebenkosten (Grundsteuer, Notar- und Gerichtskosten, Makler). Die Höhe des persönlichen Steuersatzes ist von Ihrem gesamt zu versteuernden Einkommen abhängig (d.h. inklusive Einkommen aus Arbeit, Kapitalanlagen, etc.).

immoverkauf24 Tipp

Wenn Sie ein vermietetes Haus verkaufen möchten oder eine vermietete Wohnung verkaufen möchten und die Immobilie schon stark im Wert gestiegen ist, sollten Sie idealerweise erst nach 10 Jahren verkaufen, um den Gewinn steuerfrei zu realisieren. Oder: Sie melden Eigenbedarf an (siehe Eigenbedarfskündigung), nutzen die Wohnung im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangen Jahren selbst, verkaufen die Wohnung danach und realisieren den Gewinn steuerfrei.

4. Steuern beim Verkauf mehrerer Immobilien – Gewerblicher Grundstückshandel

Gewerblicher Grundstückshandel

Bitte beachten Sie, dass bei den vorangestellten Angaben zur Besteuerung unterstellt wurde, dass es sich bei Ihrem Hausverkauf um einen Vorgang der privaten Vermögensverwaltung handelt.

Wenn Sie regelmäßig Immobilien veräußern bzw. sogar 3 oder mehr Objekte in 5 Jahren, dann gelten die Bestimmungen des gewerblichen Grundstückshandels (§15 EStG).

Beachten Sie daher genau die Bestimmungen des gewerblichen Grundstückhandels bzw. fordern Sie den Erlass des Finanzministeriums zum gewerblichen Grundstückshandel bei immoverkauf24 an. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.

Hinweis:

Wenn Sie z.B. zwei Wohnungen verkauft und den Gewinn steuerfrei realisiert haben, kann es beim Verkauf einer dritten Immobilie zur rückwirkenden Besteuerung der ersten beiden Verkäufe kommen.

5. Steuer für Immobilienverkauf aus Betriebsvermögen

Zählt die Immobilie nicht zu einem Privat- sondern zum Betriebsvermögen so gehören die Gewinne aus dem Verkauf zum steuerpflichtigen Unternehmensgewinn.

6. Verluste aus Immobilienverkauf – Steuerliche Behandlung

Entstehen aus einem Immobilienverkauf Verluste, so können diese laut § 23 Einkommenssteuergesetz nur bis zu der "Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden". Es ist nicht möglich, diese Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Einkünften aus anderen Arten zu verrechnen. Dies bedeutet in der Praxis: Verkaufen Sie eine Immobilie mit Verlust, so können Sie diesen nur geltend machen, wenn Sie einen Gewinn aus einem gleichartigen privaten Veräußerungsgeschäft erzielt haben und die Steuerlast aus diesem Gewinn senken.

7. Grundstücksverkauf Steuer – die Besonderheiten

Ein Grundstücksverkauf birgt die Besonderheit, dass die Eigennutzung bei einem unbebauten Grundstück nicht gegeben sein kann, da man auf einem unbebauten Grundstück nicht wohnen kann. In der Regel fällt bei einem gewinnbringenden Verkauf vor Ablauf der Frist die Spekulationssteuer an.

8. Erbschaft und Steuer bei Immobilienverkauf

Wenn Sie eine Immobilie erben, übernehmen Sie die Spekulationsfrist vom Erblasser. Das bedeutet zum Beispiel: Hatte der Erblasser eine vermietete Immobilie seit über 10 Jahren in seinem Besitz, sind Sie bei einem Verkauf von der Spekulationssteuer befreit. Hat der Erblasser die Immobilie seit Anschaffung bzw. Fertigstellung oder im Jahr des Vererbens sowie in den letzten zwei Kalenderjahren zuvor selbst genutzt, sind Sie ebenfalls von dieser Steuer befreit. Die eventuelle Erbschaftssteuer ist separat zu entrichten.

9. Lohnt sich ein Hausverkauf trotz Steuer?

Ob sich ein Hausverkauf lohnt, muss immer individuell entschieden werden unter Berücksichtigung der eigenen persönlichen Situation. Zudem sollten Sie das aktuelle Marktgeschehen und die Entwicklung der Immobilienpreise in Ihrer Region prüfen.

Starten Sie mit einer kostenlosen Immobilienbewertung!

Fallen bei Ihnen als Eigentümer Steuern beim Hausverkauf an, weil Sie die Immobilie nicht selbst nutzen und vor der Frist von 10 Jahren verkaufen möchten, nutzen Sie unsere kostenlose Immobilienbewertung, um den Wert Ihres Hauses zu erfahren. So können Sie die anfallenden Steuern mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz genauer kalkulieren.

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