0800 – 100 42 15

Kostenlos anrufen & beraten lassen!

von Jasmin Löhr | Redakteurin im Bereich Immobilien

Ertragswertverfahren: Verkehrswertermittlung von Immobilien

Wie viel Gewinn kann man mit Ihrer Immobilie erzielen? Diese Frage legt die Basis für das Ertragswertverfahren und stellt die Mieteinnahmen in den Mittelpunkt der Verkehrswertermittlung von Immobilien. Dabei wird der Ertragswert vor allem bei vermieteten Wohnimmobilien sowie bei Gewerbeimmobilien berechnet. Aber Achtung, denn das praxisnahe Ertragswertverfahren hat Grenzen, die die Berechnung verzerren können!

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Ertragswertverfahren wird zur Wertermittlung von Immobilien genutzt, bei denen Erträge (z.B. durch Vermietung oder Verpachtung) im Vordergrund stehen.

  • Die allgemeine Formel zur Berechnung des Ertragswerts lautet: Bodenwert + Gebäudeertragswert der baulichen Anlagen = Ertragswert (Verkehrswert)

  • Lassen Sie den Ertragswert Ihrer Immobilie kostenlos berechnen – einfach und schnell dank unserer erfahrenen Makler.

1. Was bedeuten Ertragswert und Ertragswertverfahren für Immobilien?

Der Ertragswert ist eine zentrale Kennzahl bei der Bewertung von vermieteten oder gewerblich genutzten Immobilien. Er gibt an, welchen Wert ein Objekt auf Grundlage seiner zukünftigen Erträge – also vor allem der Mieteinnahmen – besitzt. Das Ertragswertverfahren ist eines von drei gesetzlich anerkannten Verfahren zur Immobilienbewertung und wird immer dann eingesetzt, wenn die Erzielung von Rendite im Vordergrund steht. Es ist besonders relevant für Vermieter, Investoren und Eigentümer, die den Ertragswert ihrer Immobilie berechnen möchten, etwa als realistischer Verkaufspreis beim Immobilienverkauf, bei Immobilienfinanzierungen oder für steuerliche Zwecke. Im Gegensatz zum Sachwertverfahren steht hier nicht der Substanzwert, sondern die wirtschaftliche Nutzung im Fokus.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für das Ertragswertverfahren?

Das Ertragswertverfahren für Immobilien ist rechtlich in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelt. Diese wurde zuletzt 2021 überarbeitet, um Bewertungsverfahren in Deutschland weiter zu vereinheitlichen und an aktuelle Marktbedingungen anzupassen. Ergänzend zur ImmoWertV ist auch das Baugesetzbuch (BauGB) relevant, insbesondere § 194 BauGB, der die Ermittlung des Verkehrswerts definiert. Diese gesetzlichen Grundlagen stellen sicher, dass der Ertragswert auf objektiver, nachvollziehbarer Basis berechnet wird – ob für Gerichte, Gutachter oder Behörden.

Was ist das internationale Ertragswertverfahren?

Das internationale Ertragswertverfahren basiert auf den Standards der RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors) und wird vor allem bei grenzüberschreitenden Investitionen oder in internationalen Konzernbilanzen angewendet. Im Unterschied zum deutschen Ertragswertverfahren fließt hier meist ein sogenannter Discounted-Cashflow (DCF)-Ansatz ein: Es werden die zukünftigen Einnahmen einer Immobilie prognostiziert, abgezinst und zum heutigen Wert zusammengeführt. Dieses Verfahren ist flexibler, erfordert aber umfangreiche Marktkenntnisse und detaillierte Prognosen. Das internationale Ertragswertverfahren kommt insbesondere zum Einsatz, wenn internationale Investoren den Ertragswert einer Immobilie berechnen oder bewerten lassen wollen – etwa bei größeren Portfolio-Transaktionen oder institutionellen Investitionen.

2. Für welche Immobilien wird das Ertragswertverfahren angewendet?

Das Ertragswertverfahren wird immer dann angewendet, wenn der Wert einer Immobilie hauptsächlich von den zu erwartenden Erträgen – in der Regel Mieteinnahmen – abhängt. Es eignet sich besonders für vermietete Wohnimmobilien, Mehrfamilienhäuser, Geschäftshäuser, Bürogebäude, Einzelhandelsimmobilien oder auch Hotel- und Logistikimmobilien. Die zentrale Frage lautet: Wie viel Gewinn kann die Immobilie in Zukunft abwerfen? Möchten Sie den Ertragswert Ihrer Immobilie berechnen, steht also nicht der Gebäudewert allein im Mittelpunkt, sondern die nachhaltige Ertragskraft des Objekts.

immoverkauf24 Hinweis

Für selbstgenutzte Immobilien, unbebaute Grundstücke oder Objekte, bei denen keine regelmäßigen Einnahmen erzielt werden, ist das Ertragswertverfahren hingegen nicht geeignet. Hier kommen stattdessen das Sachwertverfahren oder das Vergleichswertverfahren zur Anwendung.

3. Ertragswert berechnen: Formel und Beispiel

Im Ertragswertverfahren wird eine Immobilie als Kapitalanlage betrachtet. Nutzungsmöglichkeiten der Immobilie haben nur einen Wert, wenn sich daraus Einnahmen ableiten lassen. Das Verfahren ist in der konkreten Anwendung anspruchsvoll und erfordert, wie das Vergleichswertverfahren, eine sehr gute Marktkenntnis. Diese Kennzahlen liegen der Berechnung im Ertragswertverfahren zugrunde:

  • Rohertrag: Dieser umfasst alle nachhaltig erzielbaren Mieten. Ausschlaggebend sind dabei nicht die Ist-Mieten, sondern die ortsüblichen Mieten.
  • Liegenschaftszins: Der Liegenschaftszins ist der Zinssatz, zu dem die Verkehrswerte von Grundstücken marktüblich verzinst werden. Er dient zur Kapitalisierung der künftigen Einnahmen und Kosten. Die Höhe des Liegenschaftszinses wird aus den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse abgeleitet.
  • Vervielfältiger: Der Vervielfältiger (auch Kaufpreisfaktor) ist eine Rechengröße im Ertragswertverfahren, die sich aus der Restnutzungsdauer der Immobilie und dem Liegenschaftszins mathematisch ableitet: (Ø V = (1+i)ⁿ-1 /(1+i)ⁿ x ((1+i) – 1), wobei Ø i= Liegenschaftszins und Ø n= Restnutzungsdauer).
  • Sonstige wertbeeinflussende Umstände: Hierunter fallen z.B. Bauschäden aufgrund nicht getätigter Instandhaltungsaufwendungen, Mietbindungen, die noch nicht beim Rohertrag berücksichtigt wurden, etc. Die jeweiligen Umstände können den Ertragswert noch mindern oder erhöhen.

Formel zur Berechnung des Ertragswertverfahrens

Beim Ertragswertverfahren wird der Verkehrswert einer Immobilie auf Grundlage der zukünftigen Erträge (Miete, Pacht etc.) berechnet.

Die Formel für das Ertragswertverfahren lautet:

Bodenwert + Gebäudeertragswert der baulichen Anlagen = Ertragswert (Verkehrswert)

An diesem Punkt wird jedoch noch eine weitere Formel für das Ertragswertverfahren wichtig. Während der Bodenwert dauerhaft erhalten bleibt, muss der Gebäudeertragswert abhängig von seiner Restnutzungsdauer berechnet werden. 

Der Gebäudeertragswert wird durch die folgende Formel ermittelt:

Rohertrag (Jahresmiete / übliche Miete)
- Bewirtschaftungskosten
= Reinertrag des Grundstückes
- Bodenwertverzinsung (Bodenwert x Liegenschaftszins)
= Gebäudereinertrag
x Vervielfältiger
= Gebäudeertragswert

Anleitung: Ertragswert Schritt-für-Schritt berechnen

Wenn Sie den Ertragswert eines Gebäudes oder Grundstücks berechnen möchten, ist ein systematisches Vorgehen wichtig. Das folgende Schema erklärt die einzelnen Schritte der Berechnung des Ertragswertverfahrens für Immobilien:

  • Schritt 1: Bodenwert ermitteln

Der Bodenwert basiert auf dem Bodenrichtwert der Gemeinde, multipliziert mit der Grundstücksfläche. Die Werte erhalten Sie meist beim Gutachterausschuss oder der lokalen Behörde.

  • Schritt 2: Rohertrag berechnen

Hierbei handelt es sich um die Jahresrohmiete – also die nachhaltig erzielbare Miete ohne Betriebskosten. Bei gewerblichen Objekten oder Leerstand ist mit marktüblichen Mieten zu rechnen.

  • Schritt 3: Jahresreinertrag des Grundstücks ermitteln

Vom Rohertrag werden die nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten (z. B. Verwaltung, Instandhaltung, Abschreibungen oder Mietausfallwagnisse) abgezogen. Das ergibt den Reinertrag des Grundstücks.

  • Schritt 4: Bodenwertverzinsung berechnen

Der ermittelte Bodenwert wird mit dem Liegenschaftszins (marktüblicher Zinssatz, abhängig von Lage und Nutzung) multipliziert. Das Ergebnis: die Bodenwertverzinsung.

  • Schritt 5: Gebäudereinertrag berechnen

Nun ziehen Sie die Bodenwertverzinsung vom Reinertrag des Grundstücks ab. Das ergibt den Gebäudereinertrag, also den jährlichen Ertrag aus der baulichen Nutzung.

  • Schritt 6: Vorläufigen Gebäudeertragswert berechnen

Der Gebäudereinertrag wird mit einem Vervielfältiger multipliziert, der sich aus der Restnutzungsdauer des Gebäudes und dem Liegenschaftszins ergibt.

  • Schritt 7: Finalen Ertragswert berechnen

Addieren Sie den Bodenwert zum vorläufigen Gebäudeertragswert. Das Ergebnis ist der finale Ertragswert der Immobilie – also ihr Verkehrswert laut Ertragswertverfahren.

Beispielrechnung zum Ertragswertverfahren

In der folgenden Beispielrechnung des Ertragswertverfahrens zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie die Berechnung des Ertragswertes konkret aussehen kann:

Ertragswertverfahren Beispiel
Grundstücksgröße 500 qm  
x Bodenrichtwert pro qm 120 Euro  
= Bodenwert 60.000 Euro  
Rohertrag 28.000 Euro ortsübliche Jahresmiete
- Bewirtschaftungskosten 4.000 Euro Verwaltung, Mietausfall, Instandhaltung, Abschreibung
= Reinertrag des Grundstücks 24.000 Euro  
- Bodenwertverzinsung 3.000 Euro  
= Gebäudereinertrag 21.000 Euro  
x Vervielfältiger 14  
= Gebäudeertragswert 294.000 Euro  
Vorläufiger Ertragswert 354.000 Euro Summe aus Bodenwert und Gebäudeertragswert
- Sonstige wertbeeinflussende Umstände 30.000 Euro bei Mängeln hier wertmindernd
= Ertragswert (Verkehrswert) 324.000 Euro  

Kann man den Ertragswert einer Immobilie selbst berechnen?

Prinzipiell ist eine überschlägige Ertragswertverfahren Berechnung auch selbst möglich – vorausgesetzt, Sie haben Zugang zu den relevanten Daten. Für präzise Ergebnisse empfiehlt sich jedoch die Unterstützung durch einen Sachverständigen.

4. Welche Vor- und Nachteile hat das Ertragswertverfahren?

Das Ertragswertverfahren ist ein zentrales Bewertungsinstrument für renditeorientierte Immobilien. Wer den Ertragswert berechnen möchte, kann auf ein anerkanntes, rechtlich geregeltes Verfahren zurückgreifen – allerdings nicht ohne Einschränkungen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen die wichtigsten Vor- und Nachteile des Ertragswertverfahrens für Immobilien.

Vorteile des Ertragswertverfahrens

  • Ideal für Kapitalanlagen: Das Ertragswertverfahren eignet sich hervorragend zur Bewertung von Immobilien, die Erträge abwerfen – etwa vermietete Wohnhäuser, Bürogebäude oder verpachtete Grundstücke.
  • Praxisnahe Marktanpassung: Die Berechnung basiert auf marktüblichen Mieten. Das macht die Wertermittlung realitätsnah und nachvollziehbar.
  • Flexibilität bei der Bewertung: Sachverständige können individuelle Faktoren wie Mietausfallwagnis, Instandhaltungskosten oder Leerstandsrisiken differenziert einbeziehen.
  • Transparente Wertermittlung: Die klare Ertragswertverfahren-Formel erlaubt eine strukturierte und gut nachvollziehbare Herleitung des Verkehrswerts.

Nachteile des Ertragswertverfahrens

  • Abhängigkeit vom Liegenschaftszins: Die Berechnung beim Ertragswertverfahren ist stark vom regional festgelegten Liegenschaftszins abhängig – der nicht überall verfügbar oder aktuell ist.
  • Keine Berücksichtigung zukünftiger Mietsteigerungen: Potenzielle Mietentwicklungen fließen nicht ein, da mit dem derzeitigen Marktwert kalkuliert wird.
  • Weniger geeignet für eigengenutzte Immobilien: Immobilien ohne Ertrag (z. B. selbst bewohnte Häuser) können mit dem Ertragswertverfahren nicht sinnvoll bewertet werden.

Welchen Einfluss haben Overrent und Underrent auf den Ertragswert?

Overrent (überhöhte Miete) kann bei Gewerbeobjekten temporär den Ertragswert steigern, während Underrent (zu niedrige Miete) dauerhaft zu einem niedrigeren Verkehrswert führt. Beide Effekte wirken sich direkt auf die Berechnung im Ertragswertverfahren aus und können diesen verzerren.

5. Herausforderungen und Kritik am Ertragswert

Trotz der Praxisnähe des Ertragswertverfahrens gibt es berechtigte Kritik und Grenzen, die Eigentümer und Investoren kennen sollten, bevor sie den Ertragswert ihrer Immobilie berechnen. Ein zentrales Problem ist die Qualität der Daten, die in die Berechnung des Ertragswerts einfließen. Viele Parameter – wie die marktübliche Miete, der Liegenschaftszins oder die Bewirtschaftungskosten – basieren auf Schätzungen oder Durchschnittswerten. Ist die Datengrundlage veraltet oder unpräzise, kann der ermittelte Ertragswert der Immobilie deutlich vom tatsächlichen Marktwert abweichen.

Auch Marktschwankungen werden im Ertragswertverfahren nur bedingt berücksichtigt. Die Ertragswertverfahren Formel geht von einer gleichbleibenden Ertragssituation aus – kurzfristige Entwicklungen oder wirtschaftliche Umbrüche können dadurch zu Fehleinschätzungen führen. Besonders problematisch ist dies bei Immobilien in dynamischen Märkten.

Trotz dieser Herausforderungen bleibt das Ertragswertverfahren ein unverzichtbares Werkzeug – vorausgesetzt, es wird korrekt angewendet und kritisch hinterfragt. Wer den Ertragswert berechnen möchte, sollte auf aktuelle Marktdaten und fundierte Quellen achten, um zu einem realistischen Ergebnis zu kommen. Ein qualifizierter Sachverständiger kann dabei helfen, die Berechnung des Ertragswertverfahrens professionell und nachvollziehbar durchzuführen.

6. Fazit: Wann macht das Ertragswertverfahren für eine Immobilie wirklich Sinn?

Das Ertragswertverfahren ist dann besonders sinnvoll, wenn eine Immobilie dauerhaft regelmäßige Einnahmen generiert – etwa durch Miete oder Pacht. Es eignet sich hervorragend für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien, Bürogebäude oder auch vermietete Wohnobjekte. Wer den Ertragswert berechnen möchte, sollte jedoch genau prüfen, ob die Rahmenbedingungen stimmen. Vor allem drei Kriterien sind dabei entscheidend:

  1. Erzielbare Mieteinnahmen: Ohne verlässliche Mieterträge ist die Berechnung des Ertragswerts nicht aussagekräftig.
  2. Drittverwendungsfähigkeit: Das Objekt muss grundsätzlich für andere Kapitalanleger interessant sein.
  3. Datenqualität: Nur mit fundierten Marktwerten (z. B. zum Liegenschaftszins) ist das Ertragswertverfahren für Immobilien belastbar.

Nicht sinnvoll ist das Verfahren bei eigengenutzten Immobilien, Leerständen oder Sonderimmobilien ohne verlässliche Erträge, wie zum Beispiel bei Ferienhäusern. In solchen Fällen bieten sich das Sachwertverfahren oder Vergleichswertverfahren als Alternativen an.

Wer eine Immobilie mit dem Ertragswertverfahren bewerten möchte, sollte also individuell prüfen, ob sich das Verfahren wirklich eignet – und auf eine präzise, aktuelle und nachvollziehbare Berechnung des Ertragswerts achten.

7. Ertragswert ► hier kostenlos ermitteln

Sie möchten den Ertragswert Ihrer Immobilie berechnen – und das möglichst schnell und kostenfrei? Obwohl das Ertragswertverfahren aufgrund der Komplexität

vor allem im Rahmen vollwertiger, kostenpflichtiger Wertgutachten eingesetzt wird (z.B. als entscheidende Grundlage für Preisverhandlungen), lässt sich mit wenigen Angaben wie Mieteinnahmen, Lage und Gebäudezustand auch ein fundierter Näherungswert kostenlos ermitteln. So erhalten Sie eine realistische Einschätzung des voraussichtlich zu erzielenden Verkehrswerts auf Basis des aktuellen Immobilienmarktes.

Über unser Online-Formular können Sie jetzt unkompliziert eine kostenfreie Bewertung anfordern. Ein erfahrener Gewerbemakler übernimmt die Berechnung des Ertragswerts – fehlende Angaben klären wir bei Bedarf telefonisch.

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Ertragswertverfahren
Wie wird der Ertragswert berechnet?

Der Ertragswert ergibt sich aus dem Bodenwert und dem Gebäudereinertrag, der auf Basis von Mieteinnahmen, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer berechnet wird. Ziel ist die realistische Bewertung der Ertragskraft der Immobilie.

Wie lautet die Formel für das Ertragswertverfahren?

Die vereinfachte Formel lautet: Ertragswert = Bodenwert + (Reinertrag – Bodenwertverzinsung) × Vervielfältiger. So wird zwischen dem nicht abschreibbaren Bodenwert und dem zeitlich begrenzten Gebäudewert unterschieden.

Wann wird das Ertragswertverfahren angewendet?

Das Ertragswertverfahren wird bei vermieteten Wohn- und Gewerbeimmobilien angewendet, bei denen die Nutzung zur Erzielung von Einnahmen im Vordergrund steht – typischerweise bei Kapitalanlagen, gemischt genutzten Objekten und Zinshäusern.

Ist Ertragswert gleich Verkehrswert?

Der Ertragswert stellt meist den Verkehrswert dar, sofern das Verfahren sachgerecht angewendet wird. Der Verkehrswert entspricht dem Marktwert unter normalen Bedingungen, wobei beim Ertragswertverfahren die erzielbaren Mieterträge entscheidend sind.

Was ist das einfache Ertragswertverfahren?

Das einfache Ertragswertverfahren wird meist zur überschlägigen Schätzung des Immobilienwertes genutzt. Es basiert auf vereinfachten Annahmen zu Mieteinnahmen und einem typischen Faktor, ohne detaillierte Trennung von Boden- und Gebäudewert.

Was ist das periodische Ertragswertverfahren?

Das periodische Ertragswertverfahren berücksichtigt Veränderungen der Erträge über einzelne Zeiträume hinweg. Es eignet sich bei schwankenden Mieten, gestaffelten Verträgen oder begrenzten Mietlaufzeiten und ermöglicht dadurch eine präzisere Wertermittlung.

Bewerten Sie diese Seite

War dieser Artikel hilfreich?

4 / 5

779 Bewertungen seit 18.09.2012