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von Jasmin Löhr | Redakteurin im Bereich Immobilien

Grundschuld löschen oder behalten? Ablauf & Kosten der Löschungsbewilligung

Viele Eigentümer glauben, sie müssten eine Grundschuld nach der Kreditrückzahlung sofort löschen, doch das stimmt so nicht. Wer seine Immobilie finanziert hat, sollte genau prüfen, ob eine Grundschuldlöschung wirklich sinnvoll ist. Denn um eine Grundschuld zu löschen, benötigen Sie nicht nur eine Löschungsbewilligung Ihres Gläubigers, sondern müssen ebenfalls Kosten und formale Schritte für Notar und Grundbuchamt einplanen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Um eine Grundschuld zu löschen, benötigen Eigentümer die Löschungsbewilligung der Bank. Diese wird ausgestellt, sobald das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist.
  • Eine Grundschuldlöschung ist vor allem für den Immobilienverkauf sinnvoll. Die Löschungsbewilligung sorgt dabei für einen reibungslosen Verkauf, da oft ein lastenfreies Grundbuch bevorzugt wird.
  • Für die Löschungsbewilligung selbst entstehen keine Kosten. Lassen Sie die Grundschuld löschen, fallen Gebühren für Notar und Grundbuchamt mit ca. 0,2 % – 0,4 % der Grundschuldsumme an.

1. Was ist eine Löschungsbewilligung?

Löschungsbewilligung

Die Löschungsbewilligung ist die schriftliche Zustimmung des Grundpfandgläubigers – meist der Bank –, damit eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld gelöscht werden darf. Sie wird ausgestellt, sobald das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist. Erst mit dieser Erklärung kann der Notar die Grundschuldlöschung beim Grundbuchamt beantragen. Die Löschungsbewilligung ist also die Basis, um den Prozess zur Löschung der Grundschulden rechtlich wirksam durchzuführen.

2. Wann wird eine Löschungsbewilligung benötigt?

Eine Löschungsbewilligung wird benötigt, wenn eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld rechtlich entfernt werden soll. Voraussetzung dafür ist, dass das zugrunde liegende Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde. Erst mit dieser Erklärung des Gläubigers (meist einer Bank oder Bausparkasse) kann der Notar die Grundschuldlöschung beim Grundbuchamt beantragen.

Besonders relevant ist die Löschungsbewilligung, wenn Eigentümer ihre Immobilie verkaufen und die Grundschuld löschen möchten, damit das Objekt lastenfrei übertragen werden kann. Auch bei einer Umschuldung, bei der eine neue Bank die Finanzierung übernimmt, oder bei einer endgültigen Ablösung der Finanzierung wird sie benötigt. Ohne diese Zustimmung des Gläubigers ist eine Löschung der Grundschulden im Grundbuch rechtlich nicht möglich. 

3. Woher bekomme ich eine Löschungsbewilligung?

Die Löschungsbewilligung erhalten Sie vom Gläubiger der im Grundbuch eingetragenen Grundschuld – in der Praxis meist von der finanzierenden Bank oder Bausparkasse. Voraussetzung ist, dass keine offenen Forderungen mehr bestehen. Eigentümer können die Löschungsbewilligung aktiv bei ihrem Kreditinstitut anfordern, um anschließend die Grundschuld zu löschen.

Die Bank stellt die Erklärung in der Regel schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift aus. Dieses Dokument übergibt der Eigentümer anschließend dem Notar, der die Grundschuldlöschung beim Grundbuchamt beantragt. Erst mit dieser Unterlage kann die Löschung von Grundschulden rechtssicher durchgeführt werden. 

4. Welche Unterlagen brauche ich, um eine Grundschuld zu löschen?

Wenn Eigentümer eine Grundschuld löschen möchten, müssen dem Notar bestimmte Unterlagen vorliegen, damit die Löschung beim Grundbuchamt rechtssicher beantragt werden kann. Die wichtigste Rolle spielt dabei die Löschungsbewilligung des Gläubigers.

Welche Dokumente erforderlich sind, hängt auch davon ab, ob es sich um eine Buchgrundschuld oder eine Briefgrundschuld handelt. Bei der Buchgrundschuld existiert kein Grundschuldbrief – die Belastung ist ausschließlich im Grundbuch eingetragen. Bei der Briefgrundschuld wurde zusätzlich ein Grundschuldbrief ausgestellt, der das Recht verkörpert. Dieser Brief muss bei der Löschung ebenfalls vorgelegt werden.

Für die Löschung von Grundschulden benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:

  • Löschungsbewilligung des Gläubigers (meist Bank oder Bausparkasse) mit notariell beglaubigter Unterschrift
  • Antrag auf Grundschuldlöschung, der in der Praxis meist über den Notar gestellt wird
  • Grundschuldbrief im Original (nur erforderlich bei einer Briefgrundschuld)
  • Personaldaten des Eigentümers bzw. aktueller Grundbuchbezug, damit das Grundstück eindeutig zugeordnet werden kann 

Grundschuldbrief bei der Briefgrundschuld

Bei einer Briefgrundschuld ist der Original-Grundschuldbrief zwingend erforderlich, um die Grundschuld zu löschen. Der Brief verkörpert das Grundpfandrecht und muss dem Notar im Original vorgelegt werden. Ist er verloren gegangen, muss zunächst ein gerichtliches Aufgebotsverfahren durchgeführt werden, bevor die Löschung von Grundschulden möglich ist.

5. Wie sieht der Ablauf zur Löschung der Grundschuld aus?

Wenn ein Immobiliendarlehen vollständig zurückgezahlt ist, können Eigentümer die Grundschuld löschen lassen. Die eigentliche Grundschuldlöschung erfolgt jedoch nicht automatisch. Für die Löschung von Grundschulden ist ein formeller Prozess mit Bank, Notar und Grundbuchamt erforderlich. Wer den Ablauf kennt, kann die nötigen Schritte rechtzeitig vorbereiten und Verzögerungen vermeiden.

In 6 Schritten zur Löschung der Grundschuld:

  • 1. Löschungsbewilligung bei der Bank anfordern

Nachdem das Darlehen vollständig getilgt ist, stellt die finanzierende Bank oder Bausparkasse auf Anfrage eine Löschungsbewilligung aus. Dieses Dokument bestätigt, dass keine Forderungen mehr bestehen und die Bank der Löschung von Grundschulden zustimmt.

  • 2. Unterlagen prüfen und zusammentragen

Eigentümer sollten kontrollieren, ob alle notwendigen Dokumente vorliegen. Neben der Löschungsbewilligung kann bei einer Briefgrundschuld auch der originalem Grundschuldbrief erforderlich sein.

  • 3. Notar mit der Grundschuldlöschung beauftragen

Eine Grundschuldlöschung kann nicht direkt beim Grundbuchamt beantragt werden. Der Antrag muss über einen Notar erfolgen. Dieser prüft die Unterlagen, erstellt den Löschungsantrag und beglaubigt die notwendigen Unterschriften.

  • 4. Einreichung beim Grundbuchamt

Der Notar übermittelt den Antrag zusammen mit der Löschungsbewilligung an das zuständige Grundbuchamt. Dort wird geprüft, ob alle Voraussetzungen für die Löschung der Grundschulden erfüllt sind.

  • 5. Eintragung der Löschung im Grundbuch

Sind alle Unterlagen vollständig und korrekt, trägt das Grundbuchamt die Grundschuldlöschung ein. Mit diesem Schritt gilt die Grundschuld rechtlich als entfernt.

  • 6. Aktualisierten Grundbuchauszug erhalten

Nach Abschluss des Verfahrens kann der Eigentümer einen neuen Grundbuchauszug anfordern. Dieser bestätigt, dass die Immobilie nicht mehr mit einer Grundschuld belastet ist.

Wie lange dauert es, die Grundschuld zu löschen?

Die Dauer einer Grundschuldlöschung hängt vor allem von der Bearbeitungszeit der Bank und des Grundbuchamts ab. Vom Antrag bis zur Eintragung vergehen meist etwa zwei bis sechs Wochen. In stark ausgelasteten Grundbuchämtern kann sich die Löschung von Grundschulden jedoch auch länger hinziehen und bis zu mehreren Monaten betragen.

6. Grundschuld löschen: Welche Kosten entstehen bei der Löschungsbewilligung?

Wer seine Grundschuld löschen möchte, muss mit Gebühren rechnen. Dabei entstehen für eine Löschungsbewilligung selbst keine Kosten seitens der Bank. Diese ist sogar dazu verpflichtet, die Erklärung nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens kostenfrei auszustellen. Es fallen jedoch Notarkosten für die Beglaubigung der Unterlagen und den Antrag auf Löschung der Grundschulden sowie Gebühren des Grundbuchamts für die Eintragung der Grundschuldlöschung an.

Die Kosten beim Löschen der Grundschuld liegen meist bei etwa 0,2 % bis 0,4 % der eingetragenen Grundschuldsumme. Die Gebühren verteilen sich in der Praxis meist ungefähr zur Hälfte auf beide Kostenstellen und werden vom Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt.

Beispiel: Kosten der Grundschuldlöschung berechnen

Ein typischer Fall könnte wie folgt lauten: Eine Eigentümerin hat vor einigen Jahren eine Finanzierung über 300.000 € für den Kauf einer Immobilie aufgenommen. Zur Absicherung wurde eine Grundschuld in gleicher Höhe im Grundbuch eingetragen. Nach vollständiger Rückzahlung möchte sie nun die Grundschuld löschen.

Eine mögliche Kostenaufteilung könnte so aussehen:

  • Kosten der Löschungsbewilligung seitens der Bank: 0 €
  • Notarkosten für Beglaubigung und Antrag: ca. 350 € bis 500 €
  • Gebühren des Grundbuchamts für die Löschung von Grundschulden: ca. 300 € bis 450 €

Möchte sie die Grundschuld in Höhe von 300.000 € löschen lassen, entstehen also Kosten von rund 700 € bis 950 €.

7. Gibt es ein Muster zur Löschungsbewilligung?

Ein verbindliches Löschungsbewilligung-Muster gibt es in der Praxis nicht, denn das Dokument muss immer vom eingetragenen Gläubiger erstellt und unterschrieben werden. Kreditinstitute verwenden dafür meist eigene Formulare, die den rechtlichen Anforderungen für die Löschung von Grundschulden entsprechen und beim Grundbuchamt anerkannt werden.

Typischerweise enthält eine Löschungsbewilligung folgende Angaben:

  • Bezeichnung des Grundstücks und Grundbuchblatt
  • Höhe und genaue Bezeichnung der eingetragenen Grundschuld
  • Name und Anschrift des Gläubigers (z.B. Bank oder Bausparkasse)
  • Erklärung, dass der Gläubiger der Grundschuldlöschung zustimmt
  • Datum sowie notariell beglaubigte Unterschrift des Gläubigers

Muster zur Beantragung der Löschungsbewilligung

Häufig suchen Eigentümer nicht nach einem Muster der fertigen Bewilligung, sondern nach einer Vorlage, mit der sie die Löschungsbewilligung bei der Bank anfordern können. Viele Banken stellen dafür inzwischen eigene Formulare im Online-Banking oder im Kundenservice bereit. Auch ein selbst verfasstes Anschreiben kann ausreichen, um die Ausstellung der Löschungsbewilligung zu veranlassen. Ein kurzer schriftlicher Antrag per Brief oder E-Mail genügt meist und sollte folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift des Eigentümers
  • Darlehens- oder Vertragsnummer
  • Angaben zur Immobilie bzw. zum Grundbuch
  • Hinweis, dass das Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde
  • Bitte um Ausstellung der Löschungsbewilligung zur Grundschuldlöschung

Wenn Sie den Antrag selbst schreiben möchten, können Sie gerne unser kostenloses Muster nutzen, um die Löschungsbewilligung bei Ihrem Gläubiger anzufragen. Achten Sie jedoch darauf, die Angaben an Ihren individuellen Fall anzupassen.

8. Grundschuld löschen oder behalten – was ist sinnvoller?

Viele Eigentümer gehen davon aus, dass sie eine Grundschuld nach der Rückzahlung ihres Immobilienkredits zwingend löschen müssen. Tatsächlich besteht jedoch keine gesetzliche Pflicht, eine Grundschuld entfernen zu lassen. Sobald das Darlehen vollständig getilgt ist, haben Sie zwar die Möglichkeit zur Grundschuldlöschung, müssen diese jedoch nicht unbedingt in Anspruch nehmen. Ob Sie die Grundschuld löschen oder im Grundbuch stehen lassen, ist vielmehr eine strategische Entscheidung, die gut überlegt sein will.

Sinnvoll kann eine Löschung von Grundschulden besonders dann sein, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten oder Wert auf ein vollständig unbelastetes Grundbuch legen. Käufer und finanzierende Banken erwarten häufig eine klare Eigentumssituation. Zudem vermeiden Sie mögliche Risiken, die mit einer alten Grundschuld verbunden sein können.

Viele Eigentümer entscheiden sich jedoch bewusst gegen die Grundschuldlöschung. Besonders überzeugend ist dabei, dass eine bestehende Grundschuld später als Sicherheit für neue Finanzierungen dienen kann – etwa für eine Modernisierung, eine energetische Sanierung oder eine Anschlussfinanzierung. Dadurch lassen sich sowohl die Kosten für das Löschen der alten Grundschuld als auch die Gebühren für eine neue Grundschuldbestellung sparen.

Grundschuld löschen vor dem Bankwechsel?

Bei einem Bankwechsel kann die Grundschuld häufig durch eine sogenannte Abtretung auf die neue Bank übertragen werden. Dieser Vorgang, offiziell als die „Abtretung eines Grundpfandrechts“ bezeichnet, kostet weniger als die Löschung der Grundschuld.

Grundschuld löschen oder behalten: Entscheidungshilfe

Situation

Grundschuld löschen oder behalten? 

Immobilienverkauf geplant 

Grundschuld löschen ist sinnvoll. Käufer und Banken bevorzugen Lastenfreiheit im Grundbuch. 

Klare Eigentumsverhältnisse gewünscht 

Grundschuld löschen ist sinnvoll. So haben Sie keine eingetragenen Grundpfandrechte mehr im Grundbuch. 

Langfristiger Besitz der Immobilie 

Grundschuld behalten ist sinnvoll. Grundschuld kann später wieder als Kreditsicherheit dienen. 

Modernisierung oder größere Investitionen geplant 

Grundschuld behalten ist sinnvoll. Die bestehende Grundschuld kann für neue Finanzierungen genutzt werden. 

Anschlussfinanzierung oder Bankwechsel 

Grundschuld behalten ist sinnvoll. Grundschuld kann oft an eine andere Bank abgetreten werden, was günstiger ist. 

Sparpotenziale optimal nutzen 

Grundschuld behalten ist sinnvoll. Indem Sie die Grundschuld nicht löschen, sparen Sie Kosten für die initiale Löschung sowie eine erneute Grundschuldbestellung. 

Die Entscheidung, ob Sie Ihre Grundschuld löschen oder behalten, hängt daher immer vom individuellen Ziel ab: Wer seine Immobilie langfristig behält und weitere Finanzierungen plant, profitiert oft davon, die Grundschuld bestehen zu lassen. Wer dagegen eine klare Eigentumssituation schaffen möchte – etwa vor einem Hausverkauf oder Wohnungsverkauf – sollte die Grundschuld löschen.

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Welche Vorteile hat es, eine Grundschuld zu löschen?

Auch wenn eine Löschung nicht verpflichtend ist, kann die Grundschuldlöschung in bestimmten Situationen sinnvoll sein. Insbesondere bei einem geplanten Verkauf oder wenn Eigentümer ein vollständig unbelastetes Grundbuch wünschen, überwiegen oft die Vorteile.

Vorteile der Grundschuldlöschung:

  • Lastenfreies Grundbuch: Die Immobilie ist nicht mehr mit einer Grundschuld belastet, was insbesondere beim Immobilienverkauf Vertrauen schafft.
  • Einfachere Verkaufsabwicklung: Käufer und finanzierende Banken bevorzugen häufig Immobilien ohne bestehende Grundpfandrechte.
  • Rechtliche Klarheit: Mit der Löschung von Grundschulden entfällt jedes formale Sicherungsrecht des früheren Kreditgebers.
  • Übersichtliche Eigentumsverhältnisse: Es bestehen keine alten Sicherheiten mehr im Grundbuch.
  • Keine zukünftigen Verpflichtungen gegenüber der Bank: Nach der Grundschuldlöschung ist das Sicherungsrecht vollständig beendet.

Welche Risiken gibt es bei Nicht-Löschung der Grundschuld?

Wenn Eigentümer ihre Grundschuld nicht löschen, bleibt das Grundpfandrecht weiterhin im Grundbuch eingetragen – auch wenn das Darlehen längst zurückgezahlt ist. In vielen Fällen ist das unproblematisch, dennoch können sich daraus praktische oder rechtliche Risiken ergeben.

Mögliche Risiken bei einer bestehenden Grundschuld:

  • Weiterbestehendes Sicherungsrecht im Grundbuch: Formal bleibt die Bank Gläubiger der Grundschuld, solange keine Löschung von Grundschulden erfolgt.
  • Risiko bei Verkauf der Grundschuld: Sollte bei Nicht-Löschung die noch eingetragene Bank die Grundschuld verkaufen, so könnte der Käufer der Grundschuld eine Zwangsvollstreckung betreiben. Auch wenn diese nicht aussichtsreich ist, kann das eine Menge Ärger verursachen.
  • Komplikationen bei neuer Finanzierung: Eine andere Bank akzeptiert die bestehende Grundschuld möglicherweise nicht ohne Weiteres.
  • Unklare Rechtslage bei alten Unterlagen: Fehlen Dokumente wie Sicherungsabreden oder Grundschuldbriefe, kann die spätere Grundschuldlöschung aufwendiger werden.

immoverkauf24 Tipp

Wenn Sie die Grundschuld aus Kostengründen nicht löschen möchten, dann lassen Sie sich vom eingetragenen Kreditgeber eine Löschungsbewilligung geben. Die Löschungsbewilligung kann nicht verfallen, sodass die Löschung auch bei einem späteren Weiterreichen der Urkunde im Grundbuch getätigt werden kann.

9. Was passiert, wenn ich Löschungsbewilligung oder Grundschuldbrief verliere?

Geht die Löschungsbewilligung verloren, können Eigentümer bei der Bank in der Regel eine neue Ausfertigung anfordern. Für diese Ersatzbescheinigung dürfen Kreditinstitute meist nur geringe Auslagen berechnen. Typische Kosten der Ersatz-Löschungsbewilligung liegen bei etwa 10 bis 50 Euro.

Schwieriger ist der Verlust des Grundschuldbriefs: In diesem Fall ist vor der Löschung der Grundschulden ein gerichtliches Aufgebotsverfahren notwendig. Erst danach können Eigentümer die Grundschuldlöschung im Grundbuch durchführen lassen.

10. Fazit: Ist der Immobilienverkauf auch ohne Löschungsbewilligung möglich?

Grundsätzlich kann eine Immobilie auch verkauft werden, wenn noch eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist. In der Praxis verlangen Käufer und finanzierende Banken jedoch meist eine Löschungsbewilligung, damit die Löschung von Grundschulden spätestens im Zuge des Verkaufs erfolgen kann und der Käufer die Immobilie mit einem lastenfreien Grundbuch übernimmt.

Eine bestehende Grundschuld mindert zwar nicht automatisch den Marktwert der Immobilie, kann den Verkaufsprozess jedoch komplizierter machen. Käufer bevorzugen häufig ein lastenfreies Grundbuch, da dadurch rechtliche Klarheit entsteht. Wer die Grundschuld löschen lässt oder zumindest eine Löschungsbewilligung vorlegen kann, schafft Vertrauen und erleichtert die Finanzierung des Käufers. Für Verkäufer bedeutet das meist einen reibungsloseren Ablauf und bessere Chancen bei der Immobilienvermarktung.

Die wichtigsten Fragen & Antworten zu Grundschuld löschen mit Löschungsbewilligung
Was ist eine Grundschuldlöschung?

Eine Grundschuldlöschung ist die Entfernung einer im Grundbuch (Abteilung III) eingetragenen Grundschuld. Diese wird beim Grundbuchamt eingetragen und erfolgt nur mit Löschungsbewilligung des Gläubigers sowie einem notariellen Antrag. Danach ist das Grundbuch insoweit lastenfrei.

Wann ist es sinnvoll, eine Grundschuld löschen zu lassen?

Sinnvoll ist es vor allem vor einem Immobilienverkauf oder wenn Sie bewusst ein „sauberes“ Grundbuch ohne alte Sicherheiten möchten. Die Grundschuld zu löschen, schafft Klarheit für Käufer sowie Banken und kann den Verkauf vereinfachen, weil weniger Rückfragen und Abstimmungen nötig sind.

Wann ist es nicht sinnvoll, eine Grundschuld zu löschen?

Oft ist es nicht sinnvoll, die Grundschuld zu löschen. Das trifft vor allem zu, wenn Sie die Immobilie behalten und später wieder finanzieren möchten, etwa für Modernisierung oder Sanierung. Die bestehende Grundschuld kann häufig erneut als Sicherheit dienen. So sparen Sie nicht nur Kosten für die Löschung, sondern auch Notar- und Grundbuchkosten für eine neue Grundschuldbestellung.

Was kostet es, eine Grundschuld zu löschen?

Die Bank stellt die Löschungsbewilligung meist kostenfrei aus, aber Notar und Grundbuchamt berechnen Gebühren nach GNotKG. Typisch sind insgesamt ca. 0,2 % bis 0,4 % der Grundschuldsumme. Bei 100.000 € sind häufig etwa 200 bis 400 € realistisch.

Wie bekomme ich die Löschungsbewilligung?

Sie fordern die Löschungsbewilligung beim Grundpfandgläubiger an (meist Ihrer Bank oder Bausparkasse), sobald das Darlehen vollständig getilgt ist. Die Bank erstellt die Erklärung mit beglaubigter Unterschrift. Den Löschungsantrag beim Grundbuchamt stellt anschließend der Notar.

Wie lange dauert eine Löschungsbewilligung?

Die Ausstellung der Löschungsbewilligung durch die Bank dauert häufig wenige Tage bis einige Wochen – je nach Institut und Bearbeitungsstand. Danach kommt die Zeit für Notar und Grundbuchamt hinzu. Insgesamt sollten Sie für die Grundschuldlöschung bis zu sechs Wochen einplanen. Ein zusätzlicher Zeitpuffer kann Verzögerungen vorbeugen.

Was ist, wenn ich keine Löschungsbewilligung bekommen habe?

Prüfen Sie zuerst, ob das Darlehen wirklich vollständig zurückgezahlt ist (inklusive Zinsen, Gebühren, Restforderungen). Besteht keine offene Forderung, können Sie die Bank schriftlich unter Fristsetzung auffordern. Hilft das nicht, kann eine Beschwerde beim Ombudsmann oder eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.

Was passiert, wenn man eine Grundschuld nicht löscht?

Wenn Sie die Grundschuld nicht löschen, bleibt sie im Grundbuch eingetragen, obwohl das Darlehen zurückgezahlt ist. Das ist grundsätzlich zulässig, kann aber bei Immobilienverkauf oder neuer Finanzierung zusätzliche Abstimmungen verursachen. Außerdem sollten Sie alle Unterlagen sicher verwahren, damit die spätere Löschung oder Abtretung problemlos möglich bleibt.

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