Vorfälligkeitsentschädigung Hausverkauf: Rechner, Infos & Tipps
Sie möchten Ihre Immobilienfinanzierung vorzeitig ablösen? In diesem Fall spielt das Thema Vorfälligkeitsentschädigung eine wichtige Rolle. Doch was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung? Wir zeigen Ihnen, was dabei wichtig ist! Tipp: Nutzen Sie auch unseren Vorfälligkeitsentschädigungsrechner direkt online!
Das Wichtigste in Kürze
- Banken verlangen bei vorzeitiger Ablösung eines Immobilienkredits eine Vorfälligkeitsentschädigung.
- Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt von Restlaufzeit, Sollzins und aktuellem Zinsniveau ab. Nutzen Sie unseren kostenfreien Vorfälligkeitsentschädigungsrechner.
- Es gibt Ausnahmen und Möglichkeiten, die Entschädigung zu reduzieren oder zu umgehen.
Direkt zum Wunschthema
- Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
- Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?
- Vorfälligkeitsrechner: Jetzt Höhe der Entschädigung berechnen
- Wann darf die Bank keine Vorfälligkeitsgebühr verlangen?
- Kann ich eine Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden?
- Sollte ich den Hausverkauf wegen der Vorfälligkeitsentschädigung aufschieben?
1. Definition: Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Schnell-Check: Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die die Bank bei der vorzeitigen Ablösung einer Immobilienfinanzierung erhebt.

Einen Immobilienkredit vor Ablauf der Zinsbindung tilgen und dafür eine Strafgebühr zahlen – gibt es das wirklich? Die Antwort lautet: Leider ja. Und zwar in Form der Vorfälligkeitsentschädigung, die beim Hausverkauf oder Wohnungsverkauf von Banken erhoben wird.
Doch warum berechnen Banken überhaupt so eine Strafgebühr?
Wenn Sie vorzeitig den Kredit für Ihre Immobilie ablösen, erleidet die finanzierende Bank einen entsprechenden Schaden:
a) Margenschaden
Sie zahlen als Kreditnehmer über die Laufzeit hinweg regelmäßig Zinsen für Ihr Darlehen. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung sparen Sie jedoch einen Teil dieser Zinszahlungen. Diese muss die Bank als Margenschaden abschreiben.
b) Refinanzierungsschaden
Unter Umständen kann die Bank je nach Zinssituation den vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrag nur zu schlechteren Konditionen wieder investieren. Da Immobilienfinanzierungen jedoch von den Banken durch andere Kredite refinanziert werden, entsteht hier ein weiteres potenzielles Defizit. Dies ist immer dann der Fall, wenn die neue Investitionsmöglichkeit deutlich schlechtere Konditionen mit sich bringt als die Refinanzierung über Pfandbriefe.
Für diese Nachteile verlangen Banken von Darlehensnehmern die Vorfälligkeitsentschädigung als Kompensation.
Kann ich den Kredit für meine Immobilie immer vorzeitig ablösen?
Die kurze Antwort lautet: Nein. Banken stimmen einer vorzeitigen Kreditablösung in den meisten Fällen nicht zu. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten.
Nach § 490 Absatz 2 BGB dürfen Sie als Kreditnehmer Ihre Immobilienfinanzierung unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen und ablösen:
a) Es liegen berechtigte Interessen vor
Der Gesetzgeber eröffnet Ihnen hier die Möglichkeit, in bestimmten Sonderfällen Ihren Hauskredit vorzeitig zu kündigen. Berechtigte Interessen liegen vor allem dann vor, wenn Sie die Immobilie verkaufen wollen oder müssen (z.B. im Zuge einer Scheidung).
- Wichtig: Einer Kündigung zwecks Umschuldung wegen zwischenzeitlich gesunkener Zinsen wird die Bank in der Regel nicht zustimmen.
b) Der Kredit für die Immobilie läuft seit mindestens 6 Monaten
Es müssen seit der Auszahlung des Immobilienkredits mindestens 6 Monate vergangen sein.
In diesem Fall können Sie Ihren Kredit für die Immobilie vorzeitig ablösen. Hierbei wird jedoch fast immer eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
2. Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?
Schnell-Check: Die Vorfälligkeitsentschädigung steigt mit der Restlaufzeit und der Zinsdifferenz.
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt davon ab, wie viele Zinseinnahmen die Bank durch die vorzeitige Kündigung verliert.
Entscheidend sind vor allem:
- Restlaufzeit des Kredits: Je länger die vereinbarte Zinsbindung noch läuft, desto höher der Schaden für die Bank.
- Zinsniveau zum Kündigungszeitpunkt: Sind die Marktzinsen niedriger als Ihr Sollzins, entgeht der Bank ein größerer Betrag.
Treffen beide Faktoren aufeinander, fällt die Entschädigung besonders hoch aus.
Berechnungsmethoden der Banken
Um die Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen, nutzen Banken zwei Verfahren:
- Aktiv-Aktiv-Vergleich: Die Bank unterstellt, dass sie den zurückgezahlten Betrag erneut als Darlehen vergibt. Der Zinsschaden ergibt sich aus dem Unterschied zwischen Ihrem alten Sollzins und dem neuen Marktzins.
- Aktiv-Passiv-Vergleich: Hier wird angenommen, dass die Bank den Betrag am Kapitalmarkt anlegt (z. B. in Pfandbriefen). Der Schaden entspricht der Differenz zwischen Sollzins und Marktrendite.
immoverkauf24 Hinweis
Der Aktiv-Passiv-Vergleich führt meist zu einer höheren Entschädigung. Deshalb nutzen Banken diese Methode bevorzugt. Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen und für eine weitere Finanzierung (Kauf einer anderen Immobilie) dieselbe Bank nutzen, muss diese jedoch die Aktiv-Aktiv-Methode anwenden. Zusätzlich dürfen Banken eine Bearbeitungsgebühr verlangen (meist 100 bis 300 Euro).
Beispielrechnung: Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung
Angenommen, Sie verkaufen Ihre erst vor zwei Jahren gekaufte Immobilie aufgrund persönlicher Umstände bereits wieder, die Darlehenshöhe belief sich auf 300.000 Euro, der Sollzins auf 3,0 Prozent. Bei einem Tilgungssatz von drei Prozent beträgt die Restschuld beim Verkauf 281.467 Euro, im Kreditvertrag sind Sondertilgungsmöglichkeiten in Höhe von bis zu fünf Prozent jährlich vereinbart.
Daraus ergibt sich für unser Beispiel laut unseres Vorfälligkeitsentschädigungsrechners (Aktiv-Passiv-Vergleich) folgende Zahlungsverpflichtung:
Position |
Betrag |
Zinsschaden |
8.783,32 € |
Abzug: erspartes Risiko |
-816,33€ |
Abzug: Margenerstattung |
-2.449,00 € |
Abzug: Verwaltungskosten |
-800,00 € |
+ Bearbeitungsgebühr |
+100,00 € |
Vorfälligkeitsentschädigung |
4.817,98 € |
- Achtung: Der jeweilige Sollzins ist entscheidend für die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung.
Schon kleine Abweichungen sorgen für große Unterschiede. Dies liegt an der Tatsache, dass die Zinsdifferenz zwischen dem Sollzins Ihrer Baufinanzierung (aktuelles Einnahmepotenzial der Bank) und aktuellen Marktzins (Alternative für die Bank) immer auf die gesamte Sollzinsbindung angewendet wird. Bei einer hohen Restschuld und 8 Jahren Restlaufzeit wirkt sich schon ein Prozentpunkt enorm aus.
Zum Vergleich:
- Bei 4 Prozent Sollzins läge die Entschädigung bei rund 22.135 Euro.
- Bei 2 Prozent Sollzins fiele lediglich die Bearbeitungsgebühr an, da die Bank keinen Zinsschaden erleidet.
immoverkauf24 Tipp
Unser Vorfälligkeitsentschädigungsrechner basiert auf der Aktiv-Passiv-Methode und liefert Ihnen eine realistische erste Einschätzung. Geben Sie dafür Restschuld, Zinsbindung, Sollzins und Tilgung an. Wichtig: Vereinbarte Sondertilgungsmöglichkeiten sind ebenfalls wichtig, weil sie die Vorfälligkeitsentschädigung absenken.
3. Vorfälligkeitsrechner: Jetzt Höhe der Entschädigung berechnen
Mit einem Vorfälligkeitsentschädigungsrechner finden Sie heraus, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung Ihres Kredits ausfällt. Die meisten Online-Rechner - auch der Rechner auf dieser Seite - nutzen die Aktiv-Passiv-Methode, da diese von den meisten Banken gewählt wird.
Angabe | Erläuterung |
Ablösetermin | Unter einem regulären Zahlungstermin ist hier der Termin des Rateneinzugs gemeint. Fällt der von Ihnen gewünschte Ablösetermin auf einen anderen Tag, geben Sie bitte "Nein" an. |
Restschuld | Die Angabe zur kalkulierten Restschuld zum gewünschten Ablösetermin finden Sie in Ihrem Tilgungsplan. |
Datum der Darlehensauszahlung bzw. Kreditverlängerung | Hier ist das Datum der kompletten Kreditauszahlung zu nennen. Wurde der Kredit bereits verlängert, dann ist hier das Datum des Vertragsbeginns anzugeben. |
Ende der Sollzinsbindung | Diese Angabe können Sie Ihrem Darlehensvertrag entnehmen. |
Ursprünglich gebundener Sollzins | Auch diesen finden Sie in Ihrem Darlehensvertrag. Dies ist der Zins, den Sie tatsächlich zahlen. |
Ratenhöhe | Tragen Sie hier bitte die monatliche Rate ein, die Sie an die Bank zahlen. |
Optionale Angaben | Hier können Sie z. B. die Sondertilgungsmöglichkeit eintragen, die Sie im bestehenden Vertrag vereinbart haben. |
Ergebnis | Erläuterung |
Zinsschaden | Dies ist der Schaden, welcher der Bank durch die vorzeitige Kreditrückzahlung entsteht. Oft auch Zinsverschlechterungsschaden genannt. Dieser Schaden ergibt sich aus der Differenz zwischen Darlehenszins und dem aktuellen Zinssatz für Hypothekenpfandbriefe (Berechnung nach der Aktiv-Passiv-Methode). |
Erstattung für erspartes Risiko | Für das Risiko, dass der Immobilienkredit nicht ordnungsgemäß zurückgezahlt wird, erhebt die Bank bei Vertragsbeginn einen Zinsaufschlag. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung vermindert sich dieses Risiko um die Zeit, für die der Kredit nicht mehr in Anspruch genommen wird. Somit muss die Bank einen Teil des Zinsaufschlags vom Zinsschaden abziehen. |
Margenerstattung | Bei der Marge handelt es sich um die Gewinnspanne, also um die Differenz zwischen Kosten und Einnahmen. Da diese im Bruttozinsschaden einberechnet sind, muss ein Teilbetrag vom Zinsschaden in Abzug gebracht werden. |
Erstattung für ersparte Verwaltungskosten | Auch hier müssen im Zinsschaden eingepreiste Kosten Ihnen als Darlehensnehmer wieder erstattet werden. Fällt der Kredit weg, entstehen auch keine Verwaltungskosten mehr. |
Bearbeitungsgebühr | Für die Bearbeitung der vorzeitigen Kündigung verlangen die Banken ein Entgelt. In der Regel verlangen die Banken zwischen 100 bis 300 EUR. |
immoverkauf24 Tipp
Banken berechnen die Vorfälligkeitsentschädigung nach Angaben der Verbraucherzentralen vielfach zu hoch. Daher sollten Sie deren Berechnung sorgfältig prüfen. Dabei hilft Ihnen beispielsweise unser Vorfälligkeitsentschädigungsrechner. Bei Unstimmigkeiten empfiehlt sich der Gang zur Verbraucherzentrale oder einem entsprechend spezialisierten Anwalt. Die Verjährungsfrist hierfür beträgt drei Jahre.
4. Wann darf die Bank keine Vorfälligkeitsgebühr verlangen?
Schnell-Check: Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Sonderkündigung, variablen Zinsen oder Vertragsfehlern.
Nicht immer darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn Sie den Darlehensvertrag kündigen. Folgende fünf Ausnahmen sind möglich:
1. Sonderkündigungsrecht
Wenn Sie einen Darlehensvertrag mit mehr als zehn Jahren Zinsbindung nutzen, können Sie nach 10 Jahren von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dies ist in § 489 Absatz 1 Nr. 2 BGB festgelegt, Sie müssen lediglich die Kündigungsfrist von sechs Monaten beachten.
Dieser Passus ist für alle Darlehensnehmer interessant, die sich angesichts der enorm niedrigen Zinsen im Zeitraum vor 2022 für Kredite mit einer Zinsbindung von 15, 20 oder mehr Jahren entschieden haben.
2. Kredit mit variabler Verzinsung
In diesem Fall hat die Bank keinen Zinsschaden und kann somit auch keine Entschädigung fordern. Eine Baufinanzierung mit variabler Verzinsung können Sie jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.
3. Bauspardarlehen vorzeitig kündigen
Bauspardarlehensverträge beinhalten ein Sonderkündigungsrecht, so dass hier im Normalfall keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
4. Fehlerhafte Angaben im Darlehensvertrag
Seit 2016 müssen Banken im Darlehensvertrag korrekt darüber aufklären, wie sie die Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Für die Prüfung der entsprechenden Klauseln empfiehlt es sich, einen Fachanwalt zu engagieren.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erst Ende letzten Jahres eine Entscheidung gefällt (AZ.: XI ZR 22/24), nach der der Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung seitens der Bank vollständig entfällt, wenn diese gegen die Informationspflichten zur Vorfälligkeitsentschädigung verstößt.
Wichtig: Kreditverträge für Baudarlehen zwischen 2016 und 2020 bei Sparkassen genauer prüfen!
Haben Sie bei einer Sparkasse oder Landesbausparkasse (LBS) zwischen 2016 und 2020 einen Immobilienkredit-Vertrag abgeschlossen und danach eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt, sollten Sie den Vertrag unbedingt juristisch prüfen lassen. Unter Umständen erhalten Sie die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurück. Hier ist schnelles Handeln gefragt, weil für Ihre Ansprüche eine Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt.
5. Fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag
Auch hier benötigen Sie in der Regel einen Anwalt, der die entsprechenden Passagen im Vertrag prüft. Haben Sie beispielsweise eine Baufinanzierung zwischen dem 10. Juni 2010 und dem 20. März 2016 abgeschlossen und der Kreditvertrag enthält eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, haben Sie quasi ein dauerhaftes Widerrufsrecht (der sogenannte Widerrufs-Joker).
Mit Einführung des „Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie“ ab 21. März 2016 gilt für solche Baukredite mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung ein verlängertes Widerrufsrecht von 14 Tagen (Standard) plus 1 Jahr.
immoverkauf24 Tipp
Fehlerhafte Angaben im Darlehensvertrag können Sie nicht nur mit Hilfe eines Anwalts, sondern auch über die Verbraucherzentralen prüfen lassen. Diese unterstützen Sie auch beim Durchsetzen Ihrer Rechte und bieten eine kostenlose Erstberatung.
5. Kann ich eine Vorfälligkeitsentschädigung beim Hausverkauf umgehen oder vermeiden?
Schnell-Check: Vorfälligkeitsentschädigung umgehen durch Schuldnertausch, Objekttausch, Forward-Darlehen oder höhere Tilgung.
Sie haben zwar kein Anrecht darauf, dass die Bank sich auf Verhandlungen zum Umgehen der Vorfälligkeitsentschädigung einlässt, aber einen Versuch kann es wert sein.
Vorfälligkeitsentschädigung umgehen: Allgemeine Möglichkeiten
Folgende Möglichkeiten haben Sie, um beim Verkauf Ihrer Immobilie die Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden:
- Der Käufer übernimmt den Darlehensvertrag: Sie können mit der Bank vereinbaren, dass sie den bestehenden Kreditvertrag mit dem Käufer Ihrer Immobilie fortführt. In diesem Fall muss sich zum einen die Bank auf den sogenannten Schuldnertausch einlassen. Das wird sie nur tun, wenn der Käufer eine gute Bonität vorweisen kann.
Zum anderen muss auch der Käufer an der Übernahme des Kreditvertrags Interesse haben. Das wird in der Regel nur der Fall sein, wenn der vereinbarte Sollzins niedriger ist als die aktuellen Zinskonditionen. Doch angesichts des Zinstiefs im letzten Jahrzehnt könnte diese Option durchaus spannend sein.
- Sie finanzieren Ihre neue Immobilie mit dem vorhandenen Darlehen: Bei sogenanntem Objekttausch oder Pfandtausch führen Sie den Darlehensvertrag fort. Allerdings dient die neue Immobilie anstelle der bisherigen als Sicherheit für die Bank. Diese muss daher einverstanden sein. Das wird sie jedoch nur tun, wenn die neue Immobilie als Sicherheit ausreicht.
immoverkauf24 Tipp
Wenn Sie in absehbarer Zeit den Hausverkauf planen und die finanziellen Möglichkeiten haben, können Sie aktiv etwas dafür tun, um die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung zu beeinflussen: Setzen Sie die monatlichen Tilgungsraten einfach so weit herauf, wie Sie können und es Ihr Darlehensvertrag zulässt. Ob Sie zusätzlich Sondertilgungen zahlen wollen, bleibt Ihnen überlassen. Banken müssen diese nämlich ohnehin bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigen.
Mit Forward-Darlehen günstige Zinsen reservieren
Wollen Sie Ihre Immobilie nicht verkaufen und sich lediglich attraktivere Zinsen für Ihren Hauskredit sichern, wird die Bank Ihren Kündigungswunsch wahrscheinlich ablehnen. Sie haben aber über ein Forward-Darlehen dennoch eine Möglichkeit, sich zumindest für eine in bis zu 60 Monaten anstehende Anschlussfinanzierung günstige Konditionen zu sichern.
Nutzen Sie ein solches Forward-Darlehen, zahlen Sie für die planbaren Konditionen einen kleinen Zinsaufschlag. Aber die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen Sie damit. Der Grund: Sie entfällt bei diesem Modell, weil Sie den laufenden Kredit bis zum Ablauf der Zinsbindung nicht kündigen.
Heraufsetzen der Tilgungsraten
Haben Sie beispielsweise unverhofft geerbt und könnten damit die Restschuld Ihres Hauskredits auf einen Schlag tilgen, wird die Bank eine Kündigung Ihres Darlehens wahrscheinlich ebenfalls ablehnen.
Sie können die Erbschaft jedoch einsetzen, um die Restlaufzeit erheblich zu reduzieren: Lässt Ihr Darlehensvertrag das Heraufsetzen der Tilgungsraten zu, können Sie diese auf den höchstmöglichen Satz ändern und zusätzlich Sondertilgungsmöglichkeiten nutzen.
Wie Sie damit den Tilgungsturbo zünden und die Zinszahlungen deutlich herunterfahren können, zeigt folgende Beispielrechnung:
Angenommen, Sie haben im März 2022 eine Wohnung gekauft und einen Kredit über 300.000 Euro zum Sollzins von drei Prozent und einer Zinsbindung von zehn Jahren aufgenommen. Zwei Jahre später (März 2024) erben Sie 300.000 Euro. Die Restschuld beläuft sich zu diesem Zeitpunkt bei einem Prozent Tilgung und einer Rate von monatlich 979 Euro auf 293.825 Euro.
Sieht Ihr Kreditvertrag einen Tilgungssatzwechsel auf bis zu 10 Prozent sowie Sondertilgungen in Höhe von fünf Prozent jährlich vor, könnten Sie nun die Erbschaft dafür einsetzen, die Zinskosten deutlich zu senken.
Schauen wir uns die Ergebnisse beider Fälle an:
Normaler Verlauf |
Nutzung der Erbschaft für höhere Tilgungen |
|
Restkreditbetrag zum Zeitpunkt der Erbschaft |
293.825 € |
293.825 € |
Zinsbindung |
Noch 8 Jahre |
Noch 8 Jahre |
Sollzins |
3% p.a. |
3% p.a. |
Tilgungssatz (anfängliche Tilgung) |
1% |
10% |
Sondertilgung |
0 |
14.000 Euro pro Jahr |
Rate |
979 € |
3.183 € |
Zinskosten bis Ende der Zinsbindung |
67.494 € |
29.691 € |
Restschuld zum Ende der Zinsbindung |
267.295 € |
0 € (Darlehen nach 6 Jahren und 3 Monaten abbezahlt) |
Mit der Erhöhung der Tilgungsraten und der jährlichen Sondertilgung von 14.000 Euro hätten Sie das Darlehen bereits im Jahr 2030 komplett abbezahlt. Eine Anschlussfinanzierung wäre also nicht erforderlich. Und das Beste: Sie sparen auch noch über 37.000 Euro an Zinskosten.
6. Sollte ich den Hausverkauf wegen der Vorfälligkeitsentschädigung aufschieben?
Schnell-Check: Verkauf nicht wegen Entschädigung verschieben; Bedarf und möglicher Verkaufspreis entscheiden.
Wer 10.000 oder 15.000 Euro Vorfälligkeitsentschädigung zahlen muss, kommt schnell ins Grübeln, ob der Hausverkauf unter diesen Bedingungen Sinn ergibt. Allerdings sollten Sie bedenken, dass Sie mit der Kreditablösung künftig keine Zinszahlungen leisten müssen und somit einen Betrag einsparen, der über den Kosten der Vorfälligkeitsentschädigung liegt.
Deshalb sollten vor allem diese Punkte beim Hausverkauf eine Rolle spielen:
- Bedarf: Passt das Haus noch zur Lebenssituation und Plänen oder brauchen Sie eventuell wegen eines anstehenden Umzugs eine neue Immobilie?
- Verkaufspreis: Welcher Verkaufspreis ist realistisch erzielbar? Gerade in Hochpreisphasen kann ein hoher Verkaufspreis die Vorfälligkeitsentschädigung problemlos kompensieren.
Auch ein möglicher künftiger Kredit lässt sich in einem niedrigen Zinsumfeld günstiger abschließen.
Sonderfall: Neuerwerb und Finanzierung bei derselben Bank
Planen Sie parallel eine neue Immobilie bei derselben Bank, kann die Bank die Aktiv-Aktiv-Methode anwenden. Das senkt die Vorfälligkeitsentschädigung oft deutlich.
- Wichtig: Dieser Schritt lohnt sich nur, wenn der Vorteil daraus größer ist als die Zinsersparnis bei einer anderen Bank.
Praxisregel: Vergleichen Sie Gesamtkosten über die Zinsbindung
Variante A: Finanzierung bei Ihrer Bank (inkl. ggf. reduzierter/entfallender Entschädigung).
Variante B: Finanzierung bei anderer Bank plus Vorfälligkeitsentschädigung.
Wählen Sie die Variante mit den niedrigeren Gesamtkosten.
Lassen Sie Ihr Haus durch immoverkauf24 kostenlos bewerten. Informieren Sie sich über eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung und den erzielbaren Verkaufspreis. Entscheiden Sie danach in aller Ruhe, ob Sie Ihr Haus verkaufen möchten.
Die Höhe variiert stark. Sie hängt von der Restschuld, der Restlaufzeit, dem Sollzins und dem aktuellen Zinsniveau ab. Schon kleine Zinsdifferenzen können mehrere tausend Euro Unterschied bedeuten.
Keine Entschädigung fällt beim Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren, variablen Zinsen, Bauspardarlehen mit Sonderkündigung sowie bei fehlerhaften Vertragsangaben oder Widerrufsbelehrungen an.
Bei Immobilienkrediten liegen die Summen häufig im fünfstelligen Bereich. Beispiel: 300.000 Euro Kredit, Sollzins 3 Prozent, Restlaufzeit 8 Jahre Entschädigung rund 4.800 Euro (Stand: August 2025).
Für Verbraucherkredite gilt eine Deckelung: Die Vorfälligkeitsentschädigung darf maximal 1 Prozent der Restschuld betragen. Bei einer Restlaufzeit von unter einem Jahr liegt die Grenze sogar bei 0,5 Prozent.