Nutzfläche: Definition und Berechnung der Nutzungsfläche nach DIN 277
Viele Immobilien sind größer, als sie offiziell ausgewiesen werden – und genau hier entscheidet die Nutzfläche über Wert, Vergleichbarkeit und rechtliche Sicherheit. Wer versteht, was die Nutzfläche ist, wie sie sich von der Wohnfläche unterscheidet und warum die DIN 277 zur Berechnung maßgeblich ist, vermeidet teure Fehler bei Immobilienverkauf, Vermietung und Planung.
Das Wichtigste in Kürze
- Zur Nutzfläche gehören nach Definition alle Flächen, die einer konkreten Nutzung dienen, etwa Wohnen, Arbeiten oder Lagern. Das gilt auch für Nebenräume wie Keller oder Abstellflächen.
- Die Nutzfläche von Haus und Wohnung unterscheidet sich klar von der Wohnfläche, da sie auch funktionale Räume umfasst, die nicht zwingend Wohnzwecken dienen.
- Sie berechnen die Nutzfläche nach DIN 277. Diese unterscheidet zwischen Nutzfläche, technischer Funktionsfläche sowie Verkehrsfläche und macht Flächenangaben transparent und vergleichbar.
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- Definition: Was ist die Nutzfläche?
- Was ist der Unterschied zwischen Nutzfläche, Wohnfläche und Grundfläche?
- Bestandteile: Was gehört nach DIN 277 zur Nutzfläche?
- Wie kann ich die Nutzfläche berechnen?
- Wann wird die Nutzfläche zur Wohnfläche?
- Welchen Einfluss hat die Nutzfläche auf den Immobilienwert?
- Fazit: Wann ist die Nutzfläche von Immobilien wichtig?
1. Definition: Was ist die Nutzfläche?
Die Nutzfläche (kurz NF) ist gemäß Definition der Teil der Nettogrundfläche einer Immobilie, der unmittelbar der jeweiligen Zweckbestimmung dient. Dazu zählen Flächen, die zum Wohnen, Arbeiten, Lagern, Behandeln oder Produzieren genutzt werden – unabhängig davon, ob es sich um Wohnräume handelt oder nicht. Typische Beispiele für die Nutzfläche von Haus und Wohnung sind Kellerräume, Abstellflächen, Werkstätten oder gewerblich genutzte Räume.
Wichtig ist die klare Abgrenzung, denn Verkehrsflächen wie Flure, Treppen oder Aufzüge sowie Funktionsflächen für Technik, Heizung oder Lüftung gehören nicht zur Nutzfläche. Die Nutzfläche nach DIN 277 ist damit eine rein funktionale Kenngröße, die vor allem bei der Bewertung und Planung von Immobilien eine zentrale Rolle spielt.
Nutzfläche oder Nutzungsfläche?
Streng genommen ist „Nutzungsfläche“ (NUF) seit 2016 der korrekte Begriff nach DIN 277 und bezeichnet die Flächen, die direkt der Zweckbestimmung eines Gebäudes dienen. Der Begriff „Nutzfläche“ (NF) ist veraltet, wird im Immobilienalltag jedoch weiterhin synonym verwendet.
2. Was ist der Unterschied zwischen Nutzfläche, Wohnfläche und Grundfläche?
Im Immobilienbereich werden die Begriffe Nutzfläche, Wohnfläche und Grundfläche häufig verwendet, aber nicht immer korrekt voneinander abgegrenzt. Die Wohnfläche umfasst ausschließlich die zu Wohnzwecken geeigneten Räume einer Immobilie, etwa Wohn-, Schlaf- oder Kinderzimmer, und wird in der Regel nach der Wohnflächenverordnung berechnet. Die Nutzfläche geht darüber hinaus: Sie beschreibt alle Flächen, die einer bestimmten Nutzung dienen, etwa Keller, Abstellräume, Arbeits- oder Gewerbeflächen. Der Unterschied zwischen Nutzfläche und Wohnfläche ist daher besonders für Vermieter und Verkäufer relevant. Die Grundfläche hingegen bezeichnet die gesamte Fläche eines Geschosses oder Grundstücks und bildet die bauliche Basis.
So merken Sie sich den Unterschied zwischen Nutzfläche, Wohnfläche und Grundfläche:
- Wohnfläche: Räume zum dauerhaften Wohnen gemäß Wohnflächenverordnung (WoFlV)
- Nutzfläche: Wohnfläche zzgl. funktional genutzte Flächen ohne Wohnzweck
- Grundfläche: gesamte bebaute oder vermessene Fläche
Verschiedene Arten von Nutzflächen
Nicht jede Nutzfläche ist gleich: Im Wohn- und Gewerbebau beschreibt sie nutzbare Räume innerhalb eines Gebäudes. Davon zu unterscheiden sind landwirtschaftliche Nutzflächen wie Äcker, Wiesen oder Weiden. Diese gehören zur Flächennutzung von Betrieben und nicht zur Nutzfläche von Gebäuden.
3. Bestandteile: Was gehört nach DIN 277 zur Nutzfläche?
Um Flächen in Gebäuden eindeutig und vergleichbar zu erfassen, unterscheidet die DIN 277 zwischen Nutzfläche, technischer Funktionsfläche und Verkehrsfläche. Diese Norm schafft Klarheit darüber, welche Räume tatsächlich einer Nutzung dienen. Für Sie als Eigentümer oder Vermieter ist das vor allem wichtig, um Flächen korrekt einzuordnen und Missverständnisse bei Immobilienbewertung, Vermietung oder Verkauf zu vermeiden.
Zur Nutzfläche zählen alle Räume, die unmittelbar einem bestimmten Zweck dienen. Die DIN 277 unterscheidet dabei sieben Nutzungsgruppen:
- Wohnen und Aufenthalt: Wohn- und Schlafzimmer, Hotelzimmer, Aufenthalts- und Pausenräume
- Büroarbeit: Büroräume, Besprechungszimmer, Empfangs- oder Schalterräume
- Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimente: Küchen, Werkstätten, Werkhallen, Labore
- Lagern, Verteilen, Verkaufen: Lagerräume, Archive, Kühlräume, Verkaufsflächen
- Bildung, Unterricht und Kultur: Klassenräume, Seminarräume, Bibliotheken, Sporträume
- Heilen und Pflegen: Behandlungsräume, OP-Räume, Therapie- oder Pflegeräume
- Sonstige Nutzungen: Sanitärräume, Garderoben, Abstellräume, techniknahe Nebenräume
Die technische Funktionsfläche hingegen beherbergt betriebstechnische Anlagen wie Heizung, Strom- und Wasserversorgung oder Aufzüge, während zur Verkehrsfläche Treppen, Flure oder Hallen gehören.
Übersicht: Welcher Raum zählt zur Nutzfläche?
Die folgende Übersicht zeigt, welche Räume zur Nutzfläche von Haus und Wohnung zählen - und wo die Zuweisung zur Wohnfläche anders ausfällt:
| Raum | Nutzfläche nach DIN 277 | Wohnfläche nach WoFIV |
|
Wohn-Esszimmer |
Ja |
Ja |
|
Küche |
Ja |
Ja |
|
Schlafzimmer |
Ja |
Ja |
|
Kinderzimmer |
Ja |
Ja |
|
Bad |
Ja |
Ja |
|
Flur |
Nein |
Ja (wenn in Wohnung) |
|
Arbeitszimmer |
Ja |
Ja |
|
Abstellraum |
Ja |
Ja (wenn in Wohnung) |
|
Kellerraum |
Ja |
Nein |
|
Balkon |
Nur bei funktionaler Nutzung nach DIN 277 |
anteilig |
|
Treppenhaus |
Nein |
Nein (außer eigenes Treppenhaus in Wohnung) |
|
Dachboden |
Ja |
Nein |
|
Heizungsraum |
Nein |
Nein |
|
Garage |
Ja |
Nein |
immoverkauf24 Hinweis
Vor allem in Mietverträgen sorgt der Flächenbegriff häufig für Unsicherheit. Während die Wohnflächenverordnung Schrägen und Balkone meist nur anteilig berücksichtigt, rechnet die DIN 277 in der Regel die volle Grundfläche (ohne Berücksichtigung der Deckenhöhe). Dadurch können die Flächenangaben von Nutz- und Wohnfläche deutlich voneinander abweichen.
Was gehört nicht zur Nutzfläche von Haus & Wohnung?
Nicht jeder Quadratmeter zählt automatisch zur Nutzfläche, denn die DIN 277 grenzt diese klar von anderen Flächenarten ab. Doch was ist Nutzfläche und was nicht? Entscheidend ist, ob der Raum unmittelbar einer Nutzung dient.
Nicht zur Nutzfläche gehören daher:
- Verkehrsflächen: Flure, Treppen, Aufzüge, Eingangs- und Verbindungshallen
- Technische Funktionsflächen: Heizungsräume, Elektro- und Technikzentralen, Aufzugmaschinenräume
- Konstruktionsflächen: Wände, Stützen, Pfeiler, Schächte
Diese Flächen sind zwar für das Gebäude notwendig, erhöhen aber nicht die nutzbare Fläche einer Wohnung oder eines Hauses im Sinne der DIN 277.
4. Wie kann ich die Nutzfläche berechnen?
Die Nutzfläche berechnen können Sie grundsätzlich auch als Eigentümer selbst. Maßgeblich ist dabei das Prinzip der DIN 277, die Flächen systematisch nach ihrer Nutzung einordnet. Obwohl es mehrere überschlägige Rechenwege gibt, ist die Berechnung der Nutzfläche nach DIN 277 der gängigste und rechtssicherste Weg. Das gilt vor allem dann, wenn die Nutzfläche für den Immobilienverkauf, eine Vermietung oder als Planungsgrundlage ermittelt werden soll.
Nutzflächenberechnung nach DIN 277
Die DIN 277 ermittelt die Nutzfläche als Teil der Netto-Raumfläche (NRF). Grundlage sind die lichten Maße der Räume, gemessen zwischen den fertigen Wandoberflächen und ohne Berücksichtigung von Raumhöhe oder Dachschrägen.
Zunächst wird die NRF eines Geschosses ermittelt, anschließend werden die Flächen den drei Gruppen zugeordnet: Nutzfläche (NF), technische Funktionsfläche (TF) und Verkehrsfläche (VF). Um die Nutzfläche zu berechnen, werden nun die technische Funktionsfläche sowie die Verkehrsfläche von der Netto-Raumfläche abgezogen. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
Formel zur Berechnung der Nutzfläche
Nutzfläche (NF) = Netto-Raumfläche (NRF) - Verkehrsfläche (VF) - Technische Funktionsfläche (TF)
Beispiel: Nutzfläche eines Hauses berechnen
Angenommen, ein Einfamilienhaus hat folgende Netto-Raumflächen:
- Wohn- und Schlafräume: 110 m²
- Küche und Bäder: 20 m²
- Arbeitszimmer: 15 m²
- Keller (Lager und Hobbyraum): 30 m²
- Balkon (funktional nutzbar): 10 m²
- Flure, Treppen: 25 m²
- Technikraum: 10 m²
Schritt 1: Netto-Raumfläche gesamt
110 + 20 + 15 + 30 + 10 + 25 + 10 = 220 m²
Schritt 2: Abzug von Verkehrsfläche und technischer Funktionsfläche
220 m² - 25 m² - 10 m² = 185 m² Nutzfläche
Die Nutzfläche des Hauses beträgt in diesem Beispiel 185 m². Diese Kennzahl ist besonders relevant für die wirtschaftliche Bewertung und den Vergleich mit anderen Immobilien beim Hausverkauf oder bei der Vermietung.
5. Wann wird die Nutzfläche zur Wohnfläche?
Die Nutzfläche kann nachträglich zur Wohnfläche werden. Das passiert in der Regel immer dann, wenn ein Raum dauerhaft zu Wohnzwecken geeignet und entsprechend genutzt wird. Maßgeblich sind dabei die Vorgaben der Wohnflächenverordnung: Erforderlich sind unter anderem ausreichende Raumhöhe, Belichtung, Belüftung sowie eine baurechtliche Genehmigung als Aufenthaltsraum. Typische Beispiele sind ausgebaute Dachräume oder ehemals als Nutzfläche geplante Kellerräume. Erst wenn Nutzung, Ausstattung und rechtlicher Status erfüllt sind, zählt die Nutzfläche zur Wohnfläche und darf entsprechend ausgewiesen werden.
6. Welchen Einfluss hat die Nutzfläche auf den Immobilienwert?
Die Nutzfläche hat einen spürbaren Einfluss auf den Wert einer Immobilie, auch wenn bei der klassischen Wertermittlung häufig die Wohnfläche im Vordergrund steht. Käufer und Mieter haben ein Anrecht darauf, korrekt informiert zu werden – fehlerhafte Angaben können zu Preisabschlägen, Mietminderungen oder sogar rechtlichen Konsequenzen führen. Deshalb sollten Sie als Eigentümer die Nutzfläche Ihrer Immobilie klar von der Wohnfläche abgrenzen.
Der tatsächliche Mehrwert einer Nutzfläche, und damit verbunden auch ihr Einfluss auf den Verkehrswert der Immobilie, hängt stark von Qualität und Nutzbarkeit der Fläche ab. Ein trockener, gut ausgebauter Keller, ein separater Arbeitsbereich oder vielseitig nutzbare Nebenräume können den Wert deutlich steigern, während schlecht nutzbare oder feuchte Flächen kaum positiv berücksichtigt werden. Gerade bei der Nutzfläche eines Hauses spielt diese Differenzierung eine große Rolle, da Einfamilienhäuser häufig über umfangreiche Nebenflächen verfügen, die individuell bewertet werden.
Die Nutzfläche von Wohnungen übt meist einen geringeren Einfluss auf den Immobilienwert aus, ist aber dennoch relevant – etwa bei Abstellräumen, Hobbykellern oder gemeinschaftlich nutzbaren Flächen mit Sondernutzungsrecht. Moderne Bewertungsverfahren betrachten daher nicht mehr nur „Wohnfläche x Quadratmeterpreis“, sondern die gesamte funktionale Nutzbarkeit. So lässt sich vermeiden, dass Immobilien mit hochwertiger Nutzfläche unter ihrem tatsächlichen Marktwert angeboten werden.
7. Fazit: Wann ist die Nutzfläche von Immobilien wichtig?
Die Nutzfläche ist immer dann besonders relevant, wenn Immobilien realistisch bewertet, vermarktet oder genutzt werden sollen. Für Eigentümer, Vermieter und Verkäufer entscheidet sie darüber, wie vielseitig eine Immobilie eingesetzt werden kann und wie attraktiv sie für Käufer oder Mieter ist. Gerade bei Häusern mit Keller, Nebenräumen oder flexiblen Grundrissen beeinflusst die Nutzfläche den Immobilienwert, das Nutzungspotenzial und die Nachfrage spürbar.
Dieses Potenzial können Sie gezielt nutzen, um mehr aus Ihrer Immobilie herauszuholen. Bereiten Sie gut nutzbare Flächen gezielt auf, dokumentieren Sie diese transparent und stellen Sie den Mehrwert klar heraus – das steigert Interesse und Verkaufspreis bzw. Miete.
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Zur Nutzfläche zählen alle Räume, die unmittelbar einem bestimmten Zweck dienen, etwa Wohnen, Arbeiten, Lagern oder Pflegen. Dazu gehören Wohn- und Arbeitsräume, Abstellflächen, Lager, Keller oder Werkstätten – nicht jedoch Verkehrs- oder Technikflächen.
Die Wohnfläche umfasst ausschließlich Räume, die dauerhaft zu Wohnzwecken geeignet sind und nach der Wohnflächenverordnung berechnet werden. Die Nutzfläche ist weiter gefasst und schließt auch funktionale Nebenräume ohne Wohnzweck ein.
Ein Keller zählt zur Nutzfläche, wenn er nutzbar ist, etwa als Lager-, Hobby- oder Arbeitsraum. Unabhängig von der Wohnnutzung wird er nach DIN 277 vollständig angesetzt, sofern er nicht ausschließlich für Technik dient.
Ein Balkon kann zur Nutzfläche gehören, wenn er funktional genutzt und nach DIN 277 erfasst wird. Ist das der Fall, wird er meist vollständig als Nutzfläche berücksichtigt, während er bei der Wohnfläche nur anteilig hinzugerechnet werden darf.
Eine Garage gilt in der Regel als Nutzfläche, da sie dem Zweck des Abstellens von Fahrzeugen dient. Sie zählt jedoch nicht zur Wohnfläche und wird bei der Immobilienbewertung meist gesondert betrachtet.
Verkehrsflächen dienen der Erschließung eines Gebäudes, etwa Flure, Treppen oder Aufzüge. Funktionsflächen beherbergen technische Anlagen wie Heizung, Lüftung oder Elektroverteilungen. Beide Flächen zählen nicht zur Nutzfläche.
