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Immobilienverkauf im Bieterverfahren - neuer Trend vor allem in Großstädten

Trends 09.09.2012 Niels Jacobsen
Bieterverfahren

Noch werden die meisten Immobilien im klassischen Angebotsverfahren verkauft, aber das Bieterverfahren als alternative Vermarktungsform holt auf. Insbesondere in Großstädten, wo die Nachfrage nach Immobilien das Angebot deutlich übersteigt, ist das Bieterverfahren eine gute Methode, um den Verkaufspreis nach oben auszureizen. Bernd Jakovlev, Immobilienmakler in Hamburg: „Wir haben uns vor 2 Jahren gefragt, warum die Stadt Hamburg beim Verkauf Ihrer Liegenschaften so hohe Preise erzielt. Wie die Stadt setzen wir seither immer häufiger das Bieterverfahren ein – mit großem Erfolg.“

Bieterverfahren – wie funktioniert das?

Beim Bieterverfahren wird ein Mindestpreis festgelegt, zu dem die Immobilie angeboten wird. Möchte ein Interessent die Immobilie kaufen, so wird er aufgefordert, ein Gebot abzugeben, das über dem Mindestpreis liegt. Sein Gebot muss der Interessent per email bis zu dem im Verkaufsexposé kommunizierten Termin abgeben. Nach Eingang aller Gebote, kann der Verkäufer einem Bieter – in der Regel dem Meistbietenden – den Zuschlag erteilen. Sind mehrere Gebote eingegangen, kann eine zweite Gebotsrunde eingeläutet werden. In diesem Fall werden die Bieter über das bisher höchste Gebot informiert und wiederum zu höheren Geboten aufgefordert. Das Verfahren kann solange fortgeführt werden bis das höchste Gebot ermittelt wurde.

Bieterverfahren – Unterschied zur Zwangsversteigerung

Im Unterschied zur Zwangsversteigerung ist der Eigentümer der Immobilie weder verpflichtet

    • zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verkaufen
    • zum höchsten Gebot zu verkaufen
    • noch an einen bestimmten Bieter zu verkaufen

Im Bieterverfahren verkauft der Eigentümer nur, wenn ein zufriedenstellender Verkaufspreis erreicht wurde, während er im Rahmen einer Zwangsversteigerung zum Verkauf gezwungen wird.

Vorteile des Bieterverfahrens beim Immobilienverkauf

Der Angebotspreis beim Bieterverfahren liegt in der Regel leicht unter dem erwarteten Marktpreis der Immobilie. Dadurch entsteht bei Interessenten zunächst der Eindruck, die Immobilie sei günstiger als andere Immobilien. Der niedrigere Preis löst eine höhere Nachfrage aus als wenn der Preis wie sonst üblich 5 bis 10% über dem Marktpreis festgesetzt wird. Durch die höhere Nachfrage können mehr Besichtigungen organisiert werden. Dies ist ein sehr wichtiger Vorteil, da als ernsthafte Kaufinteressenten nur Personen in Frage kommen, die sich eine Immobilie auch angeschaut haben.
Wenn Interessenten bei den Besichtigungen und im Bieterprozess merken, dass sich auch andere für die Immobilie interessieren, erscheint die Immobilie als ein knappes und begehrtes Gut. Dies kann dazu führen, dass die Interessenten sich überbieten und im Ergebnis ein sehr guter Verkaufspreis erzielt wird. Meistens ist das Verfahren bereits nach wenigen Wochen abgeschlossen. Zum einen, weil das Verfahren von Anfang an zeitlich limitiert ist, zum anderen, weil Käufer an einem schnellen Abschluss interessiert sind, um die Immobilie erwerben zu können.

Nachteile des Bieterverfahrens beim Immobilienverkauf

Das Bieterverfahren ist noch nicht so verbreitet wie das klassische Angebotsverfahren. Es ist dadurch erklärungsbedürftiger. Verstehen Interessenten das Verfahren nicht oder sind sie auch nach Erläuterung des Verfahrens noch skeptisch, scheiden sie als Interessent aus oder geben kein Gebot ab. Und natürlich ist das Verfahren kein Allheilmittel: Bei nicht gefragten Immobilien ist es auch im Bieterverfahren schwer, viele Besichtigungen zu organisieren und einen Verknappungseffekt auszulösen, der zu höheren Preisen führt.

Konkrete Einsatzmöglichkeiten des Bieterverfahrens

Die Anwendung des Bieterverfahrens beim Hausverkauf oder Wohnungsverkauf kann insbesondere in den folgenden Fällen sinnvoll sein:

    1. Eine für viele Personen geeignete und sehr gefragte Immobilie soll vermarktet werden. Durch die Bietermechanik kann der Preis nach oben ausgereizt werden, statt schon bei einem guten Angebot den Zuschlag zu erteilen.
    2. Wenn eine Immobilie im klassischen Verfahren nicht verkauft werden konnte oder die Nachfrage aufgrund des hohen Preises zum Erliegen gekommen ist, kann durch eine Umstellung auf das Bieterverfahren ein neuer Schwung in die Vermarktung gebracht werden.
    3. Wurde die Immobilie im klassischen Verfahren angeboten und die Nachfrage ist sehr stark, kann das Bieterverfahren zusätzlich zum Einsatz kommen. René Bernhardt, vom Hauptstadtmakler in Berlin: „Wir bieten unsere Immobilien zu realistischen Verkaufspreisen an, um genug Interessenten zu generieren. Sind 2 oder mehr Interessenten ernsthaft am Kauf interessiert, stellen wir im Verkaufsprozess auf das Bieterverfahren um, um für den Eigentümer den besten Preis zu realisieren.“


Wer führt das Bieterverfahren durch?

Das Bieterverfahren wird im Immobilienbereich von Immobilienmaklern durchgeführt. Als neutrale Mittler können Sie die Interessenten bei der Gebotsabgabe beraten und eine professionelle und seriöse Durchführung des Verfahrens gewährleisten. Wichtig: Das Verfahren sollte nur von Maklern durchgeführt werden, die mit dem Bieterverfahren schon Erfahrungen gesammelt haben. Die besten Erfolge stellen sich ein, wenn das Verfahren nicht nach Schema F angewendet wird, sondern auf den Einzelfall abgestimmt ist. So kann es z.B. sinnvoll sein die Gebotsfrist zu verlängern, um noch Interessenten einzubeziehen, die mit Ihrer Finanzierung noch nicht so weit sind. Wer unsicher ist, ob das Bieterverfahren für den Verkauf seiner Immobilie das geeignete Verfahren ist oder einen Makler sucht, der das Verfahren beherrscht, kann sich unter www.immoverkauf24.de informieren bzw. einen entsprechenden Makler empfehlen lassen.

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