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Immobilienverkauf nach Scheidung

Scheidung 11.09.2011 Niels Jacobsen
Hausverkauf nach Scheidung

Mit einer Scheidung ist zumeist die Aufteilung des bestehenden Haushalts in zwei Haushalte verbunden, was in der Regel zu erheblichen Mehrbelastungen führt. Dabei ist zu klären, ob zumindestens ein Ehepartner in der Immobilie wohnen bleiben kann, oder ob nur die “radikale” Lösung, d.h. der Verkauf der Immobilie, in Frage kommt.

Beim Hausverkauf ergibt sich der Wert der Immobilie aus dem tatsächlich erzielten Verkaufserlös. Dieser kann nach Ausgleich des Restdarlehens mit in die Vermögensbilanz als Grundlage für den Zugewinn-Ausgleich einbezogen werden, sofern die Immobilie während der Ehe erworben wurde.

Bleibt jedoch einer der Ehepartner in der Immobilie wohnen, ist die Situation komplizierter. Ein neutraler Gutachter sollte im ersten Schritt den Wert der Immobilie ermitteln. Danach muss überprüft werden, ob derjenige, der in der Immobilie wohnen bleibt, in der Lage ist, seinen ehemaligen Partner finaziell zu entschädigen. Ist dies nicht möglich bzw. die Immobilie nach Zahlung eines Ausgleichs nicht mehr finanzierbar, stellt sich wiederum die Frage des Verkaufs der Immobilie.

Ist der Hausverkauf am Ende die beste Lösung für die Beteiligten?

In jedem Fall sollten beide Parteien die Kosten zweier, künftig getrennter Haushalte, hochrechnen, bevor sie eine Entscheidung über die Immobilie treffen. Dabei ist z.B. zu beachten, dass sich bei zuvor verheirateten Paaren die Lohnsteuerklasse ändert. Auch muss unter Umständen eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt werden, wenn der Immobilienkredit vorzeitig abgelöst werden muss und der Kredit nicht für eine neue Immobilie genutzt werden kann.

Unabhängig von den wirtschaftlichen Faktoren muss die familiäre Situation betrachtet werden. Sind Kinder von der Scheidung betroffen? Würden diese aus Ihrem sozialen Umfeld gerissen, wenn z.B. eine neue Bleibe aus finanziellen Gründen außerhalb des bestehenden Stadtteils bezogen werden muss? Wer die Immobilie unbedingt halten will, sollte auch über kreative Lösungen nachdenken. So kann es zum Beispiel sinnvoll sein, dass ein Ehepartner auf seinen Ehegattenunterhalt verzichtet, um dafür das Haus behalten zu können.

Wichtig ist, dass diese Regelungen zwischen den Parteien klar festgehalten werden. In der Regel erfolgt dies in der außergerichtlichen Scheidungsfolgenvereinbarung, die für alle Lebensbereiche zu Beginn des Trennungsjahres ausgearbeitet werden sollte. Beide Parteien sollten sich bei der Erarbeitung der Vereinbarung von Trennungsberatern beraten lassen, um wirtschaftliche, steuerliche und familäre Aspekte ausreichend zu berücksichtigen.

Weitere Informationen zum Thema Scheidung und Haus finden Sie hier: Scheidung Haus

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