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Was das Klimapaket für Mieter und Eigentümer bedeutet

Politik 06.11.2019 Regine Sander
Was das Klimapaket für den Immobilienbereich bedeutet

Die Bundesregierung verabschiedete jüngst das Programm zur Erreichung der Klimaziele 2030 sowie das Bundes-Klimaschutzgesetz. Ein Überblick, welche Maßnahmen den Immobiliensektor treffen - und damit Eigentümer und Mieter.

Klar ist: Deutschland wird seine 2007 gesetzten Klimaziele nicht erreichen. Damals wurde definiert, dass die CO2-Emissionen bis 2020 um 40 Prozent reduziert werden sollten. In Folge dessen hat das Klimakabinett um Umweltministerin Svenja Schulze nun ein Klimapaket auf den Weg gebracht, das unter anderem Mieter und Eigentümer vor neue Herausforderungen stellt.

CO2-Bepreisung – so soll sie funktionieren

Im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung heißt es: "14 Prozent der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland (120 Millionen Tonnen) kommen aus dem Gebäudesektor. Im Jahr 2030 dürfen es in diesem Bereich nur noch 72 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr sein.“ Um dieses Ziel zu erreichen, setzt die Bundesregierung ab 2021 auf die so genannte CO2-Steuer, basierend auf dem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS). Dabei müssen Unternehmen Zertifikate erwerben, die Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin oder Diesel an Verbraucher verkaufen. Pro Tonne CO2, die der jeweilige Brennstoff beim Verbrauch verursacht, muss ein Unternehmen zunächst einen Festpreis von 10 Euro pro Tonne zahlen. Dieser Preis soll bis 2025 auf 35 Euro pro Tonne CO2 steigen. Ab 2026 ist eine marktabhängige Preisbildung angedacht, so lange sich der Preis innerhalb einer festgelegten Spanne bewegt. Die anfängliche Staffelung und der verhältnismäßig geringe Einstiegspreis sollen für einen „moderaten Einstieg und Planungssicherheit sorgen“, um laut Schulze „Sozialverträglichkeit und Klimaschutz gleichermaßen zu gewährleisten“.

CO2-Bepreisung: Rechenbeispiel für ein Einfamilienhaus

Während Umweltschützer das Klimapaket als wenig effektiv kritisieren, kommen aus der Immobilienwirtschaft überwiegend lobende Worte. Die Belastungen von Eigentümern und Mietern bleiben zunächst überschaubar. Ein Beispiel: In einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche um 160 qm, in dem per Gasheizung geheizt wird, entsteht ein Verbrauch von etwa 23.000 Kilowattstunden Gas per anno. Dabei entstehen rund fünf Tonnen CO2 pro Jahr, für die ab 2021 insgesamt 50 Euro für Zertifikate anfallen, die das Energieunternehmen an die Verbraucher weitergibt. Bis 2026 würde der Preis schließlich schrittweise steigen – maximal jedoch bis 60 Euro pro Tonne. Das Standard-Einfamilienhaus würde somit mit 300 Euro Zusatzkosten pro Jahr belegt werden.

Die Heizkosten werden steigen, dafür sollen andere Kosten sinken

Weil die Kosten für die CO2-Bepreisung an die Verbraucher in Form von steigenden Heizöl- und Benzin-Kosten weitergegeben, will die Bundesregierung die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung u.a. an die Verbraucher in Form von Entlastungen an anderer Stelle und Fördermaßnahmen zurückgeben. 

  • So sollen die Stromkosten sinken, indem die EEG-Umlage sowie ggf. andere Preisbestandteile (Netzentgelte, Umlagen und Abgaben) schrittweise aus den Bepreisungseinnahmen finanziert werden.
  • Zudem sollen die steigenden Heizkosten für Wohngeldbezieher durch eine Erhöhung des Wohngeldes um 10 Prozent abgepuffert werden.
  • Es werden mietrechtliche Änderungen geprüft, die eine begrenzte Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung vorsehen.

Zudem sollen die erhöhten Heizkosten auch bei Transferleistungen wie Arbeitslosengeld berücksichtigt werden und die Pendlerpauschale soll ab 2021 bis Ende 2026 angehoben werden.

Maßnahmen für Altbauten: Dämmung und Austausch alter Gas- und Ölheizungen

Etwa 40 Prozent aller Gebäude innerhalb der Bundesrepublik sind älter als 40 Jahre und in den meisten Fällen nur unzureichend oder gar nicht gedämmt. Ihr durchschnittlicher Energieverbrauch liegt etwa dreimal so hoch wie bei Neubauten. Die Bundesregierung will deshalb mit einer Mischung „aus verstärkter Förderung, CO2-Bepreisung sowie durch ordnungsrechtliche Maßnahmen Bauen und Wohnen in Deutschland klimafreundlicher machen“. Zu den Fördermaßnahmen gehört einerseits, dass energetische Sanierungsmaßnahmen (bessere Dämmung, neue Fenster) ab dem 1. Januar 2020 durch Abzüge von der Steuerschuld gefördert werden. Ebenfalls begünstigt wird der Austausch alter Gas- und Ölheizungen, der zusätzlich mit einer "Austauschprämie" in Höhe von 40 Prozent belohnt wird. Die Bundesregierung will  somit einen Anreiz schaffen, um auf klimafreundlichere Wärmeerzeugung umzusteigen. Wo ein solcher Wechsel möglich ist, soll zudem der Einbau von Ölheizungen ab 2026 verboten werden. Ein weiterer Eckpunkt ist eine neu konzipierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), welche die aktuell bestehenden Förderprogramme im Gebäudebereich zu einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot zusammenfasst.

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