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Privater Hauskauf: Bundesregierung will Bieterverfahren reglementieren

Verkauf 23.10.2019 Charlotte Salow
Bieterverfahren soll beschränkt werden

Der höchste Preis gewinnt – so laufen private Immobilienverkäufe per Bieterverfahren ab. Laut des Wirtschaftsmagazins „Capital“ sollen Makler in Zukunft jedoch nur noch eingeschränkt Immobilien auf diese Art und Weise veräußern dürfen. Die Regierung will so die Verteuerung von Immobilien stärker kontrollieren und Käufer schützen.

Das Bieterverfahren bei privaten Hauskäufen treibt häufig die Preise in die Höhe

Beim Immobilienverkauf per Bieterverfahren geben die Kaufinteressenten ähnlich wie bei einer Auktion Gebote ab. Durch die Konkurrenz der Bieter entsteht eine Wettbewerbssituation, die den Kaufpreis noch einmal in die Höhe treibt. Das Ministerium für Verbraucherschutz hatte das Bieterverfahren als einen Faktor identifiziert, der Immobilienkäufer benachteiligt. Denn weil auch Immobilienvermittler von höheren Verkaufspreisen durch ihre Provision profitierten, würden sie dieses für Käufer teurere Verkaufsverfahren besonders in Metropolen mit starkem Nachfrageüberhang initiieren.

immoverkauf24 Info: Bieterverfahren – So läuft es

Bei einem Bieterverfahren setzen Eigentümer bzw. Makler keinen finalen Kaufpreis für eine Immobilie fest oder geben lediglich eine Mindestgebot vor. Die Kaufinteressenten müssen selbst über die Höhe des Gebots entscheiden. Liegt dieser Wert zu niedrig, verschlechtern sich die Chancen auf den Abschluss des Kaufvertrags.

Denn: Das höchstes Gebot erhält den Zuschlag für das Haus oder die Wohnung. So müssen Bieter nicht nur den geschätzten Verkehrswert der Immobilie bei ihrem Angebot berücksichtigen, sondern gleichzeitig versuchen, das höchste Gebot unter allen Interessenten abzugeben. Bei begehrten Immobilien schraubt sich so die Preisspirale unter den wetteifernden Konkurrenten stark nach oben. In der Regel liegt des Höchstgebot über dem Marktwert der Immobilie.

Regelung zum Bieterverfahren soll im Gesetz zur Maklercourtage integriert werden

'Entsprechende Vorgaben sollen nach Willen der Bundesregierung in die Neuregelung zur Maklerprovision einfließen. Nach Inkrafttreten des Gesetzes wären Bieterverfahren nur unter der Voraussetzung erlaubt, dass private Käufer keine Courtage an den vermittelnden Makler zahlen müssen. Denn: Nicht nur der Verkäufer profitiert bei der Verkaufsmethode von dem Wettkampf um die Immobilie, sondern auch der Makler.

In vielen Bundesländern müssen Käufer neben dem Kaufpreis auch die Maklerprovision in vollem Umfang oder anteilig übernehmen. Abhängig vom Bundesland berechnen Makler zwischen 3,57 und 7,14 Prozent der Kaufsumme. Steigende Kaufpreise sorgen für ebenfalls anziehenden Nebenkosten und erschweren vielen Kaufinteressenten trotz niedriger Zinsen den Immobilienkauf. Die Bundesregierung hat sich u.a. durch die Schaffung des Baukindergeldes jedoch auf die Fahnen geschrieben die Eigentumsquote in Deutschland zu erhöhen.

Bieterverfahren kann Überschuldung von Käufern befeuern

Ein weiteres Problem: Aktuell liegen die Bauzinsen so niedrig, dass viele Menschen den Traum vom Eigenheim verwirklichen wollen. Im Zuge des Bieterverfahrens würden Kaufinteressenten jedoch dazu verleitet, Immobilien zu erwerben, die ihren finanziellen Rahmen sprengen. Wenn die Zinsen künftig wieder steigen, drohten solchen Käufern nach Auslauf der Zinsbindung eine Überschuldung. Bei einem festen Angebotspreis erwerben Käufer hingegen aufgrund des fehlenden Preis- und Zeitdrucks deutlich weniger häufig Immobilien, die über ihren finanziellen Möglichkeiten lägen.

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